Pflege und Unterhalt der Grünanlagen am Flughafen München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.06.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.350.000 EUR
Lose
8
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung (77211000)
  • Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
279966-2025
Verfahrensnummer
85ca25a7-70b7-40ac-bc45-c30cd4fed71b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH beschafft Landschaftsbauleistungen zur Pflege und zum Unterhalt von intensiv gepflegten Grünanlagen, Landschaftsrasen sowie Grünflächen an Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Die Leistungen umfassen acht Bereiche beziehungsweise Lose, darunter Terminals, Sicherheits- und Technikzonen, Parkplätze, Besucherpark und Flugbetriebsgrünflächen; in letzteren sind insbesondere Mäharbeiten und die Behebung von Flurschäden vorgesehen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 2,35 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 3. Juni 2025 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen, Landschaftsrasen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Die Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Los Bezeichnung 01 - Allgemeiner Unterhalt 02 - T1, Neutrale Zone, Halle F, Allgemeine Luftfahrt 03 - T2, Hotel 5*, P20, VIP-Wing 04 - Sicherheitsbereich, Technikzone 05 - Landverkehrszone 06 - Parkplätze und Erweiterungsflächen 07 - Besucherpark, Hotel P41 Süd 08 - Flugbetriebsgrünflächen Sollte ein Bieter in mehr Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben als nach der voranstehenden Begrenzung möglich, so wird der Auftraggeber die Loskombination für die Beauftragung wählen, die für ihn insgesamt am wirtschaftlichsten ist und für ihn insgesamt zu den niedrigsten Kosten führt.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · Allgemeiner Unterhalt2.350.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6, den UVV und der StVO entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0002 · Terminal 1, Halle F, Neutrale Zone, Allgemeine Luftfahrt930.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Terminal 1, Halle F, Neutrale Zone, Allgemeine Luftfahrt. Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Die Flächen sind zum größten Teil repräsentativ und erfordern daher intensive Pflege. Der überwiegende Teil der Pflegearbeiten ist unter Publikumsverkehr durchzuführen und zu koordinieren damit eine Störung des Flugbetriebes unterbleibt. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März, Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0003 · Terminal 2, Hotel 5*, P20, VIP-Wing1.120.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Terminal 2, Hotel 5*, Renaissancegarten, P20 Ziergarten, VIP-Wing. Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Die Flächen sind zum größten Teil repräsentativ und erfordern daher intensive Pflege. Der überwiegende Teil der Pflegearbeiten ist unter Publikumsverkehr durchzuführen und zu koordinieren damit eine Störung des Flugbetriebes unterbleibt. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0004 · Sicherheitsbereich, Technikzone540.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Sicherheitsbereich Landverkehrszone 3, Werkstattgebäude Halle 3, Gate Gourmet, Technik, Löschwasserbehälter N/W, Luftpostleitstelle, Catering 4 (Wartungshalle), Energieversorgung, Umspannwerk. Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Die Flächen erfordern überwiegend eine Pflege mittlerer Intensität. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0005 · Landverkehrszone830.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Umfeld der großen Druchgangs- und Zubringerstraßen am Flughafen München (Zentralalle, Nordalle, Südalle, Erdinger Allee). Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Es geht im Wesentlichen um Mäharbeiten. Der Bodenaufbau ist gut tragfähig. Ein Großteil der Flächen ist nur über Kraftfahrstraßen zu erreichen und reguläre Ausfahrten sind nicht überall vorhanden. Ein kleiner Teil der Pflege bezieht sich auf Biotopflächen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0006 · Parkplätze und Erweiterungsflächen1.380.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Öffentlicher Bereich Landverkehrszone 2, Parkplätze und Erweiterungsflächen Landverkehrszone 2, Tankstelle Ost, Tankstelle Nordallee, Zufahrt Nordallee, Testfläche für autonomes Fahren (Wartungsallee). Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Die Flächen erfordern eine Pflege mittlerer Intensität. Der überwiegende Teil der Pflegearbeiten ist unter Publikumsverkehr durchzuführen und zu koordinieren damit eine Störung des Flugbetriebes unterbleibt. Aufgrund von Veranstaltungen können Teilflächen kurzfristig belegt sein. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) als auch überwiegend im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0007 · Besucherpark, Hotel P41 Süd590.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Besucherpark, Hotel, P41, Verwaltung FMG, Kantine Verwaltung, Kinderkrippe. Die Bereiche sind auf Luftbildern je Los gekennzeichnet und in den Vergabeunterlagen einsehbar. Durch Umnutzung und Bauarbeiten können sich Änderungen ergeben. Die Flächen sind zum größten Teil repräsentativ und erfordern daher intensive Pflege. Der überwiegende Teil der Pflegearbeiten ist unter Publikumsverkehr durchzuführen und zu koordinieren damit eine Störung des Flugbetriebes unterbleibt. Aufgrund von Veranstaltungen können Teilflächen kurzfristig belegt sein. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der erste Mäharbeiten erfolgen in der Regel Ende März Anfang April und der letzte Ende Oktober bis Mitte November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Gießarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und es müssen hierfür geeignete technische Vorrichtungen eigesetzt werden. Das Wasser dafür kann aus Hydranten der Flughafen München GmbH entnommen werden. Hierfür ist ein Rückflussverhinderer erforderlich. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • LOT-0008 · Flugbetriebsgrünflächen510.000 EUR

