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Geförderter Ausbau einer Gigabit-Breitbandinfrastruktur in Megesheim

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Megesheim
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Internetdienste (72400000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
691691-2026
Verfahrensnummer
5b975202-b63b-46dc-992b-ddaba726aef9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 11 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Megesheim sucht einen Anbieter für den geförderten Ausbau einer leistungsfähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur im bislang unterversorgten Teilgebiet. Die Angebote sollen die Wirtschaftlichkeitslücke des Ausbaus darstellen; bewertet werden unter anderem Kosten und die Zeit bis zur Inbetriebnahme. Die angegebene Vertragsdauer beträgt 2.555 Tage, also rund sieben Jahre.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Megesheim - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0

    Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Megesheim - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0

Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
85 %
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit der geringsten Realisierungszeit erhält 10 Punkte. Bei doppelter Realisierungszeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
10 %
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
5 %

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026
2026-09-18_Megesheim_Adressen_Auswahlverfahren.xlsxSonstiges43 KB
2026-10-02_Megesheim_Karte_Auswahlverfahren.pdfSonstiges2,8 MB
2026-10-02_Megesheim_Karte_Auswahlverfahren_Zoom.pdfSonstiges864 KB
2026-10-02_Megesheim_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis163 KB
251110_11BY30128_vZWB_Bewilligung_Geschwärzt.pdfSonstiges305 KB
260331_Informationen-zu-Vorleistungspreisen.pdfSonstiges102 KB
261006_Angebotsblatt.pdfSonstiges169 KB
261006_Anschreiben_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben415 KB
261006_Teilnahmeformular_Eignungskriterien_Auschlussgruende.pdfFormular711 KB
261006_Vertrag_wilue_rl-2.0.docxVertragsbedingungen128 KB
261006_Vertragsunterlagen.pdfVertragsbedingungen146 KB

Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4D5GMQKY

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