Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Gebündelte technische Facility-Management-Leistungen für zwei Standorte

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Grün Berlin GmbH
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
686637-2026
Verfahrensnummer
eed437b7-0f57-4ac0-aaac-99b15c7ae0ef

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 21 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Grün Berlin GmbH schreibt gebündelte technische Facility-Management-Leistungen (TFM) für zwei Standorte in Berlin aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose für die Bereiche BSZ_GdW und KBP aufgeteilt; ein Leistungszeitraum oder eine Abnahmemenge ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gebündelte TFM-Leistungen BZ GdW, GdW, KBP

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · BSZ_GdW

    BSZ_GdW

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · KBP

    KBP

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren. Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · BSZ_GdW

Bewertet wird, in welchem Umfang die ausgeschriebenen Leistungen durch eigenes Personal des Bieters erbracht werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Eigenleistung bei den für den Auftrag wesentlichen technischen Kernleistungen. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Anteil technisch qualifizierter Eigenmitarbeiter Berücksichtigt werden insbesondere die Anzahl und Qualifikation der für den Auftrag vorgesehenen technischen Eigenmitarbeiter im Verhältnis zum ausgeschriebenen Leistungsumfang. 2. Eigenleistung bei technischen Kernleistungen Berücksichtigt werden insbesondere die vorgesehenen Eigenleistungen in den Bereichen Betrieb, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und sonstige technische Leistungen an den vertragsgegenständlichen Anlagen. 3. Eigenleistungen bei Störungsbeseitigung und Rufbereitschaft Berücksichtigt wird insbesondere, in welchem Umfang Störungsbeseitigungen, Rufbereitschaftsleistungen und Notfalleinsätze durch eigenes Personal erbracht werden.
1000 %
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des vom Bieter dargestellten Betriebskonzepts für die Erbringung der gebündelten technischen Facility-Management-Leistungen. Berücksichtigt werden insbesondere Organisation, Steuerung, Personalvorhaltung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt voneinander bewertet. 1. Organisation und Objektsteuerung Bewertet wird die Organisation der Leistungserbringung im Objekt sowie die vorgesehenen Strukturen zur Steuerung, Koordination und Überwachung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Hierzu gehört ebenso die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, die Kommunikations- und Berichtswege, die Ansprechpartnerstruktur sowie die Steuerungs- und Kontrollprozesse. 2. Störungs- und Eskalationsmanagement Bewertet wird das Konzept zur Bearbeitung von Störungsmeldungen sowie die vorgesehenen Prozesse zur Priorisierung, Kommunikation und Eskalation von Störungen und kritischen Ereignissen. 3. Personal- und Vertretungskonzept Bewertet wird die personelle Organisation der Leistungserbringung einschließlich der vorgesehenen Personalressourcen, Vertretungsregelungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung 4. Abwicklung von Zusatzleistungen Bewertet wird das Konzept zur Beauftragung, Steuerung, Durchführung und Dokumentation von Zusatzleistungen einschließlich der vorgesehenen Prozesse zur Angebots-, Auftrags- und Leistungsabwicklung. Die Dauer der Angebotserstellung nach Aufforderung und technischer Klärung wird angegeben, eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdleistung ist möglich. 5. Verständnis der objektspezifischen Anforderungen Bewertet wird, inwieweit die objektspezifischen Anforderungen, Schnittstellen, betrieblichen Besonderheiten und Herausforderungen der ausgeschriebenen Leistungen erkannt und in das Betriebskonzept integriert wurden. 6. Digitale Dokumentations- und Nachweisführung Bewertet wird die Digitalisierung der Dokumentations- und Nachweisprozesse. Berücksichtigt werden insbesondere die Erfassung, Bereitstellung und Nachverfolgbarkeit von Protokollen, Leistungsnachweisen, Prüfdokumentationen und sonstigen auftragsbezogenen Unterlagen.
5000 %
Bewertet werden die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Leistungserbringung. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Einsatz emissionsarmer oder emissionsfreier Mobilitätslösungen 2. Reduzierung von Fahrwegen durch regionale Personalvorhaltung Berücksichtigt werden insbesondere die regionale Verfügbarkeit von Personal, die Organisation der Einsatzplanung sowie die Nähe der vorgesehenen Personalressourcen zu den betreuten Liegenschaften. 3. Umweltverträglicher Material- und Betriebsmitteleinsatz Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zum umweltverträglichen Einsatz von Betriebsstoffen, Hilfsstoffen, Reinigungsmitteln, Schmierstoffen und sonstigen Verbrauchsmaterialien. Berücksichtigt werden insbesondere Umweltverträglichkeit, Ressourcenschonung, Vermeidung von Schadstoffen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Abfällen. 4. Ressourcenschonende Material- und Ersatzteilbewirtschaftung Berücksichtigt werden insbesondere Konzepte zur Wiederverwendung, Bedarfssteuerung, Lagerhaltung sowie zur Vermeidung von Materialverschwendung. 5. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei der Leistungserbringung soweit diese im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen
2000 %
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts zur Übernahme der Leistungen und zur Implementierung des Vertrags. Maßgeblich ist, inwieweit der Bieter einen geordneten, termingerechten und störungsfreien Übergang in den Regelbetrieb sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt bewertet. 1. Übernahme- und Terminplan Bewertet wird die Plausibilität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des vorgesehenen Übernahme- und Terminplans für die Implementierungsphase. 2. Qualität und Nutzbarkeit der Anlagenaufnahme Bewertet wird die Qualität, Strukturierung und digitale Weiterverwendbarkeit der im Rahmen der Implementierungsphase zu erstellenden bzw. zu übergebenden Anlagenaufnahme einschließlich der zugehörigen Anlagendaten und Dokumentationen. Berücksichtigt wird insbesondere die vorgesehene Datenstruktur, Dateiformate, Import-/Exportmöglichkeiten und die Weiterverwendung in CAFM-Systemen. 3. Sicherstellung eines störungsfreien Betriebsübergangs Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten und möglichst störungsfreien Übergangs vom bisherigen Leistungsmodell in den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Regelbetrieb.
2000 %
Der Preis wird in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Hierfür wird dieser aber nicht mit Punkten bewertet. Details zur Bewertungsmethode sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.

