Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) für das Hauptzollamt in Löbau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Fensterreinigung (90911300)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
164478-2026
Verfahrensnummer
147e615d-04dc-4c0a-bfb4-4501635e923a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für das Hauptzollamt in Löbau aus. Der Auftrag umfasst eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 251.915 m² sowie Glasreinigungsarbeiten. Die Vergabe erfolgt als ein Los mit einer Gewichtung von 70% Preis und 30% Reinigungsstunden.

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Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen VOEK 670-25

    - Unterhaltsreinigung: 2.460,69 m² Grundfläche, 251.915,00 m² jährl. Reinigungsfläche - Grund-/Intensivreinigung - Bedarfsleistungen - Glasreinigung: 381,32 m² Glasfläche, 762,64 m² jährliche Reinigungsfläche (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)

    Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. 3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen VOEK 670-25

Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
70 %
Angebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Gewichtung: 30 %
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. 3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 447603-2026

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