Forschung zu Gebäudedaten, Sanierungsbedarf und Klimaschutz bei sozialen Dienstleistern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 756019-2026
- Verfahrensnummer
- 0c63ea6e-5b2c-4fd6-aabe-817f4ed913aa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt eine bundesweite Untersuchung zum Gebäudebestand sozialer Dienstleister in seinem Zuständigkeitsbereich. Erhoben werden sollen unter anderem Gebäudedaten und Sanierungsbedarf; außerdem sind der Investitionsbedarf, praktische Hürden bei Sanierungen und ein Konzept für die künftige Datenerhebung zu untersuchen. Das Vorhaben soll voraussichtlich im April 2027 beginnen und spätestens nach 14 Monaten abgeschlossen sein.
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Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt ein Forschungsvorhaben „Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien“ aus. Es zielt darauf ab, bundesweit aussagekräftige Daten zum Gebäudebestand von sozialen Dienstleistern im Zuständigkeitsbereich des BMAS zu erheben, den Finanzierungsbedarf für Investitionen abzuschätzen und praktische administrative Hürden zu analysieren. Soziale Dienstleister verfügen über einen sehr großen Gebäudebestand, der von ihnen häufig als überaltert und dringend renovierungsbedürftig beschrieben wird. Das gesetzlich verankerte Klimaziel der Nettotreibhausgasneutralität bis 2045 macht es erforderlich, auch diese Gebäude bis dahin so zu sanieren, dass sie kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem legt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mindesteffizienzstandards für Nicht-Wohngebäude fest, die ebenso einzuhalten sind. Und schließlich müssen diese Gebäude, in denen sich häufig besonders vulnerable Gruppen länger aufhalten, gegen die Folgen des Klimawandels gerüstet und insbesondere gegen Hitze ertüchtigt werden. Bislang liegen in gebündelter Form – auch mangels eines umfassenden Gebäuderegisters – keine hinreichend fundierten Daten über Gebäudezustand und Sanierungsraten vor. Es ist weder klar, wie viele Gebäude es gibt und wie groß und wie alt diese sind, noch, wann sie zuletzt umfassend saniert wurden, welche Heizungsart verwendet wird und ob das Gebäude gemietet wird oder im Eigentum der Nutzenden steht. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Lücken für den Zuständigkeitsbereich des BMAS zu schließen und daraus einen Finanzbedarf für Investitionen abzuleiten. Neben fehlenden Informationen zum Umfang des Sanierungs- und Anpassungsbedarfs fehlen Kenntnisse darüber, welche konkreten Hürden und Herausforderungen im Hinblick auf die Administration und Finanzierung von Sanierungen bestehen. Deshalb soll auch der Frage nachgegangen werden, wie Kostenträger die Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen investiven Maßnahmen sozialer Dienstleister in der Praxis bewerten und welche Maßnahmen damit umsetzbar sind. In einem letzten Schritt soll ein Konzept zur Verstetigung der Datenerhebung vorgelegt werden, um den Sanierungsfortschritt in Zukunft monitoren zu können. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Daten- und Informationsbasis im Hinblick auf die genannten Fragestellungen zu verbessern. Eine geeignete und effiziente Methodik ist von dem*der Auftragnehmer*in vorzuschlagen. Dabei scheinen verschiedene Ansätze denkbar, etwa repräsentativ angelegte quantitative und qualitative Erhebungen bei sozialen Dienstleistern und Kostenträgern, aber auch Ansätze mithilfe von automatisierter geobasierter Datenerhebung (z.B. Gebäudezwillinge auf Basis amtlicher Daten). Das Vorhaben soll direkt nach Zuschlagserteilung beginnen (voraussichtlich im April 2027) und die Endergebnisse des Forschungsvorhabens sollen spätestens nach 14 Monaten vorliegen Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Forschungsvorhaben Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien (LuKS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt ein Forschungsvorhaben „Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien“ aus. Es zielt darauf ab, bundesweit aussagekräftige Daten zum Gebäudebestand von sozialen Dienstleistern im Zuständigkeitsbereich des BMAS zu erheben, den Finanzierungsbedarf für Investitionen abzuschätzen und praktische administrative Hürden zu analysieren. Soziale Dienstleister verfügen über einen sehr großen Gebäudebestand, der von ihnen häufig als überaltert und dringend renovierungsbedürftig beschrieben wird. Das gesetzlich verankerte Klimaziel der Nettotreibhausgasneutralität bis 2045 macht es erforderlich, auch diese Gebäude bis dahin so zu sanieren, dass sie kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem legt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mindesteffizienzstandards für Nicht-Wohngebäude fest, die ebenso einzuhalten sind. Und schließlich müssen diese Gebäude, in denen sich häufig besonders vulnerable Gruppen länger aufhalten, gegen die Folgen des Klimawandels gerüstet und insbesondere gegen Hitze ertüchtigt werden. Bislang liegen in gebündelter Form – auch mangels eines umfassenden Gebäuderegisters – keine hinreichend fundierten Daten über Gebäudezustand und Sanierungsraten vor. Es ist weder klar, wie viele Gebäude es gibt und wie groß und wie alt diese sind, noch, wann sie zuletzt umfassend saniert wurden, welche Heizungsart verwendet wird und ob das Gebäude gemietet wird oder im Eigentum der Nutzenden steht. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Lücken für den Zuständigkeitsbereich des BMAS zu schließen und daraus einen Finanzbedarf für Investitionen abzuleiten. Neben fehlenden Informationen zum Umfang des Sanierungs- und Anpassungsbedarfs fehlen Kenntnisse darüber, welche konkreten Hürden und Herausforderungen im Hinblick auf die Administration und Finanzierung von Sanierungen bestehen. Deshalb soll auch der Frage nachgegangen werden, wie Kostenträger die Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen investiven Maßnahmen sozialer Dienstleister in der Praxis bewerten und welche Maßnahmen damit umsetzbar sind. In einem letzten Schritt soll ein Konzept zur Verstetigung der Datenerhebung vorgelegt werden, um den Sanierungsfortschritt in Zukunft monitoren zu können. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Daten- und Informationsbasis im Hinblick auf die genannten Fragestellungen zu verbessern. Eine geeignete und effiziente Methodik ist von dem*der Auftragnehmer*in vorzuschlagen. Dabei scheinen verschiedene Ansätze denkbar, etwa repräsentativ angelegte quantitative und qualitative Erhebungen bei sozialen Dienstleistern und Kostenträgern, aber auch Ansätze mithilfe von automatisierter geobasierter Datenerhebung (z.B. Gebäudezwillinge auf Basis amtlicher Daten). Das Vorhaben soll direkt nach Zuschlagserteilung beginnen (voraussichtlich im April 2027) und die Endergebnisse des Forschungsvorhabens sollen spätestens nach 14 Monaten vorliegen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Vergabeunterlagen
15 Dateien · geladen 02.11.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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| Leistungsverzeichnis | 226 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 144 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 192 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 116 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 178 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 177 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 207 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 153 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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