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Baustandards
in Gebäuden der Landeshauptstadt München
Qualitätsvorgaben Haustechnik – Lüftung
QVH-L
Stand 06.2025
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Die Bezeichnung H7 und H8 gilt in allen Dokumenten auch für die Mitarbeiter*innen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Abteilungen H1 und H2.
Vorbemerkungen
Raumlufttechnische Anlagen gehören zum Standard der technischen Gebäudeausstattung.
Sie sind so zu planen, erstellen und zu betreiben, dass mit ihnen sowohl ein wirtschaftlicher und funktionssicherer, wie auch ein energiesparender und umweltverträglicher Betrieb möglich ist.
Der "Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen" (AMEV) hat die Aufgabe die Bauverwaltungen des Bundes, der Länder und der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften unter Beachtung ihrer Eigenverantwortung beim Planen, Bauen und Betreiben ihrer Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu unterstützen. Insbesondere erfordern die begrenzt verfügbaren Ressourcen bei den Finanzierungs- und Betriebsmitteln eine fachkompetente und vor allem aktuelle Informationsplattform, die von allen Verwaltungsebenen mit ihren jeweils speziellen Sach- und Verfahrenskenntnissen gespeist wird.
Deshalb sind die bundesweiten Empfehlungen des Arbeitskreises AMEV in der jeweils gültigen Fassung als grundlegende Standards eingeführt1. Zusätzlich sind die Praxiserfahrungen im Bereich der Landeshauptstadt München (LHM) in den Qualitätsvorgaben Raumlufttechnische Anlagen zusammengestellt.
Zur besseren Übersicht sind die Kapitel mit Ergänzungen der Landeshauptstadt München im folgenden Inhaltsverzeichnis der AMEV-Empfehlung RLT-Anlagen 2023 gekennzeichnet.
Die beschriebenen Standards sollen und können die Kenntnisse und Erfahrungen der Planer*innen nicht ersetzen. Abweichungen von den Standards sind aktenkundig zu begründen. Die Abteilungen H7 und HZ erhalten einen Abdruck sofern nicht im Text ausdrücklich eine Genehmigung der Abteilung H7 bzw. HZ vorgegeben ist. Die erforderlichen Genehmigungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuholen.
Ansprechpartner*innen:
Baureferat – Hochbau, Haustechnik (H7) Baureferat – Hochbau, Zentrale Aufgaben (HZ) Baureferat – Hochbau, Technisches Gebäudemanagement (H9)
1 RLT-Anlagen 2023 (siehe Anhang A6)
Baustandards, Qualitätsvorgaben Haustechnik – Lüftung QVH-L, Stand06/2025 2/20
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Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen ................................................................................................... ........... 3
- Allgemeines ......................................................................................... 1 1.1. Funktion ................................................................................................. 1 1.2. Anwendung............................................................................................ 1 ........... 7 1.3. Erfordernis einer RLT-Anlage ................................................................ 2 1.4. Anforderungen ....................................................................................... 3 ........... 7 1.4.1. Grundsätzliche Anforderungen .............................................................. 3 1.4.2. Anforderungen an die Raumluftqualität .................................................. 4 1.4.2.1 ASR A3.6 Lüftung ................................................................................. 4 ........... 8 1.4.2.2 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 ....................................................... 5 1.4.2.3 VDI 6022 .............................................................................................. 5 1.4.3. Anforderungen an die Raumtemperatur ................................................ 6 ........... 8 1.4.3.1 ASR A3.5 Raumtemperaturen .............................................................. 6 1.4.3.2 DIN 4108 Teil 2 ..................................................................................... 6 1.4.3.3 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 ....................................................... 7 1.4.4. Anforderungen an die lokale thermische Behaglichkeit ......................... 8 1.4.5. Anforderungen an die Raumluftfeuchte ................................................. 8 1.4.5.1 ASR A3.6 Lüftung ................................................................................. 8 1.4.5.2 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 ....................................................... 9 1.4.5.3 VDI 6022 .............................................................................................. 9 1.4.6. Hygienemanagement in der Bauphase ................................................. 9
- Grundlagen ........................................................................................10 2.1. Systeme ..............................................................................................10 2.1.1. Strömungsformen im Raum .................................................................10 ........... 8 2.1.2. Nur-Luft-Systeme..................................................................................11 2.1.3. Luft-Wasser-Systeme ..........................................................................11 2.1.4. Freie Kühlung durch Außenluft (direkt und indirekt) .............................12 2.1.5. Adiabate Fortluftkühlung ......................................................................13 2.1.6. Feuchterückgewinnung ........................................................................13 2.1.7. Entfeuchtungskälterückgewinnung ......................................................13 2.1.8. Hybride Lüftungssysteme ....................................................................14 ........... 8 2.1.9. Zentrale/ Dezentrale/ Semizentrale Lüftungsanlagen ...........................14 2.2. Geräte und Komponenten ....................................................................15 2.2.1. Luftleitungen ........................................................................................15 ........... 