02_Leistungsbeschreibung.pdf

Forschung zu Gebäudedaten, Sanierungsbedarf und Klimaschutz bei sozialen Dienstleistern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bundesministerium für Dokument 2 Arbeit und Soziales der Vergabeunterlagen ZVS-04812-1/93

Leistungsbeschreibung

Forschungsvorhaben „Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien (LuKS)“

Inhalt

  1. Allgemeine Angaben .................................................................................................................................. 2

  2. Ausgangslage und Problemstellung ................................................................................................... 2

  3. Zielsetzung des Vorhabens .................................................................................................................... 3

  4. Gegenstand und Umfang der Leistung ............................................................................................. 3

  5. Methodisches Vorgehen .......................................................................................................................... 6

  6. Zeit- und Meilensteinplan ......................................................................................................................... 7

  7. Berichtspflichten ........................................................................................................................................... 7

  8. Anforderungen an das Angebot ............................................................................................................. 8

8.1. Beschreibung des Forschungsvorhabens ............................................................................... 8

8.2. Zeitplan ...................................................................................................................................................... 8

8.3. Kostenkalkulation ................................................................................................................................. 8

  1. Datenschutz .................................................................................................................................................... 8

  2. Open Data ...................................................................................................................................................... 8

  3. Nachhaltigkeit ............................................................................................................................................... 9

  4. Kommunikation mit dem Auftraggeber ........................................................................................... 9

  5. Ort der Leistungserbringung und weitere Hinweise .................................................................. 9

[Seite 2]

  1. Allgemeine Angaben
ProjekttitelLiegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien (LuKS)
AuftraggeberBundesministerium für Arbeit und Soziales
Federführende StelleGa7
Projektlaufzeit ( geplant )2027 - 2028
  1. Ausgangslage und Problemstellung Soziale Dienstleister verfügen über einen sehr großen Gebäudebestand, der von ihnen häufig als überaltert und dringend renovierungsbedürftig beschrieben wird1. Das gesetzlich verankerte Klimaziel der Nettotreibhausgasneutralität bis 2045 macht es erforderlich, auch diese Gebäude bis dahin so zu sanieren, dass sie kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem legt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mindesteffizienzstandards für Nicht-Wohngebäude fest, die ebenso einzuhalten sind. Und schließlich müssen diese Gebäude, in denen sich häufig besonders vulnerable Gruppen länger aufhalten, gegen die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels gerüstet und insbesondere gegen Hitze ertüchtigt werden.

Bislang liegen in gebündelter Form - auch mangels eines umfassenden Gebäuderegisters - keine hinreichend fundierten Daten über Gebäudezustand und Sanierungsraten vor.

Neben fehlenden Informationen zum Umfang des Sanierungs- und Anpassungsbedarfs fehlen Kenntnisse darüber, welche konkreten Hürden und Herausforderungen im Hinblick auf die Finanzierung bestehen. Deshalb soll auch der Frage nachgegangen werden, wie Kostenträger in der Praxis die Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen investiven Maßnahmen bewerten und welche Maßnahmen damit umsetzbar sind.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung entsprechend im Juli 2026 aufgefordert,

„unter Einbezug der sozialen Träger und der Kostenträger die Daten- und Informationsbasis zum energetischen Zustand der Gebäude sozialer Dienstleister zu verbessern, um Finanzbedarfe und bestehende Hürden bei der Sanierung zu identifizieren. Hierbei ist auch die praktische Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu berücksichtigen, u. a. mit Blick auf Lebenszyklusbetrachtungen…“ (Vgl. BT-Drs. 21/7009, S. 7-8).

1 vgl. u.a. https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2026/2025-12-19_BAGFW- Konzeptpapier_Geb%C3%A4udesanierung.pdf und https://awo.org/pressemeldung/bund-muss- soziale-einrichtungen-beim-klimaschutz-unterstuetzen/

[Seite 3]

  1. Zielsetzung des Vorhabens Das geplante Forschungsprojekt soll die Informationslücke in Bezug auf den Zustand von Gebäuden sozialer Dienstleister im Zuständigkeitsbereich des BMAS füllen und eine gesicherte Informationsbasis zu Klimaneutralität, Energieeffizienz und Hitzeschutz liefern. In diesem Zusammenhang sollen auch Finanzbedarfe für Investitionen ermittelt sowie praktische Herausforderungen bzgl. der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots analysiert werden. Damit kommt das BMAS für seinen Zuständigkeitsbereich der Aufforderung des Deutschen Bundestages nach.

