Grünflächen-, Landschafts- und Gehölzpflege rund um den Flughafen München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.07.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 20
- Auftraggeber
- Flughafen München GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung (77211000)
- Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 367667-2025
- Verfahrensnummer
- f3ab58c8-b7d0-4239-adbb-3cd3c8014524
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen München GmbH beschafft Pflege- und Unterhaltungsleistungen für planfestgestellte Grün- und Ausgleichsflächen im Außenbereich des Flughafens München, vor allem Mäharbeiten mit landwirtschaftlichen Trägerfahrzeugen. Der Auftrag ist in 20 Gebietslose in den Landkreisen Erding und Freising sowie im Umfeld des Flughafens unterteilt und umfasst zusätzlich Sonderpflegearbeiten, die Pflege von etwa 3 Hektar Grünanlagen an Anlagen der Deutschen Flugsicherung sowie Verkehrssicherungsschnitte an rund 4.400 Bäumen. Die Flächen werden je nach Vorgabe einmal oder mehrmals jährlich bearbeitet; die Teilnahmeanträge müssen bis zum 8. Juli 2025 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Grünflächenpflege hauptsächlich im Außenbereich (Off-Airport) - Los 1 bis Los 20. Leistungen im Landschaftsbau zur Pflege und Unterhalt von planfestgestellten Grünflächen in der freien Landschaft im Umkreis des Flughafen München (Landkreise Erding und Freising). Die Leistung ist in 20 Gebietslose unterteilt. Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die vom AG nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Änderungen und Ergänzungen zu den informatorischen Vergabeunterlagen bleiben vorbehalten. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Leistungen nach Losen (20)
LOT-0001 · Freisinger Moos
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Vor Beginn der Maßnahmen wird mit dem AN eine Begehung der Flächen durchgeführt, bei der dem AN die zu bearbeitenden Flächen übergeben werden. Die Grenzen der einzelnen Teilflächen sind den Pflegeplänen, die im Auftragsfall übergeben werden, zu entnehmen. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die 43 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und FFH-Gebiet DE7636-371 "Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos" sowie im europäischen Vogelschutzgebiet DE7636-471 "Freisinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der kalkreichen Niedermoore, Pfeifengraswiesen, feuchten Hochstaudenfluren, mageren Flachland-Mähwiesen und naturnahem Kalk-Trockenrasen. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten bodenbrütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie des Großen Brachvogels, des Kiebitz und des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0002 · Isarauen
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 21 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in den waldreichen Isarauen und in der Ackerlandschaft zwischen dem Flughafengelände und der B301. Teile der Isarauen-Flächen sind Bestandteil des FFH-Gebiets DE7537-301 "Isarauen von Unterföhring bis Landshut". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der mageren Flachland-Mähwiesen und anderer Offenlandflächen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0003 · Stoibermühle / Lüsse
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 25 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und im europäischen Vogelschutzgebiet DE7637-471 "nördliches Erdinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der Nasswiesen und Feuchtwiesen sowie von feuchten Hochstaudenfluren. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten boden-brütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie der Wiesenschafstelze, des Kiebitz und des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0004 · Randzone Nord
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 114 ha zu bearbeitenden Flächen grenzen westlich und nördlich an das Flughafengelände an. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten neben Mäharbeiten auch den Unterhalt der Feldwege sowie die Grabenunterhaltung. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0005 · Vorflutgraben Nord
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 28 ha zu bearbeitenden Flächen beinhalten das Gerinne des sog. Vorflutgrabens Nord, das der Hochwasserentlastung des Flughafengeländes dient. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten überwiegend die Mahd der Böschungen des Gerinnes sowie den Unterhalt der Anwandwege. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen und sind über die Anwandwege des Vorflutgrabens erreichbar. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0006 · Eitting/Berglern
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 93 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und im europäischen Vogelschutzgebiet DE7637-471 "nördliches Erdinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der Nasswiesen und Feuchtwiesen sowie von feuchten Hochstaudenfluren. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten boden-brütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie des Kiebitz, der Wiesenschafstelze oder des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0007 · Vorfeld Viehlassmoos
