03 Nachweis Leistungsfähigkeit.pdf

Forschung zu Gebäudedaten, Sanierungsbedarf und Klimaschutz bei sozialen Dienstleistern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

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Bundesministerium Dokument 3 für Arbeit und Soziales der Vergabeunterlagen

Az.: ZVS – 04812- 1/93

Technische Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde des Teilnehmers

zum Teilnahmeantrag im Rahmen des Vergabeverfahrens „Forschungsvorhaben Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien (LuKS)“

Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.

  1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis und Erfahrungen in empirischer Sozialforschung; 1.2 Wissenschaftliche Fachkenntnis und Erfahrungen mit qualitativen und quantitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden; 1.3 Kompetenz und Erfahrung im Bereich Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Gebäudedaten.

Die zu Nr. 1.1 bis 1.3 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsar- beiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftrag- geber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.

1.4 Erfahrung in der Analyse von Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Sozial- leistungsrecht, insbesondere den Sozialgesetzbüchern V bis VII, IX und XII.

Als Nachweise 1.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand kon- kreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Be- scheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abde- cken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.

Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor- derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über- nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.

  1. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt- schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Umweltwissenschaften,
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Bau- und Planungswesen, Data Science oder einer vergleichbaren ein- schlägigen Studienrichtung.

Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von

Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen.

Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als er- bracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Forschung

Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufga- benbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich be- trifft.

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