Reinigung von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie zugehörigen Flächen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.09.2025, 07:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.08.2025
CPV-Codes
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  • Straßenreinigung (90611000)
  • Strandreinigung (90680000)
Bekanntmachungsnummer
561436-2025
Verfahrensnummer
e2b3f3ee-8ae0-42d9-bda8-ae79b2ef0ef9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, vergeben Reinigungsleistungen für Straßenbahn- und Bushaltestellen, Busschleifen, besondere Tram-Bauwerke sowie die Entfernung von Graffiti. Die Leistungen werden im gesamten Berliner Stadtgebiet und teilweise in angrenzenden Bereichen Brandenburgs erbracht; bei Einfachhaltestellen sind etwa 7.800 Einheiten viermal jährlich zu reinigen, außerdem verteilen sich Bushaltestellen auf rund 6.400 Haltestellenpunkte. Die Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre, die Frist endet am 18. September 2025.

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Leistungsbeschreibung

Reinigung Haltestellen Bus und TRAM

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Tram Haltestellen

    Der zu reinigende Bereich der Haltestellen erstreckt sich im Querschnitt von der Gleiskante bis zu den unbefestigt angrenzenden Bereichen. Die Reinigung erfolgt einschließlich der Haltestellenzugänge, der Haltestellenmöblierung sowie der Fahrradüberdachungen, soweit vorhanden. Die Straßenbahn-Haltestelleninseln sind überwiegend paarweise angeordnet, maximal 62 m lang und ca. 2,80 m breit. Der durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestelleninseln beträgt ca. 500 m. Die zu reinigenden Gehwege der Haltestelleninseln haben einen Deckenschluss aus Gehwegplatten. Gleisseitig handelt es sich um eine Bahnsteigabdeckplatte aus Beton, die eine Breite von ca. einem Meter aufweist und in Längsrichtung mit einer Blindenleitplatte versehen ist. Die durchzuführenden Reinigungen werden in turnusmäßige Reinigungen sowie in Grund-reinigungen unterschieden. Ziel der Grundreinigung ist es, die Oberfläche nach dem neuesten Stand der Technik in seinen Urzustand zu versetzen, ohne bestehende Schutzbeschichtungen zu beschädigen. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Die Reinigungen der einzelnen Aufbauten (Möblierungen) auf den Haltestellen haben als Komplettleistung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen. Bevor mit der Reinigung der unterschiedlichen Anlagen begonnen wird, ist der Arbeitsbereich zu sichern. Die Haltestellen sind entsprechend der nachfolgend aufgeführten Aufgaben zu reinigen, die darauf befindlichen Abfallbehälter zu entleeren und der Abfall sachgemäß zu entsorgen. Jeder Position ist eine bzw. sind mehrere Reinigungsaufgaben zugeordnet. Zu den jeweiligen Reinigungsaufgaben sind Ergebniserwartungen hinzugefügt, nach der die durchgeführte Reinigung zu bewerten ist. Die jeweilige Reinigungsaufgabe und die Ergebniserwartung ist der • Anlage: Reinigungsaufgaben und Ergebniserwartung zu entnehmen. Die Anzahl als auch die Standorte der Aufbauten, der Geh- und Dienstwege sowie der Fahrrad- Abstellanlagen, sind den jeweiligen Anlagen der Unterpunkte zur "Beschreibung der Aufbauten" zu entnehmen. Die Anzahl der Haltestellen sowie deren Aufbauten können sich während der Vertragslaufzeit ändern.

  • LOT-0002 · Bushaltestellen

    Die zu reinigenden Haltestellen befinden sich im gesamten Berliner Stadtgebiet und in den an das Stadtgebiet angrenzenden Bereichen des Bundeslandes Brandenburg. Reinigungsumfang und -turnus Grundreinigung von Einfachhaltestellen: Anzahl ca. 7.800 Stück 4-mal jährlich, innerhalb von maximal 6 Kalenderwochen je Durchlauf. Der mittlere Abstand zwischen den Haltestellenpunkten beträgt 470 m. Die zu reinigenden Omnibushaltestellen verteilen sich auf ca. 6.400 Haltestellenpunkte. Ca. 4.800 Haltestellenpunkte haben nur einen Haltestellenpfosten. Ca. 1.500 Haltestellenpunkte haben 2 bis 9 Haltestellenpfosten an der gleichen Örtlichkeit. In der Regel liegen sich jeweils 2 Haltestellen direkt oder schräg gegenüber. Sollten sich Haltestellen innerhalb abgesperrter Baustellenbereiche befinden, ist dies auf der Standortliste mit "Baustelle" zu vermerken. Stattdessen sind die vorhandenen außerplanmäßigen Haltestellen ("Ap") mobil in der Nähe aufgestellt zu reinigen. Die Anzahl sowie die Standorte der Haltestellenmöbel können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Ausrüstung Einfachhaltestellen. Einfachhaltestellen mit Ausstattungselementen: - Haltestellenmodul mit Z 224 nach StVO oder Infomodul - Haltestellennamenmodul und Linienmodule mit Fahrzielangabe (maximal 6 Stück) - Fahrplan-Module (maximal 3 Stück) Die Einfachhaltestell ist entweder ein pulverbeschichtetes Stahlrohr oder ein mit Polycarbonat ummanteltes Stahlrohr in der Farbe Verkehrsgelb RAL 1023. Die Module bestehen aus durchgefärbtem Polycarbonat in der Farbe Verkehrsweiß RAL 9016. Die in den Modulen seitlich eingeschobenen Namensanzeigen, Linienanzeigen und Fahrpläne bestehen aus laminierter glasklarer Polycarbonatfolie. Fahrpläne und andere Einschübe der Einfachhaltestellen werden zur Grundreinigung nicht herausgenommen. An Einfachhaltestellen montierte Abfallbehälter, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, müssen nicht gereinigt werden.