LOT-0002 · KBP

Bewertet wird, in welchem Umfang die ausgeschriebenen Leistungen durch eigenes Personal des Bieters erbracht werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Eigenleistung bei den für den Auftrag wesentlichen technischen Kernleistungen. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Anteil technisch qualifizierter Eigenmitarbeiter Berücksichtigt werden insbesondere die Anzahl und Qualifikation der für den Auftrag vorgesehenen technischen Eigenmitarbeiter im Verhältnis zum ausgeschriebenen Leistungsumfang. 2. Eigenleistung bei technischen Kernleistungen Berücksichtigt werden insbesondere die vorgesehenen Eigenleistungen in den Bereichen Betrieb, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und sonstige technische Leistungen an den vertragsgegenständlichen Anlagen. 3. Eigenleistungen bei Störungsbeseitigung und Rufbereitschaft Berücksichtigt wird insbesondere, in welchem Umfang Störungsbeseitigungen, Rufbereitschaftsleistungen und Notfalleinsätze durch eigenes Personal erbracht werden.
1000 %
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des vom Bieter dargestellten Betriebskonzepts für die Erbringung der gebündelten technischen Facility-Management-Leistungen. Berücksichtigt werden insbesondere Organisation, Steuerung, Personalvorhaltung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt voneinander bewertet. 1. Organisation und Objektsteuerung Bewertet wird die Organisation der Leistungserbringung im Objekt sowie die vorgesehenen Strukturen zur Steuerung, Koordination und Überwachung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Hierzu gehört ebenso die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, die Kommunikations- und Berichtswege, die Ansprechpartnerstruktur sowie die Steuerungs- und Kontrollprozesse. 2. Störungs- und Eskalationsmanagement Bewertet wird das Konzept zur Bearbeitung von Störungsmeldungen sowie die vorgesehenen Prozesse zur Priorisierung, Kommunikation und Eskalation von Störungen und kritischen Ereignissen. 3. Personal- und Vertretungskonzept Bewertet wird die personelle Organisation der Leistungserbringung einschließlich der vorgesehenen Personalressourcen, Vertretungsregelungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung 4. Abwicklung von Zusatzleistungen Bewertet wird das Konzept zur Beauftragung, Steuerung, Durchführung und Dokumentation von Zusatzleistungen einschließlich der vorgesehenen Prozesse zur Angebots-, Auftrags- und Leistungsabwicklung. Die Dauer der Angebotserstellung nach Aufforderung und technischer Klärung wird angegeben, eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdleistung ist möglich. 5. Verständnis der objektspezifischen Anforderungen Bewertet wird, inwieweit die objektspezifischen Anforderungen, Schnittstellen, betrieblichen Besonderheiten und Herausforderungen der ausgeschriebenen Leistungen erkannt und in das Betriebskonzept integriert wurden. 6. Digitale Dokumentations- und Nachweisführung Bewertet wird die Digitalisierung der Dokumentations- und Nachweisprozesse. Berücksichtigt werden insbesondere die Erfassung, Bereitstellung und Nachverfolgbarkeit von Protokollen, Leistungsnachweisen, Prüfdokumentationen und sonstigen auftragsbezogenen Unterlagen.
5000 %