  2. Gegenstand und Umfang der Leistung

Das Vorhaben wird in vier Arbeitspakete gegliedert. In Arbeitspaket 1 (AP 1) soll soweit möglich die Gebäudestruktur sozialer Dienstleister im Zuständigkeitsbereich des BMAS ermittelt sowie die bisherige Sanierungsrate abgeleitet werden. Aufbauend darauf sollen im Rahmen von Arbeitspaket 2 (AP 2) verbleibende Investitionsbedarfe abgeschätzt und Möglichkeiten zur Priorisierung vorgeschlagen werden. Arbeitspaket 3 (AP 3) umfasst Analysen konkreter Hürden und Herausforderungen. In einem Arbeitspaket 4 (AP4) ist ein Konzept zur Verstetigung der Datenerhehung der Liegenschafts- und Klimaschutzdaten für Sozialimmobilien herauszuarbeiten.

Im Sinne dieses Forschungsvorhabens werden unter sozialen Dienstleistern Einrichtungen verstanden, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) sowie der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) nach den Vorgaben der genannten Sozialgesetzbücher erbringen. Es werden nur soziale Dienstleister betrachtet, deren Leistungssysteme bzw. wesentliche Finanzierungs- und Vergütungsregelungen im Bundesrecht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fallen.

Gegenstand des Forschungsvorhabens sind demnach:  Reha-Kliniken (§ 15 SGB VI)  BG-Kliniken (§ 33 SGB VII i.V.m. § 107 SGB V)  besondere Wohnformen gemäß § 42a Abs. 2 Ziffer 2 SGB XII  Werkstätten für behinderte Menschen (§ 56 ff. SGB IX) und andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) sowie Tagesförderstätten und andere Leistungsangebote der Eingliederungshilfe, die in Räumlichkeiten eines Leistungserbringers erbracht werden.  weitere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, insbesondere Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderungswerke (BFW), Berufliche Trainingszentren (BTZ) und Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK) (§ 49, § 51 SGB IX) Einer groben Schätzung zufolge handelt es sich um rund 20.000 Gebäude.

Im Einzelnen:

[Seite 4]

AP 1 Die Gebäudestruktur der sozialen Dienstleister soll insbesondere anhand folgender Merkmale kategorisiert werden:

 Wohngebäude/Nichtwohngebäude

 Eigentumsverhältnis (Mietobjekt, selbstgenutztes Eigentum, Untervermietung innerhalb Konzernstruktur o.ä.)

 Gebäudegröße (Fläche)

 Gebäudealter und erfolgte Sanierungen

 Heizungsart

 ggf. Warmwasserbereitungsart (wenn nicht identisch mit Heizung)

 künftige Anschlussmöglichkeit an Fernwärme (Abgleich mit kommunaler Wärmeplanung, soweit vorhanden)

 Energieverbrauchsdaten (z.B. tatsächlicher Verbrauch pro qm Nutzfläche, Bedarfsausweise, Energieeffizienzklasse)

 Zuordnung zur Kategorie Worst-Performing-Buildings nach Art. 9 Abs. 1 der EU- Gebäuderichtlinie (EPBD)

 vorhandener Hitzeschutz (unterschieden nach technischer Klimatisierung und passiven Instrumenten wie Verschattung, Dämmung etc.)

 ggf. geplante Restnutzungsdauer des Gebäudes und geplante Ersatzneubauten (soweit absehbar)

Für die Analysen dieses Arbeitspakets werden einzelne Gebäude betrachtet (nicht Standorte). Das Arbeitsergebnis wird in Form einer deskriptiven Analyse sowie aussagekräftiger Datentabellen abgeliefert, die ein Gesamtbild entlang der Analysekategorien vermitteln und zugleich auch spezifische Detailinformationen bereithalten.