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Vor Beginn der Maßnahmen wird mit dem AN eine Begehung der Flächen durchgeführt, bei der dem AN die zu bearbeitenden Flächen übergeben werden. Die Grenzen der einzelnen Teilflächen sind den Pflegeplänen, die im Auftragsfall übergeben werden, zu entnehmen. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 30 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und im europäischen Vogelschutzgebiet DE7637-471 "nördliches Erdinger Moos". Sie unterliegen einer speziellen naturschutzrechtlichen Zielsetzung zur Förderung bodenbrütender Vogelarten, weswegen spezielle Mahdregime einzuhalten sind. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten bodenbrütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie des Kiebitz, des großen Brachvogels, der Wiesenschafstelze oder des Wachtelkönigs soll gefördert und erhöht werden. Ziel der Pflege der feuchten Niedermoorflächen sind weiterhin der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der Naßwiesen und Feuchtwiesen sowie von feuchten Hochstaudenfluren. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0008 · Viehlassmoos
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 128 zu bearbeitenden Flächen haben einen besonderen naturschutzfachlichen Schwerpunkt. Sie liegen im Niedermoor-Gebiet des Naturschutzgebietes Viehlaßmoos, als wesentlicher Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebiet DE7636-471 "Nördliches Er-dinger Moos". Das Viehlassmoos ist als FFH-Gebiet DE8636-371 "Moorreste im Freisinger und im Erdinger Moos" ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen der FMG unterliegen einer speziellen naturschutzrechtlichen Zielsetzung zur Förderung von Niedermoor-Lebensräumen, weswegen auf den Nass-Standorten spezielle Mahdregime einzuhalten sind. Die Pflege des Niedermoores beinhaltet i.W. die schonende Mahd von Kalk-Flachmooren, Seggenbeständen, Streuwiesen sowie von Naßwiesen und Feuchtwiesen und auch von feuchten Hochstaudenfluren. Die Verbuschung durch die Entwicklung von Weidengebüschen ist in regelmäßigen Abständen durch einen geeigneten Gehölzückschnitt zurück zu drängen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0009 · Langenpreising
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 37 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft zwischen Moosburg und Langenpreising, in einem Wiesenbrüterschutzgebiet. Ziel der Pflege sind der Erhalt von Feuchtwiesen. Der Brut- und Aufzuchterfolg von wiese-brütenden Vogelarten wird durch eine relativ späte Mahd gewährleistet. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lager- und Arbeitsplätze Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0010 · Abfanggraben Ost
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 43 ha zu bearbeitenden Flächen umfassen das Gerinne des sog. Abfanggrabens Ost, das der Hochwasserentlastung des Flughafengeländes dient, und benachbarte Ausgleichsflächen. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten die Mahd der Böschungen des Gerinnes sowie den Unterhalt der Anwandwege. Hinzu kommen die Unterhaltungspflege begleitender Restflächen mit einem Mosaik aus kleinteiligen Offenlandflächen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen und sind über die Anwandwege des Abfanggrabens erreichbar. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0011 · Randzone Ost
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 65 ha zu bearbeitenden Flächen umfassen die Restflächen zwischen dem Flughafengelände sowie weiteren Anlagen östlich des Flughafengeländes und dem Abfanggraben Ost. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten überwiegend die Mahd dieser Restflächen nebst dem Unterhalt der Erschließungswege. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen und sind über die Anwandwege des Abfanggrabens erreichbar. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lager- und Arbeitsplätze Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0012 · Randzone Süd
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 65 ha zu bearbeitenden Flächen grenzen westlich und südlich an das Flughafengelände an. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten neben Mäharbeiten im Gerinne des sog. Abfanggrabens Süd und kleinteiliger Rest- und Zwickelflächen auch den Unterhalt der Feldwege. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen und sind über die Anwandwege des Abfanggrabens erreichbar. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0013 · Oberdinger Moos
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 78 ha zu bearbeitenden Flächen liegen im ehemaligen Niedermoor-Gebiet des Naturschutzgebietes Oberdingermoos und in seiner Umgebung. Die Pflegemahden beinhalten i.W. die Mahd von Feuchtwiesen, auch von feuchten Hochstaudenfluren, und von Flachland-Mähwiesen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.5 Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0014 · Notzing/Postschwaige
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 93 ha zu bearbeitenden Flächen liegen im ehemaligen Niedermoor-Gebiet um das Naturschutzgebiet Notzinger Moos. Die Pflegemahden beinhalten i.W. die Mahd von Feucht-wiesen, auch von feuchten Hochstaudenfluren, und von Flachland-Mähwiesen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0015 · Eichet und Umgebung
