Fortführung und Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 335532-2026
- Verfahrensnummer
- ccb2a46c-4b98-4803-99aa-78a04702ccb3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in Bonn vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Fortführung und Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO). KOINNO soll Politik, Verwaltung und Wirtschaft durch Beratung und Informationen über Potenziale und Gestaltungsmöglichkeiten innovativer öffentlicher Beschaffung unterstützen sowie Beschaffer und Anbieter vernetzen. Die Ausschreibung ist dem NUTS-Gebiet Berlin (DE300) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 17. Juni 2026 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Der vorliegend zu erteilende Dienstleistungsauftrag betrifft die Fortführung und Weiterent-wicklung des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO). Diesem obliegt insbe-sondere die Aufgabe, durch Beratungs- und Informationsleistungen gegenüber Politik, Ver-waltung und Wirtschaft die notwendigen Kenntnisse über die Potenziale sowie die Gestal-tungsmöglichkeiten der innovativen öffentlichen Beschaffung zu verbreiten und Akteure auf Beschaffer- und Anbieterseite miteinander zu vernetzen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO)
Der vorliegend zu erteilende Dienstleistungsauftrag betrifft die Fortführung und Weiterent-wicklung des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO). Diesem obliegt insbe-sondere die Aufgabe, durch Beratungs- und Informationsleistungen gegenüber Politik, Ver-waltung und Wirtschaft die notwendigen Kenntnisse über die Potenziale sowie die Gestal-tungsmöglichkeiten der innovativen öffentlichen Beschaffung zu verbreiten und Akteure auf Beschaffer- und Anbieterseite miteinander zu vernetzen.
Frist: 17.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
- 50 %
- Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. K 1: Personalkonzept (35%), K 2: • Konzept für Information und Beratung (65%)
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 481554-2026
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