Dienstleistungen für die Geschäftsstelle des Bundesberichts Forschung und Innovation

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
469601-2026
Verfahrensnummer
4565eb88-4472-430b-a119-8ef7b6933840
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben werden Dienstleistungen für die Geschäftsstelle des Bundesberichts Forschung und Innovation (BuFI), der seit 2008 alle zwei Jahre die Prioritäten, Ziele und Strukturen der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik zusammenfasst. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in Bonn. Der Bericht richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit; Angebote müssen bis zum 10. Juli 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Bundesbericht Forschung und Innovation (BuFI) erscheint seit 2008 alle zwei Jahre und beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der Prioritäten, Ziele und Strukturen der For-schungs- und Innovationspolitik Deutschlands. Gleichzeitig antwortet die Bundesregierung in den geraden Jahren mit dem BuFI auf die Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation. Der Bericht richtet sich sowohl an ein Fachpublikum, insbesondere an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen, als auch an eine interessierte breite Öffentlichkeit (siehe https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Geschäftsstelle Bundesbericht Forschung und Innovation

    Der Bundesbericht Forschung und Innovation (BuFI) erscheint seit 2008 alle zwei Jahre und beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der Prioritäten, Ziele und Strukturen der For-schungs- und Innovationspolitik Deutschlands. Gleichzeitig antwortet die Bundesregierung in den geraden Jahren mit dem BuFI auf die Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation. Der Bericht richtet sich sowohl an ein Fachpublikum, insbesondere an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen, als auch an eine interessierte breite Öffentlichkeit (siehe https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/).

    Frist: 10.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
50 %
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654292-2026
  2. 08.07.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert

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