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 19 ha zu bearbeitenden Flächen liegen im entwässerten Niedermoor südlich von Hallbergmoos. Die Pflegemahden beinhalten i.W. die Mahd von kleinflächigen von Flachland-Mähwiesen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0016 · Ampertal
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 3 ha Mähflächen liegen verstreut im Ampertal nördlich von Freising. Die Pflegemahden beinhalten i.W. die Mahd von Feuchtwiesen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0017 · Pflegeleistungen Süd
Die sog. Sonderleistungen beinhalten Landschaftsbau- und Pflegearbeiten im Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen des Flughafens München. Neben Mäharbeiten in feuchtem bis überflutetem Gelände beinhalten die Sonderleistungen Arbeiten wie Handmahden, die Mahd von Feuchtflächen, Neophytenbekämpfung, die Instandhaltung von Feldwegen und Pflege an und in Gewässern. Auch Mäharbeiten an Böschungen, im sumpfigen sowie sonstigem schwierigen Gelände sind auszuführen. Die Flächen sind von Neophyten (Kanadische Goldrute, Indisches Springkraut, Riesenbärenklau etc.) freizuhalten. Des Weiteren sind vereinzelte Ansaaten, Pflanzarbeiten, oder die Abpflockung von Einzelflächen erforderlich. Die insgesamt zu unterhaltenden Flächen betragen rund 29 ha. Den größten Anteil davon bilden Feucht- und -Nasswiesen, Kleingewässer, Tümpel, Gräben. Bedeutende Flächenanteile nehmen überwiegend nasse und/ oder schwer zugängliche Flächen ein, die einem differenzierten Mahdregime unterliegen und teils in Schutzgebieten liegen. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die Pflegeflächen liegen an öffentlichen Straßen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen oder Wartungswegen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneirichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0018 · Pflegeleistungen Nord
Die sog. Sonderleistungen beinhalten Landschaftsbau- und Pflegearbeiten im Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen des Flughafens München. Neben Mäharbeiten in feuchtem bis überflutetem Gelände beinhalten die Sonderleistungen Arbeiten wie Handmahden, die Mahd von Feuchtflächen, Neophytenbekämpfung, die Instandhaltung von Feldwegen und Pflege an und in Gewässern. Auch Mäharbeiten an Böschungen, im sumpfigen sowie sonstigem schwierigen Gelände sind auszuführen. Die Flächen sind von Neophyten (Kanadische Goldrute, Indisches Springkraut, Riesenbärenklau etc.) freizuhalten. Des Weiteren sind vereinzelte Ansaaten, Pflanzarbeiten, oder die Abpflockung von Einzelflächen erforderlich. Die insgesamt zu unterhaltenden Flächen betragen rund 37ha. Den größten Anteil davon bilden Feucht- und -Nasswiesen, Kleingewässer, Tümpel, Gräben. Bedeutende Flächenanteile nehmen überwiegend nasse und/ oder schwer zugängliche Flächen ein, die einem differenzierten Mahdregime unterliegen und teils in Schutzgebieten liegen. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die Pflegeflächen liegen an öffentlichen Straßen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen oder Wartungswegen. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 2.4 Lager- und Arbeitsplätze Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneirichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0019 · DFS-Anlagen
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Landschaftsbau- und Pflegearbeiten an den Außenflächen von den folgenden, im Umkreis von etwa 10 km um den Flughafen München gelegenen Sende-/ Empfangsanlagen der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Maßnahmen beinhalten die Pflege der in Summe ca. 3 ha umfassenden Grünanlagen im Bereich der verstreut liegenden Anlagen der Deutschen Flugsicherung innerhalb und außer-halb der Sicherheitsbereiche. Die zu erbringenden Leistungen sind kleinflächige Mäharbeiten von Landschaftsrasen sowie das Mähen der Randstreifen außerhalb der Zäune. Im Zuge der Mäharbeiten sind auch die Zäune und die befestigten Flächen sowie die Bauwerkskanten von Aufwuchs zu befreien. Zudem ist eine Pflege von kleineren Gehölzbeständen und Einzelbäumen durchzuführen. Die Maßnahmen sind überwiegend in den eingezäunten, nichtöffentlichen Bereichen der Anlagen der Deutschen Flugsicherung durchzuführen. Für sie wird dem AN vor Auftragsbeginn durch den AG ein Schlüssel ausgehändigt. Die Pflege soll für alle Bereiche zusammenhängend ausgeführt werden. Die Pflegeflächen liegen an öffentlichen Straßen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen oder Wartungswegen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt, außer es ist in den Ausschreibungstexten etwas anderes beschrieben. Der AN ist für seine Arbeiten verkehrssicherungspflichtig. Alle Arbeiten sind so zu organisieren, dass eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs vermieden oder auf einen möglichst kurzen Zeitraum begrenzt wird. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs ist der Auftraggeber vorher rechtzeitig zu benachrichtigen. Ferner muss der AN einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung benennen, der über die nötige Sachkunde verfügt, um die Sicherung des Straßenverkehrs gemäß RSA und StVO zu gewährleisten. Verschmutzungen von Verkehrswegen sind grundsätzlich zu vermeiden bzw. umgehend zu beseitigen. Aufgrund sehr sensibler Anlagen dürfen nur von der DFS speziell eingewiesene und geschulte Mitarbeiter diese Flächen betreten und bearbeiten. Mitarbeiter hierfür werden namentlich festgelegt. Personen mit Herzschrittmachern sind hierfür nicht zugelassen/geeignet. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0020 · Gehölzpflege
