Hardware, Software und Services für bestehende Kommunikationssysteme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Netze BW GmbH
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.05.2024
CPV-Codes
Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
Bekanntmachung
tender24.de
Bekanntmachungsnummer
300086-2024
Verfahrensnummer
71604f6a-dbee-48b5-97fc-269ae6b040de

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Netze BW GmbH beschafft Hardware und Software einschließlich Lizenzen sowie Betrieb, Service, Wartung und Softwarepflege für bestehende Kommunikationssysteme der EnBW. Dies betrifft VoIP-Systeme (Telefonie über Internetprotokoll), DECT-Systeme (digitale drahtlose Telekommunikation) und weitere als VK bezeichnete Systeme; vorgesehen sind auch Erweiterungen oder Modernisierungen. Der Auftrag ist der Region Stuttgart zugeordnet, und Angebote müssen bis zum 21. Juni 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibung für die Lieferung von Hardware und Softwarekomponenten samt Lizenzen sowie Serviceunterstützung, Instandhaltung und Softwarepflege der bestehenden VoIP-, DECT- und VK-Systeme der EnBW

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ausschreibung für die Lieferung von Hardware und Softwarekomponenten samt Lizenzen sowie Serviceunterstützung, Instandhaltung und Softwarepflege der bestehenden VoIP-, DECT- und VK-Systeme der EnBW

    Betrieb, Service und Wartung sowie ggf. die Erweiterung bzw. Modernisierung der bestehenden VoIP-, DECT- und VK-Systeme

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten alle in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Der Aufttraggaber behält sich in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor, Dokumente im Rahmen der rechtlich zulässigen Regelungen nachzufordern.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten alle in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Der Aufttraggaber behält sich in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor, Dokumente im Rahmen der rechtlich zulässigen Regelungen nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 116195-2025

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