Berichte und Expertisen zu Einkommens-, Vermögensverteilung und Sozialindikatoren 2026–2029
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.10.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 589177-2025
- Verfahrensnummer
- 34625f75-327a-4f4d-bd8f-3836bc9ea770
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn beauftragt wissenschaftliche Analysen und Berechnungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Aktualisierung, Aufbereitung und Erläuterung von Indikatoren einschließlich halbjährlicher Sachstandsberichte sowie eine Rahmenvereinbarung für kurzfristige Expertisen, Datenauswertungen und gegebenenfalls Workshops oder ähnliche Veranstaltungen. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet zunächst am 31. Dezember 2027; eine einmalige Verlängerung bis zum 31. Dezember 2029 ist möglich.
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Leistungsbeschreibung
Im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren sind im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Analysen und Berechnungen zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen und zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten des Ministeriums bzw. der Bundesregierung erforderlich sind. Hierbei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fragestellungen vorweisen kann und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gewährleistet. Der vor diesem Hintergrund vom BMAS zu vergebende Forschungsauftrag soll zum 1. Januar 2026 beginnen und läuft zunächst bis zum 31.Dezember 2027. Das BMAS besitzt ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Der Auftrag setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen zwei Modulen zusammen. Modul 1 beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Auswahl an Indikatoren, die entweder auf Basis der jeweils neu verfügbaren Mikrodaten selbst zu berechnen oder anderen Datenquellen zu entnehmen sind. Die Ergebnisse sind regelmäßig zur Veröffentlichung tabellarisch aufzubereiten und mit Definitionen sowie Erläuterungen zur Interpretation und Hintergründen für Entwicklungen zu versehen. Zudem soll halbjährlich ein kurzer Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt werden. Modul 2 enthält in Form einer Rahmenvereinbarung die Erstellung von verschiedenen Expertisen zu Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren, einschließlich der erforderlichen Datenauswertungen und ggf. der Durchführung und Begleitung von Workshops, Symposien oder ähnlichen Veranstaltungen. Dazu sind kurzfristig Einschätzungen abzugeben oder Kurzexpertisen zu konkrete Fragestellungen auf der Basis empirischer Auswertungen und Modellberechnungen zu erstellen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Regelmäßige Berichtslegung und Expertisen im Bereich der Forschung und Praxis der Einkommens- und Vermögensverteilung und der Sozialindikatoren 2026 - 2029
Im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren sind im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Analysen und Berechnungen zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen und zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten des Ministeriums bzw. der Bundesregierung erforderlich sind. Hierbei soll externer Sachverstand hinzugezogen werden, der fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung entsprechender Fragestellungen vorweisen kann und die Anwendung wissenschaftlich fundierter Methoden gewährleistet. Der vor diesem Hintergrund vom BMAS zu vergebende Forschungsauftrag soll zum 1. Januar 2026 beginnen und läuft zunächst bis zum 31.Dezember 2027. Das BMAS besitzt ein einseitiges Optionsrecht, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Der Auftrag setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen zwei Modulen zusammen. Modul 1 beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Auswahl an Indikatoren, die entweder auf Basis der jeweils neu verfügbaren Mikrodaten selbst zu berechnen oder anderen Datenquellen zu entnehmen sind. Die Ergebnisse sind regelmäßig zur Veröffentlichung tabellarisch aufzubereiten und mit Definitionen sowie Erläuterungen zur Interpretation und Hintergründen für Entwicklungen zu versehen. Zudem soll halbjährlich ein kurzer Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt werden. Modul 2 enthält in Form einer Rahmenvereinbarung die Erstellung von verschiedenen Expertisen zu Fragestellungen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sowie zu Sozialindikatoren, einschließlich der erforderlichen Datenauswertungen und ggf. der Durchführung und Begleitung von Workshops, Symposien oder ähnlichen Veranstaltungen. Dazu sind kurzfristig Einschätzungen abzugeben oder Kurzexpertisen zu konkrete Fragestellungen auf der Basis empirischer Auswertungen und Modellberechnungen zu erstellen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Frist: 09.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Vergabeunterlagen
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Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 84555-2026
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