Hardware-Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatz-, Server-, Netzwerk- und Storage-Hardware

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
231.000.000 EUR
Lose
4
Auftraggeber
BITMARCKProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.09.2026
Bekanntmachungsnummer
635772-2026
Verfahrensnummer
01a08f41-9e92-47c9-8da2-55417c3d240e
CPV-Codes
30200000 · Computeranlagen und Zubehör; 30210000 · Datenverarbeitungsgeräte (Hardware); 30213000 · Personalcomputer; 30213100 · Tragbare Computer; 30213200 · Tablettcomputer; 30214000 · Arbeitsplätze; 30230000 · Computerbezogene Geräte; 30231000 · Computerbildschirme und Konsolen; 30233000 · Medienspeicher- und -lesegeräte; 32422000 · Netzkomponenten; 32424000 · Netzwerkinfrastruktur; 48820000 · ServerMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

BITMARCK in Essen beschafft für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden Hardware über eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen: Arbeitsplatzgeräte und Peripherie, Server, Netzwerkkomponenten sowie Speichersysteme. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 231 Millionen Euro; die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von jeweils 730 Tagen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, der Leistungsort liegt in der Region Essen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Hardware-Rahmenvereinbarung in vier Losen.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1 Arbeitsplatz-Hardware53.000.000 EUR

    Los 1 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Arbeitsplatz-Hardware für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Fat-Clients, Thin-Clients, iMacs, Notebooks, Tablets, Monitore, Smartphones sowie Tastaturen, Mäuse und weitere kompatible Peripheriegeräte. Zusätzlich können die zu den Geräten angebotenen Service- und Garantieoptionen der jeweiligen Hersteller abgerufen werden. Die Auftragnehmer müssen für alle vorgegebenen Produktkategorien geeignete Produkte anbieten und in der Lage sein, bedarfsabhängig mehrere hundert bis mehrere tausend Geräte innerhalb angemessener Lieferzeiten bereitzustellen. Die konkreten Mengen, technischen Ausstattungen und jeweils aktuellen Produktanforderungen werden in den nachgelagerten Einzelrealisationswettbewerben beziehungsweise Abrufen festgelegt. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die bundesweite Lieferung, die Aktivierung erworbener Hersteller-Garantien und Serviceleistungen, die proaktive Beratung zu Produktlebenszyklen und Nachfolgeprodukten, die Rücknahme von Verpackungen sowie die Bereitstellung von Angaben zum Product Carbon Footprint der angebotenen Hardware.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Server-Hardware91.000.000 EUR

    Los 2 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Server-Hardware für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere x86-basierte Rack-Server verschiedener Leistungsklassen, Blade-Server einschließlich geeigneter Chassis, KI-Server, hyperkonvergente Serversysteme, Server-Racks und Appliances. Darüber hinaus umfasst das Los marktübliche und kompatible Server-Komponenten, Kabel, Module, Steckkarten, weiteres Server-Zubehör sowie optionale Service- und Garantiepakete der jeweiligen Hersteller. Die Auftragnehmer müssen für alle vorgegebenen Produktkategorien geeignete Produkte anbieten. Die konkreten Mengen, technischen Ausstattungen, Leistungsparameter und jeweils aktuellen Produktanforderungen werden in den nachgelagerten Einzelrealisationswettbewerben beziehungsweise Abrufen festgelegt. Dies gilt insbesondere für Komponenten und Zubehör, deren technische Ausgestaltung von den eingesetzten Server-Systemen und dem jeweiligen Beschaffungsbedarf abhängt. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die bundesweite Lieferung, die Aktivierung erworbener Hersteller-Garantien und Serviceleistungen, die proaktive Beratung zu Produktlebenszyklen, Nachfolgeprodukten und neuen Technologien, die Rücknahme von Verpackungen sowie die Bereitstellung von Angaben zum Product Carbon Footprint der angebotenen Hardware.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Netzwerkkomponenten-Hardware40.000.000 EUR

    Los 3 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Netzwerkkomponenten-Hardware für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Netzwerk-Switches verschiedener Leistungsklassen, Firewalls, Loadbalancer, Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) sowie marktübliches und kompatibles Netzwerkzubehör. Darüber hinaus können die zu den Geräten angebotenen Service- und Garantieoptionen der jeweiligen Hersteller abgerufen werden. Die Auftragnehmer müssen für alle vorgegebenen Produktkategorien geeignete Produkte anbieten. Die konkreten Mengen, technischen Ausstattungen, Leistungsparameter und jeweils aktuellen Produktanforderungen werden in den nachgelagerten Einzelrealisationswettbewerben beziehungsweise Abrufen festgelegt. Dies gilt insbesondere für Netzwerkkabel, Netzwerkmodule, Netzwerkkarten und weitere Peripheriegeräte, deren technische Ausgestaltung von den eingesetzten Systemen und dem jeweiligen Beschaffungsbedarf abhängt. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die bundesweite Lieferung, die Aktivierung erworbener Hersteller-Garantien und Serviceleistungen, die proaktive Beratung zu Produktlebenszyklen, Nachfolgeprodukten und neuen Technologien, die Rücknahme von Verpackungen sowie die Bereitstellung von Angaben zum Product Carbon Footprint der angebotenen Hardware.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 Storagekomponenten-Hardware47.000.000 EUR

    os 4 umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Storagekomponenten-Hardware für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere hochverfügbare Blockspeichersysteme für Storage Area Networks, Dateispeichersysteme, Objektspeicher und zugehörige Gateways sowie SAN-Direktoren. Darüber hinaus umfasst das Los marktübliche und kompatible Storagekomponenten, Erweiterungen und Zubehör sowie optionale Service- und Garantiepakete der jeweiligen Hersteller. Die Auftragnehmer müssen für alle vorgegebenen Produktkategorien geeignete Produkte anbieten. Die konkreten Mengen, Speicherkapazitäten, technischen Ausstattungen, Leistungsparameter und jeweils aktuellen Produktanforderungen werden in den nachgelagerten Einzelrealisationswettbewerben beziehungsweise Abrufen festgelegt. Dies gilt insbesondere für Erweiterungen, Ersatzteile und Zubehör, deren technische Ausgestaltung von den eingesetzten Storage-Systemen und dem jeweiligen Beschaffungsbedarf abhängt. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die bundesweite Lieferung, die Aktivierung erworbener Hersteller-Garantien und Serviceleistungen, die proaktive Beratung zu Produktlebenszyklen, Nachfolgeprodukten und neuen Technologien, die Rücknahme von Verpackungen sowie die Bereitstellung von Angaben zum Product Carbon Footprint der angebotenen Hardware.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LKSG

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Arbeitsplatz-Hardware

100%

LOT-0002 · Los 2 Server-Hardware

100%

LOT-0003 · Los 3 Netzwerkkomponenten-Hardware

100%

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LKSG

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren284vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag215 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 77 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (81) · Berlin (40) · Bayern (38) · Niedersachsen (22) · Baden-Württemberg (19) · Hamburg (14)

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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