  • LOT-0003 · Busschleifen

    Zu reinigen sind die Busschleifen S Kaulsdorf, Risaer Str. Ahrensfelde / Stadtgrenze, Falkenberg, S+U HAuptbahnhof, Bushaltestelle und Fahrbahnflächen Bus- und Gleisschleife S-Schöneweide, Bus- und Gleisschleife S-Schöneweide PKW-Fremdführung und die Busschleife Clara-Jaschke-Str. Die Flächen der Bushaltestellen und der angrenzenden Geh- und Dienstwege dürfen nicht mit Reinigungsfahrzeugen befahren werden. Die Gehweg- und Dienstwegreinigung darf nur manuell erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass Streugut zum Abstumpfen von Bushaltestellen und Fahrbahn nach Frostperioden mit entfernt und entsorgt werden muss. Das kann je nach Witterung im oder nach dem Winter auch mehrmals erforderlich sein. Dies Leistung ist in den Reinigungspositionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Jeder Position ist eine Reinigungsaufgabe zugeordnet. Zur Reinigungsaufgabe ist jeweils eine Ergebniserwartung hinzugefügt, nach der die durchgeführte Reinigung zu bewerten ist.

  • LOT-0004 · Sonderbauwerke Tram

    Die zu reinigenden Sonderbauwerke (SBW) dieser Leistungsbeschreibung befinden sich im Stadtgebiet von Berlin und haben folgende Standorte: TRAM- Haltestelleninseln • Friedrichsfelde Ost 9201, 9252 • Hauptbahnhof 8856, 8860 • S Landsberger Allee 9127, 9157 • S Greifswalder Str. 9410, 9425 • U Hellersdorf 9102, 9182 • U Tierpark 9205, 9248 Leiteinrichtung - Schutzplankenkonstruktion • Pasewalker Str./Schloßallee zwischen 9484 und 9485 (Gegenüber der Autobahnauffahrt/ -abfahrt Pankow) zwischen der Hst. Pasewalker Str., hinter Galenusstr. und Hst. Pasewalker Str. vor gegenüber Pankower Str. in Richtung Französisch Buchholz) Die Anzahl der Sonderbauwerke sowie die Standorte der Aufbauten können sich während der Vertragslaufzeit ändern.

  • LOT-0005 · Graffitientfernung

    Graffitis und andere Farbverschmutzungen sind im Rahmen der Grundreinigung / Grundpflege und Unterhaltsreinigung der Lose 1 bis 4 durch den AN zu entfernen. Können Graffitis und andere Farbverschmutzungen nicht vollumfänglich im Rahmen der Grundreinigung / Grundpflege und Unterhaltsreinigung der Lose 1 bis 4 durch den AN entfernt werden (aufgrund Art der Farbverschmutzungen, Intervalle können nicht eingehalten werden etc.), ist der AG zu verständigen. Der AG beauftragt daraufhin die Graffitientfernung im Los 5 mittels Abrufbestellungen nach gesonderter Beauftragung. Das Qualitätsmanagement-System (QMS) für Los 5 ist in der Leistungsbeschreibung aufgeführt (u.a. digitale Vorher-Nachher-Fotos). Die Auftragserteilung erfolgt digital durch den AG (über E-Mail). Die Auftragsausführung hat innerhalb von drei Arbeitstagen (Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage) nach Auftragserteilung zu erfolgen. Der AN hat den AG innerhalb des nächsten Werktages nach Beendigung der Leistungsdurchführung digital (über E-Mail) über die erbrachte Leistung zu informieren.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Tram Haltestellen

Konzept zur Leistungsausführung
20 %
Konzept für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
20 %
Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
60 %

LOT-0002 · Bushaltestellen

Konzept zur Leistungsausführung
20 %
Konzept für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
20 %
Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
60 %

LOT-0003 · Busschleifen

Konzept zur Leistungsausführung
20 %
Konzept für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
20 %
Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
60 %

LOT-0004 · Sonderbauwerke Tram

Konzept zur Leistungsausführung
20 %
Konzept für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
20 %
Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
60 %

LOT-0005 · Graffitientfernung

Der abgegebene Gesamtpreis für das Los über die Laufzeit von 8 Jahren lt. Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 9482-2026

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