Grünpflege und Unterhaltsarbeiten im Landesgartenschaupark Würzburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.486.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Würzburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2025
CPV-Codes
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  • Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks (77311000)
  • Pflege von Parkanlagen (77313000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
393281-2025
Verfahrensnummer
1b9c634a-3adb-4239-ac5d-c8bbaedb45fb

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Würzburg beschafft die laufende Pflege der Gehölz-, Stauden-, Rasen- und Wegeflächen sowie der Wasser- und Spielanlagen im Landesgartenschaupark. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Schnittarbeiten, Rasenmähen, Bewässerung, Laubbeseitigung, Wege- und Platzpflege, die Reinigung von Wasserbecken, Müllbeseitigung und der Austausch von Fallschutzmaterialien. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,486 Millionen Euro; die Laufzeit ist vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2031 vorgesehen, mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre, und die Ausschreibung ist als Inklusionsprojekt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Unterhaltspflege aller Gehölz-, Stauden-, Rasen- und Wegeflächen sowie Wasser- und Spielanlagen innerhalb des Parks.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vergabe der Grünpflegearbeiten im Landesgartenschaupark 2018 für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2031 inklusive einer einmaligen zweijährigen Verlängerungsoption als Inklusionsprojekt gemäß § 118 GWB1.486.000 EUR

    Im Leistungsumfang enthalten sind die Pflege der Stauden- und Gehölzflächen, Rück- und Formschnitte von Hecken, Sträuchern und Bodendeckern, das Mähen von Rasenflächen sowie das Wässern von Bäumen, Rasen- und Pflanzflächen im Sommer. In den Herbstmonaten fällt die Entfernung von Laub an. Zudem erfolgt die Mithilfe bei den Unterhaltsarbeiten für Wege und Platzflächen, bei der Reinigung der Wasserbecken, bei der Beseitigung von Müll und beim Austausch von Fallschutzmaterialien in den Spielplatzbereichen.

    Frist: 21.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei Bietern in der engeren Wahl, Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: - ggf. Vorlage eines Insolvenzplans - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland ein vergleichbarer Nachweis Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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LOT-0000 · Vergabe der Grünpflegearbeiten im Landesgartenschaupark 2018 für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2031 inklusive einer einmaligen zweijährigen Verlängerungsoption als Inklusionsprojekt gemäß § 118 GWB

Preis

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei Bietern in der engeren Wahl, Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: - ggf. Vorlage eines Insolvenzplans - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland ein vergleichbarer Nachweis Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 660196-2025

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