Aus den gewonnenen Daten ist die bisherige Sanierungsrate abzuleiten. Dabei werden ausschließlich Sanierungen betrachtet, die den Energiebedarf des Gebäudes signifikant senken bzw. die Energieversorgung dekarbonisieren. Diesbezüglich sind insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Tausch von Wärmeerzeugern einzubeziehen. Bei der Ermittlung der Sanierungsrate soll sowohl auf die Anzahl der Gebäude als auch auf die sanierte Gesamtfläche abgestellt werden. Sofern mit vertretbarem Aufwand operationalisierbar, soll zudem die Sanierungstiefe mit betrachtet werden.

Bei der Aufbereitung der Ergebnisse von AP 1 ist, wann immer möglich und sinnvoll, entlang der unterschiedlichen Einrichtungsarten und Kostenträgerschaften sowie nach

[Seite 5]

sinnvoll unterteilten Gebäudegruppen zu differenzieren, für die relevante gemeinsame Aussagen getroffen werden können.

AP 2

Im Rahmen von AP 2 werden qualifizierte Abschätzungen der verbleibenden Investitionsbedarfe vorgenommen. Dabei wird sowohl auf die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes abgestellt (inkl. der ordnungsrechtlichen Mindesteffizienz-Vorgaben des § 40 GModG i.d.F. ab 20272 für Nichtwohngebäude) als auch auf die Maßgabe der Klimaneutralität bis 2045.

Darüber hinaus wird aus den in AP 1 gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet und bewertet, wie sich mit einem effizienten Mitteleinsatz möglichst viel CO2 einsparen lässt. Welche Maßnahmen sollten vor diesem Hintergrund priorisiert werden? Können Gebäudegruppen identifiziert werden, die bzgl. der Verbesserung der Energieeffizienz besonders in den Blick genommen werden sollten (z.B. Großverbraucher)? Wie können diese Gebäude in der Praxis möglichst einfach identifiziert werden?

Außerdem wird auf Basis der gewonnenen Daten zum Hitzeschutz abgeschätzt, welche Finanzbedarfe für Investitionen in diesem Bereich bestehen. Dabei werden mögliche Wechselwirkungen mit anderen Sanierungsmaßnahmen (Fassadendämmung, reversible Wärmepumpen etc.) berücksichtigt.

AP 3

Die Refinanzierung umfassender Investitionen in Gebäudesanierung stellt soziale Dienstleister regelmäßig vor große Herausforderungen. Im Rahmen von AP 3 sollen deshalb rechtliche, administrative, finanzielle und weitere praktische Hürden, die soziale Dienstleister bei der Planung, Finanzierung und Durchführung energetischer Sanierungen einschränken, identifiziert und beschrieben werden. Dabei soll auch der Frage nachgegangen werden, welche Maßgaben Rahmenverträge und andere Vereinbarungen der Reha-Träger mit den Leistungserbringern enthalten, die Grundlage für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme darstellen und welche sonstigen Maßgaben zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme i.S.d. § 38 SGB IX bestehen. Hierbei sind auch die weitere Nutzung der Gebäude und insbesondere absehbare Beendigungen von Gebäudenutzungen zu berücksichtigen.

Bei der Aufbereitung der Ergebnisse soll entlang der Einrichtungsarten und Trägerstruktur differenziert werden.

2 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO

[Seite 6]

AP 4

Die energetische Ertüchtigung der Sozialimmobilien wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass zu späteren Zeitpunkten erneut Gebäudedaten benötigt werden, um den Sanierungsfortschritt zu monitoren und mögliche weitergehende Maßnahmen zu planen. Dementsprechend soll in diesem Arbeitspaket ein Konzept zur Verstetigung einer Datenerhebung erarbeitet werden. Hierbei ist auf einen bürokratiearmen und niedrigschwelligen Ansatz zu achten.

Zudem sollen qualifizierte Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit eine Übertragbarkeit der Ergebnisse des Forschungsprojektes auf andere, vom Forschungsvorhaben nicht umfasste, Sozialimmobilien möglich ist (etwa durch Hochrechnungen) bzw. ob sich der in diesem Forschungsvorhaben erprobte Ansatz auch auf die Erhebung von Gebäudedaten aller anderen Sozialimmobilien übertragen lässt.

Zu allen Arbeitspaketen können seitens des Bieters weitere Forschungsfragen vorgeschlagen werden.

