Hausmeisterdienstleistungen für mehrere Landesliegenschaften und einen Flughafenstandort
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- CPV-Codes
- Hausmeisterdienste (98341140)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 466299-2026
- Verfahrensnummer
- fc3e03da-3eac-45ad-a49c-88f2dcc96b4e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zentrale Vergabestelle in Zossen, beschafft Hausmeisterdienstleistungen für mehrere Liegenschaften, darunter einen Flughafenstandort. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt und umfasst umlagefähige, nicht umlagefähige sowie Instandhaltungsleistungen. Die Leistungen werden in der Region Dahme-Spreewald erbracht; die Angebotsfrist endet am 6. August 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
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Leistungsbeschreibung
Hausmeisterdienstleistungen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Hausmeisterdienst WE163, WE34
umlagefähige, nichtumlagefähige und Instandhaltungs Hausmeisterdienstleistungen
Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Hausmeisterdienst WE129, WE42, WE1152, WE1202
umlagefähige, nichtumlagefähige und Instandhaltungs Hausmeisterdienstleistungen
Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 633323-2026
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