Der Verkehrssicherungsschnitt im Flughafengelände beinhaltet die Baumpflege und den Verkehrssicherungsschnitt für die Bäume "On Airport", in einem Umfang von ca. 4.400 St. Einzelbäumen. Ein Teil der Bäume liegt im Sicherheitsbereich des Flughafens und bedarf einer speziellen Zutrittsberechtigung. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Leistungsbeschreibung liegt das Baumkataster des Flughafen München (Stand März 2020) zugrunde. Die zu pflegenden Bäume befinden sich auf dem Gelände des Flughafen München. In dem Gebiet gibt es insgesamt ca. 4.400 Einzelbäume, und rund 200 Bäume in waldartigen Beständen. Der Nadelholzanteil liegt unter 2%. Es überwiegen Linden mit 35% und Ahorn mit 25%, gefolgt von Eschen (10%), Eichen (8%) und Birken (6%). Sie wurden nicht vor Mitte der achtziger-Jahre gepflanzt. Einige Bäume befinden sich im Sicherheitsbereich. Der Auftragnehmer muss die Kosten für die Erteilung der Zutrittsgenehmigung und die erforderliche Sicherheitsschulung (rund 250 EUR) selbst tragen. Im zu bearbeitenden Bereich gibt es keine Baumschutzverordnung. Die Ausführung von Baumarbeiten hat gem VSG 4.2 insbesondere VSG 4.2 §3 SVLFG zu erfolgen. Die Sicherung angrenzender Verkehrsflächen gemäß Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ist Aufgabe des Auftragnehmers und gesondert abzurechnen. Ebenfalls beinhaltet Los 20 die Pflege, Fällung oder Ersatzpflanzung der im Flughafenumland bestehenden Einzelbäume, Feldgehölze, Gebüsche und Hecken, sowie waldartiger Bestände. Die Baumschnitt- und Baumpflegearbeiten müssen artenschutzgerecht durchgeführt werden. Die Baumpfleger müssen in der Lage sein, Baumhabitatstrukturen zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen treffen können. Sie müssen über die relevanten nationalen und europäischen Regelungen für den Artenschutz Bescheid wissen. Erforderlich ist daher eine Fachkunde in Umwelt- bzw. Artenschutz. Ein Nachweis der Qualifikation ist auf Verlangen vorzuweisen. Die geforderte Mindestqualifikation der mit Arbeiten am Baum Beschäftigten ist Minimum der European Treeworker (ETW). Die Arbeiten vor Ort sind von einer Person zu leiten, die die Qualifikation staatlich geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung (FAW) oder European Tree Technician erfolgreich absolviert hat. Wünschenswert sind außerdem die Sachkunden für den Asiatischen Laubholzbockkäfer und den Eichenprozessionsspinner und ggf. andere Neozooen und invasive Arten. Die Ausführung erfolgt nach den ZTV Baumpflege 2017 der FLL. Hinweis Abgasnorm: Alle im Rahmen der Leistungsausführung eingesetzten Pkw, Lkw, Zugmaschinen, Bagger, Raupen und sonstige fahrbare Geräte müssen -soweit anwendbar- die Abgasnorm Euro 5 (On Road) oder gleichwertig bzw. Stage IV, Tier 4 Final (Off Road) oder gleichwertig erfüllen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind dem Auftraggeber vorzulegen. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Freisinger Moos
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LOT-0002 · Isarauen
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LOT-0003 · Stoibermühle / Lüsse
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LOT-0004 · Randzone Nord
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LOT-0005 · Vorflutgraben Nord
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LOT-0006 · Eitting/Berglern
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LOT-0007 · Vorfeld Viehlassmoos
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LOT-0008 · Viehlassmoos
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LOT-0009 · Langenpreising
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LOT-0010 · Abfanggraben Ost
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LOT-0011 · Randzone Ost
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LOT-0012 · Randzone Süd
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LOT-0013 · Oberdinger Moos
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LOT-0014 · Notzing/Postschwaige
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LOT-0015 · Eichet und Umgebung
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LOT-0016 · Ampertal
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LOT-0017 · Pflegeleistungen Süd
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LOT-0018 · Pflegeleistungen Nord
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LOT-0019 · DFS-Anlagen
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LOT-0020 · Gehölzpflege
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 200693-2026
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