Netzwerkkomponenten, Lizenzen und Dienstleistungen für LAN-, WLAN- und WAN-Infrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.03.2025, 18:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.03.2025
CPV-Codes
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
140745-2025
Verfahrensnummer
0e12ece5-8b69-4fdb-8ca6-0d833a829812

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft im Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten wie Switches, Router und drahtlose Zugangspunkte einschließlich Lizenzen für den Ausbau und die Erneuerung ihrer Infrastruktur in den eigenen Liegenschaften. Der Auftrag umfasst außerdem Projekt-, Einrichtungs- und Schulungsleistungen, die Implementierung eines WLAN-Managementsystems und einer RADIUS-Lösung zur Netzwerkauthentifizierung sowie optionales Zubehör, Funktionserweiterungen und Garantieverlängerungen. Vorgesehen sind rund 55.000 Personenstunden für zusätzliche Dienstleistungen; die Vertragslaufzeit beträgt 2.160 Tage, der Rollout ist auf etwa 1,5 bis 2 Jahre ausgelegt, und Angebote müssen bis zum 6. März 2025 um 17:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

In diesem Rahmvertrag sollen Netzwerkkomponenten inkl. erforderlicher Lizenzen (Switche, WLC, WLAN-Access Points, Router, Zubehör) für den Lifecycle und Ausbau der vorhandenen LAN-, WLAN und WAN-Infrastruktur der BA-Liegenschaften beschafft werden. Für den Lifecycle bzw. Rollout (ca. 1,5 - 2 Jahre) werden Projektleistungen, Einrichtungsleistungen und Schulungen erforderlich. Als Werkleistung müssen durch den AN ein Managementsystem WLAN und eine RADIUS-Lösung sowie optional eine Managementlösung bereitgestellt und implementiert werden. Ein Servicekonzept beschreibt den vom AN zu leistenden Serviceumfang für die vorgenannten Beschaffungen. Optional werden Zubehör sowie Funktionalitätserweiterungen (Lizenzen) für Switche und RADIUS-Lösung als auch Garantieverlängerungen abgerufen. Hinzu kommt eine Dienstleistungskontingent von rund 55.000 Personenstunden u.a. für Dienstleistungen von System-Technikern und System-Spezialisten für gesonderte Vorhaben/Maßnahmen. Das LV enthält Kalkulatorische Kosten zur Messung der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit anhand des Stromverbrauchs. Sie gehen nicht in den Leistungsumfang des Vertrages jedoch in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote ein.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · AuLA IV neu

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) betreibt ein IP-Netzwerk als Kommunikationsgrundlage für alle IT-Anwendungen, Fachverfahren und Applikationsanwendungen in der BA. Das IP-Netzwerk be-steht aus ca. 2.000 lokalen Netzwerken (LAN), dem Weitverkehrsnetz (WAN), sowie einen DataCenter-Betrieb mit verteilten Rechenzentren in Nürnberg. Innerhalb des IP-Netzwerkes betreibt die BA eine Active-Directory Domäne mit ca. 180.000 Clientsystemen, ca. 10.000 Servern sowie ca. 120.000 Arbeitsplatz- bzw. Netzwerkdruckern. Das WAN basiert auf einem gerouteten IP-Netz mit einer garantierten "any-to-any" Kommunikation. Der Betrieb des WAN ist an einen externen Dienstleister ausgelagert. Im LAN/WLAN-Bereich sind ausschließlich Netzwerkprodukte der Fa. CISCO im Einsatz. Durch den zu vergebenden Rahmenvertrag sollen Netzwerkkomponenten inkl. erforderlicher Lizenzen (Switche, WLC, WLAN-Access Points, Router, Zubehör) für den Lifecycle und Ausbau der vorhandenen LAN-, WLAN und WAN-Infrastruktur der BA-Liegenschaften beschafft werden. Für den Lifecycle bzw. Rollout (ca. 1,5 - 2 Jahre) werden Projektleistungen, Einrichtungsleistungen und Schulungen erforderlich. Als Werkleistung müssen durch den AN ein Managementsystem WLAN und eine RADIUS-Lösung sowie optional eine Managementlösung bereitgestellt und implementiert werden. Ein Ser-vicekonzept beschreibt den vom AN zu leistenden Serviceumfang für die vorgenannten Beschaffungen. Optional werden Zubehör sowie Funktionalitätserweiterungen (Lizenzen) für Switche und RADIUS-Lösung als auch Garantieverlängerungen abgerufen. Hinzu kommt eine Dienstleistungskontingent von rund 55.000 Personenstunden u.a. für Dienstleistungen von System-Technikern und System-Spezialisten für gesonderte Vorhaben/Maßnahmen. Die BA hat ein besonderes Interesse daran, die Konfigurationshoheit und damit die volle Kontrolle über die Netze, welche sensible Daten transportieren, zu behalten und beschafft daher eine onPrem-Lösung. Die BA hat auch das berechtigte Interesse, das bestehende Performanceniveau beizubehalten und für die ansteigenden Bedürfnisse weiter ausbauen zu können.

    Frist: 06.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/ Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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LOT-0000 · AuLA IV neu

Einfache Richtwertmethode
50 %
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50 %

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/ Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 380965-2025

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