Beförderung behinderter Kinder und Rollstuhlfahrer zu Schulen in Berlin-Mitte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.07.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.216.666 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.06.2024
CPV-Codes
Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
365541-2024
Verfahrensnummer
5c445fc1-32e9-4729-be36-2dcbeac2cfa7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, beschafft Beförderungsleistungen für behinderte Kinder, einschließlich Rollstuhlfahrern, zu Schulen im Bezirk Mitte. Der Auftrag ist in drei Bereiche für die Albert-Gutzmann-Schule, die Charlotte-Pfeffer-Schule und weitere Schulen aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 4,22 Millionen Euro. Angebote mussten bis zum 19. Juli 2024 elektronisch über die Berliner Vergabeplattform eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Albert-Gutzmann-Schule602.380,85 EUR

    Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin

    Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Charlotte-Pfeffer-Schule2.811.110,67 EUR

    Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin

    Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · diverse Schulen803.174,48 EUR

    Beförderung behinderter Kinder einschließlich Rollstuhlfahrern zu Schulen im Bezirk Mitte von Berlin

    Frist: 19.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Albert-Gutzmann-Schule

Preis

LOT-0002 · Charlotte-Pfeffer-Schule

Preis

LOT-0003 · diverse Schulen

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 521171-2024

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