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III.16.1
Zuschlagskriterien
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Bau-H-40164-2026 | ||
| Maßnahme Fachplanung Technische Ausrüstung Haustechnik FFW München, Abteilung Allach | ||
| Leistung: Fachplanung Technische Ausrüstung Haustechnik |
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
A Die Wertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:
Gewichtung in %
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg 45 Projektabwicklung 20 Honorar 35
Summe 100
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Zuschlagskriterien
- Kriterium fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg 45%
Im Kriterium fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Gewichtung berücksichtigt:
Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, die einen Umfang von insgesamt 12 Seiten nicht überschreiten sollen. Eine mündliche Präsentation findet nicht statt.
-
Erwartete fachliche Leistung und Projekteinschätzung (27%) Der Bieter soll die Besonderheiten in Bezug auf die Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation des ausgeschriebenen Gebäudes und der unterschiedlichen Nutzungsbereiche insbesondere auch hinsichtlich der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie der Nachrüstbarkeit, des Betriebes und des Bauunterhalts im Rahmen eines Grobkonzeptes darlegen. Dabei ist eine Einschätzung der zu erwartenden Probleme des zu bearbeitenden Projektes abzugeben.
-
Methodik Termineinhaltung (6%) Erläuterungen zu der Einflussnahme und Überwachung des Bereiches Termine. Welche Einflussmöglichkeiten bestehen bei Verzögerungen der anderen Bauhaupt- Gewerke? Was kann vorausschauend unternommen werden?
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Methodik Kostenverfolgung (6%) Erläuterungen zu der Einflussnahme und Überwachung des Bereiches Kosten Wie wird in Zeiten knapper Haushaltsmittel die Einhaltung des Kostenrahmens sichergestellt?
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Methodik der Dokumentation und Qualitätssicherung (6%) Erläuterungen zu der vorgesehenen Art der Projektdokumentation und Maßnahmen zur Kontrolle des Bereiches Qualität
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Zuschlagskriterien 2. Kriterium Projektabwicklung 20% Im Kriterium Projektabwicklung werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluter Gewichtung berücksichtigt:
Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen:
Der Bieter soll – aufbauend auf seinen Kenntnissen vergleichbarer Projekte – eine Einschätzung der Projektabwicklung des zu bearbeitenden Projektes vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zu vergebenen Leistungen darlegen. Der Bieter soll auch darstellen, wie er das Projekt im Auftragsfall organisatorisch und zeitlich abwickeln will.
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Organisation und Verfügbarkeit des Projektteams vor Ort bei der Projektabwicklung sowohl in der Planungsphase als auch, insbesondere, bei der Objektüberwachung (10%) Erläuterung anhand eines Organigramms, das Namen und berufliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters, seines Stellvertreters und der übrigen Leistungserbringer einschließlich ihres Aufgabenzuschnittes enthält.
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Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten (10%) Erläuterung der vorgesehenen Zusammenarbeit und Kommunikation (vor allem in Konfliktsituation, wie z.B. Behinderung oder Verzug) mit AG und Projektbeteiligten, Planern und ausführenden Firmen.
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Kriterium Honorar 35%
Die Bewertung des Honorars errechnet sich wie folgt:
- günstigstes Honorar = 5 Punkte
- 1,50 x günstigstes Honorar und mehr = 0 Punkte
- dazwischen wird auf eine Kommastelle linear interpoliert.
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Zuschlagskriterien B Die Bewertung zu den o.g. Punkten (Ausnahme Preis) erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
Die Nachweise und Angaben sowie die Verhandlungsergebnisse werden bei jedem einzelnen Kriterium mit 0-5 Punkten, je nach Erfüllungsgrad folgendermaßen gewertet:
- ohne Einschränkung erfüllt / sehr gut = 5 Punkte
- erfüllt / gut = 4 Punkte
- mit leichten Einschränkungen erfüllt / befriedigend = 3 Punkte
- mit gewichtigen Einschränkungen erfüllt / ausreichend = 2 Punkte
- weitgehend nicht erfüllt / mangelhaft = 1 Punkt
- nicht erfüllt / ungenügend = 0 Punkte.
C Zuschlagserteilung Die endgültige Punktzahl errechnet sich durch die Multiplikation der erreichten Punkte beim einzelnen Zuschlagskriterium mit der ihm zugemessenen Gewichtung in %. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.