Bewertet werden die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Leistungserbringung. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Einsatz emissionsarmer oder emissionsfreier Mobilitätslösungen 2. Reduzierung von Fahrwegen durch regionale Personalvorhaltung Berücksichtigt werden insbesondere die regionale Verfügbarkeit von Personal, die Organisation der Einsatzplanung sowie die Nähe der vorgesehenen Personalressourcen zu den betreuten Liegenschaften. 3. Umweltverträglicher Material- und Betriebsmitteleinsatz Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zum umweltverträglichen Einsatz von Betriebsstoffen, Hilfsstoffen, Reinigungsmitteln, Schmierstoffen und sonstigen Verbrauchsmaterialien. Berücksichtigt werden insbesondere Umweltverträglichkeit, Ressourcenschonung, Vermeidung von Schadstoffen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Abfällen. 4. Ressourcenschonende Material- und Ersatzteilbewirtschaftung Berücksichtigt werden insbesondere Konzepte zur Wiederverwendung, Bedarfssteuerung, Lagerhaltung sowie zur Vermeidung von Materialverschwendung. 5. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei der Leistungserbringung soweit diese im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen
2000 %
Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Konzepts zur Übernahme der Leistungen und zur Implementierung des Vertrags. Maßgeblich ist, inwieweit der Bieter einen geordneten, termingerechten und störungsfreien Übergang in den Regelbetrieb sicherstellt. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt bewertet. 1. Übernahme- und Terminplan Bewertet wird die Plausibilität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des vorgesehenen Übernahme- und Terminplans für die Implementierungsphase. 2. Qualität und Nutzbarkeit der Anlagenaufnahme Bewertet wird die Qualität, Strukturierung und digitale Weiterverwendbarkeit der im Rahmen der Implementierungsphase zu erstellenden bzw. zu übergebenden Anlagenaufnahme einschließlich der zugehörigen Anlagendaten und Dokumentationen. Berücksichtigt wird insbesondere die vorgesehene Datenstruktur, Dateiformate, Import-/Exportmöglichkeiten und die Weiterverwendung in CAFM-Systemen. 3. Sicherstellung eines störungsfreien Betriebsübergangs Bewertet werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines geordneten und möglichst störungsfreien Übergangs vom bisherigen Leistungsmodell in den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Regelbetrieb.
2000 %
Der Preis wird in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Hierfür wird dieser aber nicht mit Punkten bewertet. Details zur Bewertungsmethode sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
Anlage_X_Details_HD-Anlagen_GdW_zu_Anlagenübersicht_Los1.pdfSonstiges -
Anlage_X_Details_Heizungen_GdW_zu_Anlagenübersicht_Los1.pdfSonstiges -
Datenschutzerklärung.pdfFormular -
eForm_16_12974.pdfSonstiges -
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen_EU_GB.docxFormular -
Los1_BSZ+GdW_Teil A-Verfahrensbedingungen_DL_GB.pdfSonstiges -
Los2_KBP_Teil A-Verfahrensbedingungen_DL_GB.pdfSonstiges -
Los_1 BSZ+GdW-Anlagenübersicht.xlsxSonstiges -
Los_1 BSZ+GdW-Teil D-Preisblatt_sonst. Methode_GB.xlsxSonstiges -
Los_1+2_Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien zur Leistung_GB.pdfFormular -
Los_1_BSZ + GdW-Teil B-Leistungsbeschreibung_DL_GB.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Los_1_BSZ + GdW_Zuschlagsmatrix_Richtwert_GB.xlsxSonstiges -
Los_2 KBP-Anlagenübersicht.xlsxSonstiges -
Los_2 KBP-Teil D-Preisblatt_sonst. Methode_GB.xlsxSonstiges -
Los_2_KBP-Teil B-Leistungsbeschreibung_DL_GB.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Los_2_KBP_Zuschlagsmatrix_Richtwert_GB.xlsxSonstiges -
Mindestkriterien zur Eignung für Los 1 und Los 2.pdfSonstiges -
Muster-Dienstleistungsvertrag_GB_Los1.docxVertragsbedingungen -
Muster-Dienstleistungsvertrag_GB_Los2.docxVertragsbedingungen -
Vergabeunterlagen vom 05.10.2026 (PDF)Sonstiges -
Wirt-214-1-Einhaltung restriktiver Maßnahmen.pdfSonstiges -

Anforderungen

Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren. Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.