    Leistungen im Landschaftsbau zu Pflege und Unterhalt für intensiv gepflegte Objektgrünanlagen sowie Grünflächen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen am Flughafen München. Diese Arbeiten finden an diesen Bereichen des Flughafen Münchens statt: Vorfelder, Rollbrücken, nördlichen und südlichen Rollwege M und N bzw. S und T, Probehügel. Die Pflege beinhaltet im Wesentlichen Mäharbeiten, in kleinem Umfang Pflegearbeiten und die Behebung von Flurschäden. Der Bodenaufbau ist gut tragfähig Die ausgeschriebenen Leistungen sind ausschließlich im Sicherheitsbereich des Flughafen München (Luftseite) zu erbringen. Für Arbeiten im Sicherheitsbereich muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsprüfung und einer Schulung für das Verhalten im Sicherheitsbereich unterziehen. Für Fahrer/ Fahrzeuge sind entsprechend ein Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette erforderlich. Zudem muss sich der Betrieb des Auftragnehmers als sogenannter bekannter Lieferant zertifizieren und eingesetzten Mitarbeiter müssen sich der zugehörigen Schulung unterziehen. Das Personal muss in die Örtlichen Bedingungen durch den Auftraggeber eingewiesen werden. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Aufgrund des ausgewiesenen Vogelschutzgebietes können sich Zeitpunkt und Art der Pflegearbeiten situationsbedingt ändern. Dies ist in jeglicher Art bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Arbeiten und Sprechfunk sind in Eigenregie ohne Lotsung durchzuführen. Die speziellen flughafenspezifische Anforderungen bzgl. Nachweise und Warnschutzkleidung sind zu beachten. Die Schnitthäufigkeit betrug bisher beim Landschaftsrasen ca. 4 Mähvorgänge und bei Böschungen ca. 2 - 3 Schnitte pro Jahr. Die Pflegeschnitte sind auch während der flugarmen Zeiten zwischen 22:00 und 05:00 Uhr durchzuführen. Maschinen müssen die Abgasnorm Euro 6 entsprechen und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden sowie den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft entsprechen. Folgende Sonderausstattung ist vom Auftragnehmer zu stellen: eine Rundumkennleuchte gemäß EASA-Richtlinien und die Vorausrüstung für eventuelle Festeinbauten der Funkgeräte (nach Vorgaben des Auftraggebers). Gewisse Sonderausstattungen (z.B. Funkgeräte, MLAT) werden auf Kosten des Auftraggebers ggf. eingebaut, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben. Alle Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Mäharbeiten erfolgen von April bis November. Schnitt- und Mähgut ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Entstandene Verschmutzungen müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird nicht extra vergütet. Alle Spezifikationen und Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. -------------------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ----------------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ---------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Allgemeiner Unterhalt

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0002 · Terminal 1, Halle F, Neutrale Zone, Allgemeine Luftfahrt

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0003 · Terminal 2, Hotel 5*, P20, VIP-Wing

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0004 · Sicherheitsbereich, Technikzone

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0005 · Landverkehrszone

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0006 · Parkplätze und Erweiterungsflächen

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0007 · Besucherpark, Hotel P41 Süd

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

LOT-0008 · Flugbetriebsgrünflächen

s. Vergabeunterlagen
70 %
s. Vergabeunterlagen
15 %
s. Vergabeunterlagen
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. -------------------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ----------------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ---------------------------------------------------------------------------- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 802823-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.