Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes im Lahn-Dill-Kreis (Nord)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Lahn-Dill-KreisProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.04.2025
Bekanntmachungsnummer
217757-2025
Verfahrensnummer
5a45f438-c7f8-47cf-9c04-eb3a16e0d92c
CPV-Codes
32412000 · Kommunikationsnetz; 32571000 · Kommunikationsinfrastruktur; 64210000 · Fernsprech- und DatenübertragungsdiensteMehr anzeigen

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Der Lahn-Dill-Kreis schreibt den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten (sogenannte dunkelgraue Flecken) aus. Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell realisiert, wobei der Auftragnehmer für den Bau, den Betrieb und die Erbringung von Endkundendienstleistungen verantwortlich ist. Die Laufzeit des Konzessionsvertrags beträgt ca. 7 Jahre.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Lahn-Dill-Kreis (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Förder-mittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents heruntergeladen werden können.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

    Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.

    Frist: 13.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
50 %
Das Angebot mit der höchsten Anzahl an vertraglich nachweisbaren Kooperationspartnern im Open-Access-Bereich (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Anzahl – zum Anbieter mit der höchsten Kooperationsanzahl ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Gewertet werden Kooperationen/ Nutzungen im Bereich Open Access, in denen Dritten ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu • den errichteten Infrastrukturen, • Leerrohren, • Kabelverzweigern oder Kollokationsflächen, • unbeschalteter Glasfaser, • Bitstromzugang, • weiteren Zugangsmöglichkeiten mit dem Ziel der Diensteerbringung für Endkunden gewährt wird. Qualitative Merkmale wie bspw. die Länge des zugänglich gemachten Mediums werden nicht gewertet. Bestehende Kooperationen im Bereich Open-Access sind jeweils unter Verwendung des Excel-Formblatts „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
15 %
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Rechnungsstellung bei der Projektumsetzung vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden. Notenwert "sehr gut" - 10 Punkte: • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt. • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft. • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt. Notenwert "gut" - 8 Punkte: • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein. • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten. Notenwert "befriedigend" - 6 Punkte: • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben. • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt. Notenwert "ausreichend" - 4 Punkte: • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt. • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben. Notenwert "mangelhaft" - 2 Punkte: • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum. • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt. Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte: • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt. • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
10 %
Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahe-kommt, wird positiv bewertet. Dabei ist zu beachten, dass die im Landesbescheid zugesagte Förderung nur 40% der Rechnung beträgt. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist; dies ist der 12.09.2026. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
10 %
Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen. Insbesondere sollen die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zum Marketing- und Vertriebskonzept beinhaltet sein. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. Bewertet wird, inwieweit die Darlegungen im Marketing- und Vertriebskonzept erkennen lassen, dass der Abschluss einer größtmöglichen Anzahl an Hausanschluss- und Diensteverträgen zu erwarten ist. Die Bewertungsskala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Notenwert "sehr gut" - 10 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot hinsichtlich des Bewertungskriteriums in höchstem Maße; lässt in Bezug hierauf besonders hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten. Notenwert "gut" - 8 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium in praktisch jeder Hinsicht; lässt in Bezug hierauf eine deutlich und durchgängig überdurchschnittliche Leistung mit im Verhältnis zu den Stärken fast vernachlässigbaren Schwächen erwarten. Notenwert "befriedigend" - 6 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium etwas besser als mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf auch unter Berücksichtigung etwaiger qualitativer Nachteile eine tendenziell überdurchschnittliche Leistung erwarten, die Stärken überwiegen die vorhandenen Schwächen in Bezug auf das Kriterium. Notenwert "ausreichend" - 4 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf jedoch keine überdurchschnittliche Leistung erwarten, Stärken und Schwächen halten sich in Bezug auf das Kriterium noch (knapp) die Waage. Notenwert "mangelhaft" - 2 Punkte: Erfüllt gerade noch die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium; lässt in Bezug hierauf noch hinreichende, aber kaum mittelmäßige Leistung erwarten, da die Schwächen im Verhältnis zu den Stärken in Bezug auf das Kriterium deutlich überwiegen. Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte: Genügt nicht den qualitativen Anforderungen an die Erfüllung des Bewertungskriteriums; lässt in Bezug hierauf keine brauchbare Leistung erwarten.
10 %
Um zu schnellen und kostengünstigen Lösungen zu kommen, sind im Projekt die Möglichkeiten von Mitverlegung und Mitnutzung sowie alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehens-weise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 521478-2026
Vergleichbare Verfahren262vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag36 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 28 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes im Gewerbegebiet Nörten-HardenbergLandkreis NortheimNortheim, Deutschland24.07.2026 -
Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes in Hirschhorn und NeckarsteinachStadt Hirschhorn als federführende Kommune der IKZ Hirschhorn / NeckarsteinachHirschhorn (Neckar), Deutschland08.06.2026 -
Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten des Rhein-Kreises NeussRhein-Kreis NeussGrevenbroich, Deutschland08.06.2026 -
Errichtung und Betrieb einer Gigabit-Breitbandinfrastruktur in SchenklengsfeldGigabitausbau in der Gemeinde SchenklengsfeldSchenklengsfeld, Deutschland31.08.2026 -
Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in NortheimLandkreis NortheimNortheim, Deutschland20.10.2025 -
Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in VölklingenStadt VölklingenVölklingen, Deutschland25.08.2026 -
Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde ÜberherrnGemeinde ÜberherrnÜberherrn, Deutschland28.08.2026 -
Ausbau eines Gigabit-Glasfasernetzes im WirtschaftlichkeitslückenmodellGemeinde Breitenbach am HerzbergBreitenbach am Herzberg, Deutschland31.07.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
TDTelekom Deutschland GmbHBonn45008.09.20263 Mio. €steigend
GGGlasfaserPlus GmbHKöln29114.08.20267,7 Mio. €steigend
NBNetCom BW GmbHEllwangen4007.08.20261 €steigend
DGDSLmobil GmbHAsbach-Bäumenheim3001.09.20261,1 Mio. €steigend
TDTelekom Deutschland GmbHAnsbach2007.07.2026337 Tsd. €steigend
LMLandwerke M-V Breitband GmbHNeustrelitz2002.07.20269 Mio. €steigend
TDTelekom Deutschland GmbHMünchen2030.06.2026663 Tsd. €steigend
BMBietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG u.a.Coesfeld2022.06.202613,5 Mio. €steigend
AGAmisol GmbHMünchen2010.06.2026544 Tsd. €steigend
AMArbeitsgemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbHCoesfeld2026.11.202584,4 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (153) · Baden-Württemberg (42) · Hessen (13) · Nordrhein-Westfalen (9) · Saarland (9) · Sachsen (6)
BOBreitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburg705.06.2026
OBOEW Breitband GmbHEhingen521.07.2026
LWLandkreis WesermarschBrake329.07.2026
LBLandkreis BautzenBautzen324.07.2026
LPLandkreis PrignitzPerleberg326.09.2025
GPGemeinde PruttingPrutting203.08.2026
SOStadt OberviechtachOberviechtach220.07.2026
LRLandkreis RostockBad Doberan217.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Hessen
  • Beschaffung von GSM-R-BasisstationenEviden Germany GmbHDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, Deutschland
    0 €
    25.09.2025noch 75 Monate31.12.2032
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Kauf, Instandhaltung und Pflege eines Systems zur Aufbereitung von GPRS-AbrechnungsdatenNokia Solutions and Networks OyDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, Deutschland
    0 €
    12.01.2026noch 87 Monate31.12.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Lahn-Dill-Kreis

Aktiv seit 2025 · 3 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr2Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2025Spitze KW 14 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
GGGlasfaserPlus GmbH219.01.202699,4 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
28.07.2026Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes im Lahn-Dill-KreisVergebenGGGlasfaserPlus GmbH93,5 Mio. €
17.04.2026Starkregen-Frühalarmsystem mit urbaner DatenplattformVergeben - -
04.04.2025Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes im Lahn-Dill-Kreis (Nord)VergebenGGGlasfaserPlus GmbH105,2 Mio. €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.