Heckenschnitt und Heckenverjüngung in fünf Erholungsgebieten im Landkreis München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.12.2025
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
  • Heckenschnitt (77342000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
799145-2025
Verfahrensnummer
a879f70e-63ed-439a-9bcf-6501963cf0fc

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt München, Zentrale Vergabestelle und Einkauf, vergibt einen Rahmenvertrag für Heckenschnitte und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten Feringasee, Unterföhringer See, Unterschleißheimer See, Heimstettener See und Dürnsteiner Brücke. Die Arbeiten umfassen Sommer- und Winterschnitte; jährlich sind je nach Gebiet etwa 1.540 bis 13.600 Meter Gehölzkanten, bis zu 1.200 Meter formgebundene Hecken sowie 100 bis 1.250 Quadratmeter Heckenflächen vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 13. Januar 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).

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Leistungsbeschreibung

In den Erholungsgebieten Feringasee (Los 1), Unterföhringer See (Los 2), Unterschleißheimer See (Los 3), Heimstettener See (Los 4) und Dürnsteiner Brücke (Los 5) sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 1.540 m und 13.600 m. Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 0 m und 1.200 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt je nach Erholungsgebiet zwischen 100 m² und 1.250 m². - - - - Im Rahmenvertrag und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt.

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Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 1 Feringasee

    Im Erholungsgebiet Feringasee sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 11.080 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt bei 1.200 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 1.000 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 2 Unterföhringer See

    Im Erholungsgebiet Unterföhringer See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 2.005 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 250 m².- - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 3 Unterschleißheimer See

    Im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 3.890 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge bei formgebundenen Hecken mit Regulierung der Höhe liegt bei 400 m. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 250 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 4 Heimstettener See

    Im Erholungsgebiet Heimstettener See sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 13.600 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 1.250 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 5 Dürnsteiner Brücke

    Im Erholungsgebiet Dürnsteiner Brücke sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Ästhetik Heckenschnitte und Heckenverjüngungen durchzuführen. Die durchzuführenden Tätigkeiten verteilen sich auf einen Sommerschnitt und einen Winterschnitt. Die Heckenschnitte erfolgen entweder entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen oder als Schnitt formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Schnittlänge entlang der Gehölzkanten in verschiedenen Höhen liegt bei 1.540 m. - - - - - In diesem Erholungsgebiet fallen voraussichtlich keine Schnitte formgebundener Hecken mit Regulierung der Höhe an. - - - - - Die voraussichtliche jährliche Fläche für Heckenverjüngungen liegt bei 100 m². - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - - - - - In der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Anlage 2 (Abrufvolumen) wurden zudem maximale Längen und Flächen festgelegt. - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach "§§ 123 bis 126 GWB, §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV . Weiterhin gelten §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Angaben zu: - - - - zwingende Ausschlussgründe nach §123 GWB, - - - - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB (vgl. Formblatt L1240 "Eigenerklärung zur Eignung - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu) Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

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LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 1 Feringasee

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LOT-0002 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 2 Unterföhringer See

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LOT-0003 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 3 Unterschleißheimer See

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LOT-0004 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 4 Heimstettener See

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LOT-0005 · Rahmenvertrag über die Ausführung von Heckenschnitten und Heckenverjüngungen in den Erholungsgebieten des Landkreises München - Los 5 Dürnsteiner Brücke

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Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach "§§ 123 bis 126 GWB, §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV . Weiterhin gelten §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Angaben zu: - - - - zwingende Ausschlussgründe nach §123 GWB, - - - - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB (vgl. Formblatt L1240 "Eigenerklärung zur Eignung - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av26ad11-eu) Gemäß §56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 119280-2026

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