Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für das Hallenbad in Niebüll

Stadt Niebüll

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Niebüll
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
651683-2026
Verfahrensnummer
7a06c736-ff3e-4718-9e90-a7185fb5fe99
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000); Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit (71317200)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Niebüll beschafft Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für das Hallenbad in Niebüll, einschließlich der Erstellung einer Vorankündigung und von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie der Stellung eines Koordinators. Die Leistungen sind gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für 540 Tage in der Region Nordfriesland zu erbringen; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Niebüll-Hallenbad-SiGeKo

    Vorankündigung erstellen, SiGe-Pläne erstellen, SiGe-Koordinator stellen

    Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Niebüll-Hallenbad-SiGeKo

Niedrigster Preis
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026
Anlage _5.1_Planunterlagen_Hallenbad.pdfSonstiges22,2 MB
Anlage_1.1_F1_Verpflichtungserkl-Eignungsleihgeber_oV.docxFormular51 KB
Anlage_1.2_F2_Eigenerkl-Interessenkonflikt-Eignung_oV.docxSonstiges34 KB
Anlage_1.3_F3_Referenzdarstellung_oV.docxSonstiges28 KB
Anlage_1.4_F4_Eigenerkl-Ausschlussgründe_oV.docxSonstiges33 KB
Anlage_1.5._F5_Erkl-Bietergemeinschaft_oV.docxSonstiges32 KB
Anlage_1_Eigenerkl-Bieter_oV.docxSonstiges56 KB
Anlage_2_Aufforderung_Angebotsabgabe_oV.pdfAnschreiben136 KB
Anlage_3.1_Datenschutzinformation für Bewerber und Bieter gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.pdfSonstiges122 KB
Anlage_3_Mustervertrag_SiGeKo_Hallenbad.pdfVertragsbedingungen196 KB
Anlage_4_Angebotsschreiben_oV_SH.docxAnschreiben22 KB
Anlage_5.2_Planunterlagen_Hallenbad-kompr..pdfSonstiges2,3 MB
Anlage_5_Leistungsbeschreibung_SiGeKo.pdfLVLeistungsverzeichnis537 KB
Anlage_6_Wertungsmatrix_SiGeKo.pdfSonstiges20 KB
Anlage_7_Eigenerklaerung_Russland-Sanktionen.pdfFormular102 KB
Anlage_8_Infoblatt_Russland-Sanktionen.pdfSonstiges261 KB
Verfahrensbedingungen_oV.pdfSonstiges337 KB
2026-06-23_Anschreiben_techn._Hinweise.pdfAnschreiben199 KB

Anforderungen

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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