  1. Methodisches Vorgehen Es ist Aufgabe des/r Auftragnehmers/in, eine zur Bearbeitung der Forschungsfragen geeignete und effiziente Methodik vorzuschlagen. Dabei ist für jedes AP einzeln eine geeignete Methode auszuwählen. Die gewählte Methodik ist ausführlich zu begründen. Zielführend erscheint eine Mischung aus repräsentativ angelegten quantitativen und qualitativen Erhebungen bei sozialen Dienstleistern und Kostenträgern. Besonderer Wert wird auch auf eine zeit- und kosteneffiziente Datenbeschaffung gelegt, wie sie etwa Modelle mit automatisierter geobasierter Datenerhebung (z.B. Gebäudezwillinge auf Basis amtlicher Daten) ermöglichen können. Um Hintergrund- und Prozessinformationen (insb. zu Fragen der Wirtschaftlichkeitsbewertung) zu generieren, können auch weitere Herangehensweisen sinnvoll sein, etwa Aktenanalysen. Aber auch gänzlich andere bzw. zusätzliche methodische Ansätze sind grundsätzlich denkbar. Mögliche Fehlerquellen in der Methodik müssen abschätzbar und ihre Auswirkungen quantifizierbar sein.

Die Datenauswertung erfolgt inkl. Plausibilitätsprüfung und Erstellung aussagekräftiger Datentabellen. Etwaige Unsicherheiten der Ergebnisse werden dargestellt. Hochgerechnete Ergebnisse sind mit Konfidenzintervallen auszuweisen. Annahmen, Modellparameter und Fehlerquellen sind transparent darzustellen und ihre Auswirkungen durch Sensitivitätsanalysen zu prüfen.

Soweit möglich und sinnvoll, sollten vorhandene Datenquellen genutzt werden.

[Seite 7]

  1. Zeit- und Meilensteinplan
MeilensteinBeschreibungDatum
MS 0Kick-off & FeinabstimmungUnmittelbar nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich März 2027)
MS 1Vorstellung und Diskussion des Forschungskonzepts in einem Workshop mit Stakeholdernca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung
MS 2Zwischenbericht inkl. vorl. Auswertungspätestens 1. November 2027
MS 3Entwurf Abschlussbericht inkl. Abschlusspräsentationspätestens 13 Monate nach Zuschlagserteilung
MS 4Workshop zur Diskussion der Ergebnisse mit StakeholdernZeitnah nach MS 3
MS 5Finale Fassung Abschlussberichtspätestens 14 Monate nach Zuschlagserteilung
  1. Berichtspflichten Im Rahmen des Projektes wird ein Zwischenbericht und ein Abschlussbericht inkl. Methodenbericht und Tabellenband vorgelegt. Der Zwischenbericht kann nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. auch in Form einer hinreichend aussagekräftigen Sachstandspräsentation erfolgen. Der Abschlussbericht wird ergänzt durch eine Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber und in einem Stakeholder-Workshop.
BerichtspflichtenFormat/UmfangTermin
ZwischenberichtPDF & Word, max. 15 Seiten oder aussagekräftige PPTMS 2
AbschlussberichtPDF & Word, ca. 60-80 Seiten zzgl. TabellenanhangMS 3
PräsentationPPTMS 3 und 4

Im Abschlussbericht wird die angewendete Methodik umfassend beschrieben, inkl. verwendeter Definitionen, getroffener Annahmen, Möglichkeiten und Grenzen verwendeter und bewusst nicht verwendeter Datenquellen. Der Bericht soll eine kritische Auseinandersetzung mit der Methodik enthalten und etwaige Fehlerquellen klar benennen und nach Möglichkeit quantifizieren.

[Seite 8]

  1. Anforderungen an das Angebot Das Angebot hat sich auf die vorliegende Leistungsbeschreibung zu beziehen und insbesondere Folgendes zu enthalten:

8.1. Beschreibung des Forschungsvorhabens Im Angebot ist detailliert darzulegen, mit welcher methodischen Vorgehensweise die unter 2. - 4. formulierten Themen umfassend und aussagekräftig untersucht werden sollen. Für die vorgesehenen Vorgehensweisen sind hinreichende Ausführungen zur Operationalisierung (Datenerhebung, Datenanalyse) sowie zur Auswertungsmethode zu machen. Für die Durchführung des Forschungsvorhabens sind Angaben zur Projektleitung und zur Qualitätsicherung zu machen.

