Bereitstellung von symmetrischen Glasfaseranschlüssen für Berufskollegs und Kreisverwaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
252.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Rhein-Sieg-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
03.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kommunikationsnetz (32412000)
  • Glasfaserverbindungen (32561000)
  • Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
233485-2026
Verfahrensnummer
adfe57a7-22e8-4922-a493-ad3a8dfaf30e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis schreibt die Bereitstellung symmetrischer Glasfaseranschlüsse für fünf Standorte aus, darunter vier Berufskollegs und die Kreisverwaltung in Siegburg. Der Vertrag läuft über drei Jahre ab September 2026, mit einer optionalen Verlängerung um weitere zwei Jahre. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des günstigsten Preises.

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Leistungsbeschreibung

Bereitstellung eines symmetrischen Glasfaseranschlusses für die vier Standorte der Berufskollegs in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises sowie am Hauptstandort der Kreisverwaltung in Siegburg. Es ist ein Vertrag für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2029 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 24 Monate vorgesehen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bereitstellung eines symmetrischen Glasfaseranschlusses

    Die derzeit über ein MPLS-Netz verbundenen Standorte sind mit einer neuen Internetanbindung auszustatten (siehe Leistungsbeschreibung).

    Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gern. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes / unterschriebenes Angebotsschreiben - Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigen Nachunternehmereinsatz) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Formblatt Referenzen - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formblatt Erklärung zum Bieter 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags Zum vorläufigen Nachweis wird die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert, sofern dort alle geforderten Erklärungen abgelesen werden können.

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LOT-0001 · Bereitstellung eines symmetrischen Glasfaseranschlusses

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Anforderungen

Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gern. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes / unterschriebenes Angebotsschreiben - Bietergemeinschaftserklärung (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen, Textform ausreichend) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigen Nachunternehmereinsatz) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Formblatt Referenzen - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formblatt Erklärung zum Bieter 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags Zum vorläufigen Nachweis wird die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert, sofern dort alle geforderten Erklärungen abgelesen werden können.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 446954-2026

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