Finanzierungsleasing für Hard- und Software sowie Kommunikationstechnologie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
ekom21– KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.03.2025
Bekanntmachungsnummer
157729-2025
Verfahrensnummer
c8d4d82f-3d1a-44a9-ad3e-6920a5e6e494
CPV-Codes
66114000 · Finanzierungs-Leasing

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Kurzbeschreibung

ekom21 – KGRZ Hessen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gießen, beschafft eine Rahmenvereinbarung für Finanzierungsleasing von IT-Komponenten und weiterer Kommunikationstechnologie durch öffentliche IT-Dienstleister und deren Mitglieder. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Finanzierung von Lieferantenrechnungen, die Gebrauchsüberlassung, eine Elektronikversicherung, eine Verwaltungsplattform sowie die Prüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Die Vereinbarung gilt für 1.440 Tage im Raum Gießen beziehungsweise Hessen; die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 7. April 2025 um 10:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforde-rungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzie-rungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie

    Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing von Hard- und Software sowie weiterer Kommunikationstechnologie. Die Rahmenvereinbarung soll zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern und deren Mitgliedern als Auftraggeber sowie abrufberechtigte Stellen einerseits sowie einem leistungsfähigen Finanzierungspartner andererseits abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Leasingverträge. Der Abruf der Dienstleistungen zum Finanzierungsleasing erfolgt durch Einzelabruf durch die Mitglieder der öffentlichen IT-Dienstleister. Auch die öffentlichen IT-Dienstleister sind abrufberechtigt, diese werden aber weit überwiegend lediglich koordinierende Funktion für deren Mitglieder wahrnehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere die • Finanzierung von Lieferantenrechnungen für verschiedener IT-Komponenten sowie weiterer Kommunikationstechnologie, • Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts, • den Abschluss einer Elektronikversicherung für geleaste Komponenten, • die Integration einer Verwaltungsplattform sowie • die Überprüfung der Datenlöschung nach Rückgabe der Leasinggegenstände. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können der als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärun-gen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu ge-ben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervoll-ständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge-legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforder-te Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts einge-reicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärun-gen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu ge-ben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervoll-ständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge-legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforder-te Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts einge-reicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 510892-2025
Vergleichbare Verfahren162vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag227 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 39 Vergaben

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