Mögliche Umsetzungsrisiken und entsprechende Handlungsoptionen sind gesondert darzustellen.

8.2. Zeitplan Dem Angebot ist ein aussagekräftiger Projektplan beizulegen, aus dem entnommen werden kann, wann welche Arbeitsschritte geplant sind. Der Auftragnehmerin ist an einer möglichst zügigen Auftragserledigung gelegen.

8.3. Kostenkalkulation Im Rahmen des Angebots wird eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten, gegliedert nach Personal-, Sach- und Reisekosten, erwartet. Bei den Personalkosten ist jeweils die kalkulierte Anzahl der Personentage anzugeben. Hierbei ist nach Projektleitung sowie Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu unterscheiden. Auch der Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtkosten soll dargelegt werden. Bei Bietergemeinschaften oder Unteraufträgen sind diese Kosten zusätzlich auf die einzelnen Partner der Bietergemeinschaft bzw. die Unterauftragnehmer aufzuteilen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

  1. Datenschutz Es wird grundsätzlich auf die Wichtigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hingewiesen. Der/die Auftragnehmer/in werden hierzu auch durch die vertragliche Vereinbarung verpflichtet.

  2. Open Data Um den Anforderungen des § 12a Abs. 2 Nr. 5 E-Government-Gesetz (E-GovG) zu genügen, soll im Fall der Erhebung von quantiativen Primärdaten (z.B. durch eine repräsentative Umfrage) zusätzlich zum Abschlussbericht ein ausführlicher Tabellenband zu den Ergebnissen der Befragung erstellt werden, der eine breite Übersicht über die Ergebnisse der Erhebung bietet. Die genauen Inhalte des Tabellenbands sowie der für den Tabellenkopf gewählten Analysegruppen wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Tabellenband ist in deutscher

[Seite 9]

Sprache sowie im Standard-Excel- sowie im maschinenlesbaren CSV-Format (Trennzeichen-getrennt) zu übermitteln.

Die Darstellung ist für eine unentgeltliche, lizenzfreie Veröffentlichung im Internet vorgesehen.

  1. Nachhaltigkeit Es ist darzulegen, inwiefern Nachhaltigkeitsaspekte bei der Durchführung des Forschungsvorhabens berücksichtigt werden können, z. B.durch den Verzicht auf Dienstreisen, Verzicht auf den Druck von Forschungsberichten, innovative Bestandteile.

  2. Kommunikation mit dem Auftraggeber Zu Beginn der Projektlaufzeit ist eine Auftaktbesprechung mit dem Auftraggeber einzuplanen.

Zur Besprechung der Fortschritte im Forschungsvorhaben ist ein monatlicher Jour-Fixe (ggf. in digitaler Form) einzuplanen. In diesem Rahmen sind alle wesentlichen Arbeitsschritte mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Methodik zur Stichprobenziehung (sofern relevant) und die Ausarbeitung von Fragebögen.

Zentrale Entscheidungen und Änderungen am Forschungsdesign sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.

Für die Diskussion der Konzeption und der Projektergebnisse ist je ein Workshop mit Stakeholdern in Berlin vorgesehen. Ein Raum hierfür wird durch den Auftraggeber gestellt.

Sollten sich im Verlauf der Bearbeitung Risiken, die das inhaltliche Ziel und/oder den Zeitplan des Vorhabens gefährden, ergeben, ist unverzüglich Kontakt mit dem Auftraggeber zur Besprechung von Lösungen aufzunehmen. In diesem Fall sind Möglichkeiten zur Beschleunigung aufzuzeigen oder zumindest ein qualifizierter Zwischenbericht und ein konkretes Enddatum über die Fertigstellung der Untersuchung vorzulegen.

  1. Ort der Leistungserbringung und weitere Hinweise Die Leistungserbringung ist nicht ortsgebunden. Termine sind digital per Videokonferenz oder wenn notwendig in Berlin (Dienstsitze des Ministeriums) wahrzunehmen.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung