Freianlagenplanung für die Außenanlagen des Hallenbads in Niebüll
Stadt Niebüll
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Niebüll
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- dtvp.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 653493-2026
- Verfahrensnummer
- 180fe1e8-07dd-4914-9881-54bb8dfff426
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Niebüll beauftragt die Freianlagenplanung für die Außenanlagen ihres Hallenbads in Niebüll. Gefordert sind die Leistungsphasen 6 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf Grundlage der bestehenden Planung, einschließlich Kostenverfolgung nach DIN 276 und der funktionalen Gestaltung des gebäudenahen Bereichs; der Schwerpunkt liegt auf der Bauüberwachung. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 540 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Freianlagenplaner für die LPH 6-8
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Niebüll-Hallenbad-Freianlagenplanung
Ausführung der LPH 6-8 gem. HOAI 2021 für die Außenanlagen des Hallenbads, Kostenverfolgung auf dritter Ebene gem. DIN 276 erstellen und fortführen, Planungsgrundlage ist die bestehende Planung bis einschließlich Ausführungsplanung (LPH 1-5 gem. HOAI 2021) funktionale Gestaltung des unmittelbar am Gebäude angrenzenden Bereiches Schwerpunkt: Bauüberwachung
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Niebüll-Hallenbad-Freianlagenplanung
- Bewertet wird das Honorar gemäß Preisblatt mit max. 70 Punkten
- 70 %
- Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Gewertet werden vergleichbare Leistungen gemäß Ausschreibung (Freianlagenplanung).
- 30 %
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026| Formular | 52 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 47 KB | |
| Sonstiges | 30 KB | |
| Sonstiges | 56 KB | |
| Anschreiben | 139 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Vertragsbedingungen | 488 KB | |
| Anschreiben | 22 KB | |
| Sonstiges | 4,3 MB | |
| Sonstiges | 4,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 436 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Formular | 102 KB | |
| Sonstiges | 261 KB | |
| Sonstiges | 348 KB | |
| Anschreiben | 199 KB |
Anforderungen
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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