9 2.2.2. Reinigungsöffnungen ...........................................................................16 ........... 9 2.2.3. Ventilatoren und Lüftungsgeräte ..........................................................16 ......... 10 2.2.4. Luftfilter ................................................................................................16 ......... 10 2.2.5. Luftbefeuchtungseinrichtungen ............................................................18 ......... 10 2.2.6. Wärmeübertrager..................................................................................19 ......... 10 2.2.7. Wärmerückgewinnung (WRG) .............................................................19 ......... 10 2.2.8. Drossel- und Jalousieklappen ..............................................................19 2.2.9. Brand- und Rauchschutzklappen .........................................................19 ......... 10 2.2.10. Volumenstromregler und Mischkästen .................................................20 2.2.11. Luftdurchlässe .....................................................................................20 2.3. Energieeffizienz .................................................................................. 20 2.3.1. Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen der Zu- und Abluftventilatoren ....................................................................20 ......... 10 2.3.2. Wärmerückgewinnung (WRG) .............................................................22 ......... 11 2.4. Regelung und Gebäudeautomation .....................................................23
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2.4.1. Gebäudeautomation ............................................................................24 ......... 11 2.4.2. Regelstrategien ...................................................................................25 3. Anforderungen und Auslegungsdaten für ausgewählte Anwendungsbereiche ....................................................................... 29 ......... 11 3.0.1 Versammlungsstätten gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ........................................... -- ......... 11 3.0.2 Brennöfen ............................................................................................. -- ......... 12 3.1 Bürogebäude .......................................................................................29 3.1.1 Büroräume ............................................................................................29 3.1.2 Sitzungsräume .....................................................................................29 3.1.3 Toilettenräume ......................................................................................30 3.1.4 Wasch- und Duschräume ....................................................................30 3.1.5 Umkleideräume ...................................................................................30 3.1.6 Lager- und Nebenräume .......................................................................31 3.2 Schulen ...............................................................................................31 3.2.1 Allgemeine Unterrichtsräume ...............................................................31 ......... 12 3.2.2 Aulen und Festräume ..........................................................................32 ......... 12 3.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume .....................................................32 ......... 13 3.2.4 Musikräume .........................................................................................32 3.2.5 Werkräume und Werkstätten ...............................................................33 3.2.6 Lehrküchen ...........................................................................................33 ......... 13 3.2.7 Toilettenräume in Schulen ..................................................................... -- ......... 13 3.3 Universitäten und Hochschulen ...........................................................33 3.3.1 Seminarräume .....................................................................................33 3.3.2 Hörsäle ................................................................................................33 3.3.3 Laboratorien ........................................................................................34 ......... 13 3.3.3.1 Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe .............................................35 ......... 13 3.3.4 Sonderbereiche Forschung ..................................................................35 3.3.5 Reinräume ...........................................................................................36 3.4 Krankenhäuser und Kliniken ................................................................36 3.5 Sportbauten .........................................................................................38 3.5.1 Sporthallen ..........................................................................................38 ......... 13 3.5.2 Gymnastikräume ..................................................................................39 3.5.3 Konditions- und Krafttrainingsräume ....................................................39 3.5.4 Umkleideräume ...................................................................................39 ......... 14 3.5.5 Wasch- und Duschräume ....................................................................39 ......... 14 3.6 Bäderbauten ........................................................................................39 3.6.1 Nebenräume in Bäderbauten ...............................................................39 ......... 14 3.7 Betriebsbauten ....................................................................................39 3.7.1 Werkstätten .........................................................................................40 3.7.2 Wäschereien ........................................................................................40 3.8 Kulturbauten ....................................................................................... 40 3.8.1 Bibliotheken und Archivbauten..............................................................40 3.8.2 Museen ................................................................................................ 42 3.9 Rechenzentren (RZ) einschl. RZ-Flächen/Bereiche ............................ 45 ......... 14 3.9.1 Kernaspekt IT Sicherheitsgesetz ........................................................ 45 3.9.2 Bauliche Anforderungen ......................................................................45 3.9.3 Planungshinweise ................................................................................46 3.10 Speiseräume .......................................................................................48 3.11 Küchen ................................................................................................48 ......... 14 3.11.1 Küchennebenräume ............................................................................. -- ......... 16
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3.12 Unterkunftsgebäude ........................................................................... 50 3.13 Wohnung THV ...................................................................................... -- ......... 16 4. Planung und Ausführung ................................................................. 51 4.1. Integrale Planung .................................................................................51 4.2. Vermeidung stofflicher Verunreinigungen ............................................52 4.3. Bestimmung der Außenluftvolumenströme ..........................................52 ......... 17 4.3.1. Berechnung nach Personen- und Flächenbezug (Verfahren 1 ............. 52 4.3.2. Berechnung nach Stoffkonzentrationen und deren Richtwerte (Verfahren 2) ......................................................................53 4.3.3. Berechnung nach pauschal vorgegebenen Kenngrößen (Verfahren 3) ...................................................................54 4.4. Lüftungseffektivität ............................................................................... 56 4.5. Auslegung Nur-Luft-System .................................................................56 4.6. Anwendung von Luft-Wasser-Systemen .............................................. 57 4.7. Luftbe- und Entfeuchtung......................................................................58 4.8. Auslegung der Anlagenteile .................................................................58 4.9. Lebenszykluskosten ............................................................................58 4.10 Energiekonzept ....................................................................................59 4.10.1 Wärmeversorgung ...............................................................................59 4.10.2. Kälteversorgung ..................................................................................59 ......... 17 4.10.3. Sicherheitsstrom-/Ersatzstromversorgung ........................................... 59 4.11. Abnahme und Inbetriebnahme ............................................................. 60 4.12. Dokumentation ....................................................................................60 4.12.1. Anlagenkataster und CAFM-System ....................................................62 4.13. Inbetriebnahmemanagement ...............................................................62 4.14. Bauliche und technische Hinweise .......................................................62 4.14.1. Technikzentrale ...................................................................................63 4.14.2. Außenluftansaugöffnung/Fortluftaustrittsöffnung ..................................63 ......... 17 4.14.3. Schall- und Brandschutz ...................................................................... 64 4.14.3.1 Schallschutz ........................................................................................64 ......... 17 4.14.3.2 Brandschutzmaßnahmen bei RLT- Anlagen ........................................64 4.14.3.3.Entrauchung von Gebäuden ................................................................ 65 4.14.3.4.Rauchfreihaltung von Rettungswegen ................................................. 66 5. Beispielhafte Systemlösungen .........................................................67 5.1. Allgemeine Unterrichtsräume (z. B. Seminarräume) ............................67 5.2. Hörsaal .................................................................................................69 5.3. Laborgebäude .....................................................................................71 5.4. Große Versorgungssysteme mit Mehrzonenanlage .............................74 5.5. Küchen ................................................................................................76 5.6. Rechenzentrum ...................................................................................78 6. Betreiben von RLT-Anlagen ...............................................................80 6.1. Betreiberpflichten ..................................................................................80 6.2. Inbetriebnahme und Übergabe/Übernahme .........................................81 6.3. Bedienen .............................................................................................82 6.3.1. Stellen .................................................................................................82 6.3.2. Überwachen ........................................................................................82 6.4. Instandhaltung .....................................................................................82 6.4.1. Inspektion ............................................................................................83 6.4.2. Wartung ...............................................................................................83 6.4.3. Instandsetzung und Verbesserung ..................................................... 83 6.4.4. Instandhaltungsmanagement ...............................................................84
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6.5. Energetische Inspektion ...................................................................... 84 6.6. Energiemonitoring und -controlling ......................................................85 7. Anhänge ............................................................................................ 87 7.1. Zusammenstellung von Auslegungsdaten für ausgewählte Anwendungsbereiche ...........................................................................87 7.1.1. Lüftung unter Pandemiebedingungen, insbesondere von Schulen und vergleichbarer Räume .....................................................92 7.1.2. Systemkriterien zur Raumbelüftung ................................................... 102 7.1.3. Vergleich zentraler und dezentraler Systeme ...................................... 103 7.2. Checkliste Betreiben von RLT-Anlagen ............................................. 105 7.2.1. Gesamtanlage ................................................................................... 105 7.2.2. Ventilatoren ........................................................................................ 106 7.2.3. Motoren ............................................................................................. 107 7.2.4. Wärmeübertrager .............................................................................. 107 7.2.5. Filter .................................................................................................. 108 7.2.6. Luftbefeuchter .................................................................................... 108 7.2.7. Jalousieklappen ................................................................................ 109 7.2.8. Brandschutzklappen ......................................................................... 110 7.2.9. Luftleitungen, Kammern, RLT-Gerätetüren ........................................ 110 7.2.10. Kälteanlagen ...................................................................................... 110 7.2.11. Steuerung, Regelung, Gebäudeautomation ....................................... 110 7.2.12. Checkliste zur systematischen Fehlersuche ...................................... 112 7.3. Begriffe und Definitionen .................................................................... 115 7.3.1. Entfeuchtung ..................................................................................... 115 7.3.2. Heizlast/Heizleistung ......................................................................... 115 7.3.3. Kühllast/Kühlleistung ........................................................................ 115 7.3.4. Luftwechselrate ................................................................................. 116 7.4. Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften und Regelwerke . ... . 116 7.4.1. Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) ........................... 116 7.4.2. Gesetze und Verordnungen, insbesondere: ........................................ 117 7.4.3. Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), insbesondere: .. 118 7.4.4. Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), insbesondere: .. 120 7.4.5. Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE) ........................................................... 121 7.4.6. Arbeitsblätter des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) ............................................................ 121 7.4.7. Technische Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) ...................................................... 121 7.4.8. Richtlinien und Hinweise des Bundes ................................................ 121 7.4.9. Unfallverhütungsvorschriften ............................................................ 121 7.4.10. Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/Teil C), insbesondere: .................................................................................... 121 Mitarbeiter ...................................................................................................... 122
Anhang Ergänzende Anlagen der Landeshauptstadt München ................................... -- ......... 19
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- Allgemeines 1.1 Funktion
1.2 Anwendung Der Anwendungsbereich erstreckt sich bei den Gebäuden der Landeshauptstadt München auf alle:
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten;
- Sanierungen, Modernisierungen und Erneuerungen;
- Instandhaltungsmaßnahmen
1.3 Erfordernis einer RLT-Anlage
1.4 Anforderungen Auf Basis des Beschlusses „Grundsatzbeschluss II / Klimaneutrales München 2035 und Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion“ vom 19.01.2022, (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040) wurde vom Baureferat in Abstimmung mit dem RBS und dem KR und unter fachgutachterlicher Begleitung des Fraunhofer IBP ein umfassendes, in einzelne Module unterteiltes Maßnahmenpaket entwickelt, welches einen ganzheitlichen Blick auf den Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt. Die jeweiligen Maßnahmen werden ausführlich in Anlage 3b des Grundsatzbeschlusses II dargestellt. Ergänzend ist der Bauleitfaden zu beachten und umzusetzen.
Ein beständiges Ziel der Landeshauptstadt München ist es, Gebäude zu bauen, die mit möglichst wenig aktiver Technik ausgestattet vollwertig funktionieren (suffizienter Low-Tech- Einsatz der Gebäudetechnik). Abhängig von der Gebäudekategorie ist nach Anlage 3b zum Grundsatzbeschluss II der Einsatz von RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung in einer Gesamtabwägung aller projektspezifischen Belange zu prüfen und entsprechend einzuplanen. (Anlage A28 Auszug aus der Anlage 3b zum „Grundsatzbeschluss II / Klimaneutrales München 2035 und Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion“ vom 19.01.2022, (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040) - Seite 13)“
Den Empfehlungen u.a. des Umweltbundesamtes folgend gibt BAU H7 als Planungsgrundlage ein Hybrides Lüftungskonzept stadteigener Gebäude vor.
Durch eine integrale Planung und die konsequente Umsetzung des „Hybriden Lüftungskonzeptes stadteigener Gebäude“ (siehe Pkt. 2.1.8) werden möglichst einfache und robuste RLT-Anlagen mit reduzierten Investitions- und Betriebskosten dimensioniert und realisiert. Das System ist frühzeitig in das energetische Gesamtkonzept des Gebäudes einzubinden und mit Architektur und Bauphysik abzustimmen.
Bereits bei der Planung und Ausführung sind die Übergabeanforderungen an den Technischen Betrieb zu beachten. Die Checklisten Baubestandsdokumentation für Lüftungsarbeiten DIN 18379 sowie für Gebäudeautomation DIN 18386 (MSR- H/L/S) (Anlage A10 + Anlage A12). sind anzuwenden.
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1.4.1 Grundsätzliche Anforderungen 1.4.2 Anforderungen an die Raumluftqualität 1.4.2.1 ASR A3.6 Lüftung Damit die Stoßlüftung für das Hybride Lüftungskonzept stadteigener Gebäude ausreichend ermöglicht wird, sind die Vorgaben für die freie Lüftung gemäß ASR A3.6 zwingend einzuhalten. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen (freier Lüftungsquerschnitt, Raumtiefe) sind von den beauftragten Architekturbüros einzuplanen, darzustellen, auf geeignete Weise nachzuweisen und zu dokumentieren. 1.4.2.2 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 1.4.3 Anforderungen an die Raumtemperatur 1.4.3.1 ASR A3.5 Raumtemperaturen 1.4.3.2 DIN 4108 Teil 2 1.4.3.3 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 1.4.4 Anforderungen an die lokale thermische Behaglichkeit 1.4.5 Anforderungen an die Raumluftfeuchte 1.4.5.1 ASR A3.6 Lüftung 1.4.5.2 EN 16798-1 und CEN/TR 16798-2 1.4.5.3 VDI 6022 1.4.6 Hygienemanagement in der Bauphase
- Grundlagen 2.1 Systeme
2.1.1 Strömungsformen im Raum Bei RLT-Anlagen mit Kühlung sind bevorzugt Systeme mit Schichtströmung (Quellluftströmung) einzusetzen.
2.1.2 Nur-Luft-Systeme 2.1.3 Luft-Wasser-Systeme 2.1.4 Freie Kühlung durch Außenluft (direkt und indirekt) 2.1.5 Adiabate Fortluftkühlung 2.1.6 Feuchterückgewinnung 2.1.7 Entfeuchtungskälterückgewinnung
2.1.8 Hybride Lüftungssysteme Hybrides Lüftungskonzept stadteigener Gebäude: Den Empfehlungen u.a. des Umweltbundesamtes folgend gibt BAU H7 als Planungsgrundlage ein Hybrides Lüftungskonzept stadteigener Gebäude vor. Der Gesamtaußenluftvolumenstrom setzt sich hierbei aus zwei Bausteinen zusammen:
Baustein 1 des Hybriden Lüftungskonzeptes stadteigener Gebäude ist ein zentrales, bzw. dezentrales raumlufttechnisches System (RLT-Anlage) mit Wärmerückgewinnung und einer Einrichtung zur thermischen Umgehung der Wärmerückgewinnung. Diese RLT-Anlage übernimmt einen, auf das Gebäude und die Nutzer*innen abgestimmten definierten Anteil des benötigten Luftwechsels, die sogenannte Grundlüftung.
Baustein 2 des Hybriden Lüftungskonzeptes stadteigener Gebäude ist das gezielte Einbinden der Nutzer*innen in puncto Fensteröffnen zur Stoßlüftung, unterstützt durch eine geeignete Visualisierung des CO -Gehaltes (z.B. Lüftungsampeln). Damit die Stoßlüftung für das Hybride 2 Lüftungskonzept ausreichend ermöglicht wird, sind die Vorgaben für die freie Lüftung gemäß ASR A3.6 zwingend einzuhalten. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen (freier
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Lüftungsquerschnitt, Raumtiefe) sind von den beauftragten Architekturbüros einzuplanen, darzustellen, auf geeignete Weise nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Kombination beider Bausteine ermöglicht eine effiziente Belüftung der Gebäude unter den komplexen Aspekten Raumlufthygiene, individuelles Wohlbefinden der Nutzenden, suffizienter Technikeinsatz, Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit.
Auf der Basis dieser beiden Bausteine ist ein energieeffizientes Lüftungskonzept für den Winter- und Sommerfall zu erarbeiten. 2.1.9 Zentrale/ Dezentrale/ Semizentrale Lüftungsanlagen 2.2 Geräte und Komponenten
2.2.1 Luftleitungen Allgemeines Die Dichtheit von runden Luftleitungen muss DIN EN 12237 und die von rechteckigen Luftleitungen DIN EN 1507 entsprechen. Der Außenluftvolumenstrom je Person muss im Aufenthaltsbereich eingehalten werden. Der durch Undichtigkeiten erforderliche höherer Luftstrom durch den Ventilator ist durch Berechnung nach DIN EN 16798-7 festzustellen. Wahl der Dichtheitsklasse Als Standard wird festgelegt: Klasse A (ATC 5) (0,027x pt 0,65x10-3[m3/(sm²)]) für Lüftungszentralgeräte und andere Luftbehandlungseinheiten. Klasse B (ATC 4) (0,009x pt 0,65 x10-3[m3/(sm²)]) gilt als Mindestanforderung an Luftleitungen, Klasse C (ATC 3) wird nach DIN EN 16798-3 B 4.5 empfohlen. Festgelegt wird, dass Luftleitungen für Abluft und Fortluft der Klasse ETA 4 / EHA 4 (Klasse 4 entspricht Küchenabsaugungen, Abluft aus Müllräumen, Verarbeitung von Farben und Lacken) innerhalb des Gebäudes grundsätzlich im Unterdruck betrieben werden. Fortluft der Klasse EHA 4 muss über Dach geführt werden. Für besondere Anlagen werden die Anforderungen einzeln vorgegeben.
Dichtheit Prüfungen der Dichtheit werden nur durchgeführt, wenn andere als die oben beschriebenen Standardfestlegungen zur Anwendung kommen.
Wärme- und Kältedämmung an Luftleitungen Ein Schutz der Dämmung vor Beschädigung (z.B. Ummantelung aus verzinktem Stahlblech) ist nur in Bereichen mit Beschädigungsgefahr vorzunehmen. In allen zugänglichen Bereichen ist bis zu einer Höhe von 2,5 m über Fußboden von Beschädigungsgefahr auszugehen.
2.2.2 Reinigungsöffnungen Um die hygienischen Anforderungen (VDI 6022) zu erfüllen sind Luftleitungen so mit Reinigungsöffnungen zu versehen, dass das komplette Leitungssystem gereinigt werden kann. Bereits in der Vorplanung ist mit dem Architekten der Platzbedarf für Reinigung, Instandhaltung, Reparaturarbeiten und Transportwege (auch für Ersatzteile, nicht nur für die Erstinstallation) festzulegen. Lage und Größe von Revisionsöffnungen in abgehängten Decken (mindestens 600 mm x 600 mm groß -vgl. Punkt 3.1- und leicht und ohne Werkzeug zu öffnen) sind spätestens in den Entwurfsplänen darzustellen. Öffnungen in Luftleitungen sind in der Nähe von Bögen anzuordnen. Mindestmaße der Öffnungen gemäß DIN EN 12097. Kleinere Öffnungen nur dann, wenn in der Dokumentation und auf dem Bezeichnungsschild an den Öffnungen das Reinigungsverfahren klar angegeben ist.
Bei der Verortung der Revisionsöffnungen ist die Schnittstelle mit der Möblierung abzuklären (Öffenbarkeit der Revisionsklappen in der Küche, fest verbaute Möblierung in schulisch genutzten Räumen, etc.).
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2.2.3 Ventilatoren und Lüftungsgeräte Ventilatoren mit freilaufenden Rädern und Direktantrieb sind standardmäßig einzusetzen.
2.2.4 Luftfilter In Abluftsystemen sind Einbauteile (Ventilatoren, Wärmetauscher) grundsätzlich durch Einbau einer ePM 10 ≥ 50%-Filterstufe zu schützen. Abluft aus Küchen muss vor der Einleitung in das Abluftkanalnetz durch eine leicht zu reinigende Fettfilter-Stufe mit hohem Abscheide-Wirkungsgrad (≥ 98% bei Partikelgröße 7 - 10 µm) geführt werden.
2.2.5 Luftbefeuchtungseinrichtungen Im Standardfall ist keine Be- und / oder Entfeuchtung vorzusehen. Für besondere Anlagen (z.B. Museen) werden Anforderungen einzeln vorgegeben.
Dampfluftbefeuchter mit elektrischer Eigendampferzeugung sollen nicht verwendet werden. Sprüh- (Düsen-) und Rieselbefeuchter mit Wassertank und Umlaufwasser (sogenannte Luftwäscher) dürfen nicht eingesetzt werden.
2.2.6 Wärmeübertrager Die Auslegung von WRG-Systemen und Lufterhitzern in der Außenluft erfolgt nach den Norm- Außentemperaturen ohne Zuschläge.
2.2.7 Wärmerückgewinnung (WRG) Siehe Kap. 2.3.2
2.2.8 Drossel- und Jalousieklappen
2.2.9 Brand- und Rauchschutzklappe Brandschutzklappen in RLT-Anlagen sind nach DIN EN 15650:2010 einer regelmäßigen Prüfung/Inspektion zu unterziehen Die Zugänglichkeit der Klappen zur Prüfung/Inspektion muss gewährleistet sein. .
2.2.10 Volumenstromregler und Mischkästen 2.2.11 Luftdurchlässe 2.3 Energieeffizienz
2.3.1 Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen der Zu- und Abluftventilatoren Es gelten nachfolgende Zielwerte der spezifischen Ventilatorantriebsleistung für jeden Ventilator einer RLT-Anlage:
| Anlagenausführung | SFP-Kategorie für jeden Zuluftventilator | SFP-Kategorie für jeden Abluftventilator |
|---|---|---|
| reine Abluftanlage | - | SFP 2 |
| RLT-Anlage mit WRG | SFP 3 | SFP 3 |
Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann es notwendig sein, einzelne Ventilatoren mit einer schlechteren SFP-Klasse auszulegen. Über alle Ventilatoren in der jeweiligen Nutzungseinheit oder Gebäude ist SFP 4 als gewichteter Mittelwert (nach §65 GEG) mind. einzuhalten. Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 (Ökodesignrichtlinie) SVL ist einzuhalten. int_limit
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2.3.2 Wärmerückgewinnung (WRG) Alle RLT-Anlagen im Gültigkeitsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 (Ökodesignrichtlinie) müssen über ein WRG-System verfügen. Alle WRG-Systeme sind mit einer Einrichtung zur thermischen Umgehung auszustatten. Die jeweils aktuellen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 für Wärmerückgewinnungssysteme sind als Mindestanforderung zu beachten.
2.4 Regelung und Gebäudeautomation
2.4.1 Gebäudeautomation Gebäudeautomation (GA): Für alle Neubauten, Instandsetzungen und Umbauten gelten die Qualitätsvorgaben Haustechnik – Gebäudeautomation (QVH-GA) in der jeweils aktuellen Fassung (Anlage A4)
Zentrale Leittechnik (ZLT): Bei allen Neubauten und Großinstandsetzungen und bei jedem Umbau der Anlagen für Messen, Steuern und Regeln (MSR-Anlagen) sind die Betriebstechnischen Anlagen (BTA) und die Gebäudeautomationsanlagen zum Anschluss an die Zentrale Leittechnik (ZLT) vorzubereiten.
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Sachgebiet H72-GA und der/dem MSR-Planer*in ist erforderlich.
2.4.2 Regelstrategien
- Anforderungen und Auslegungsdaten für ausgewählte Anwendungsbereiche
3.0.1 Versammlungsstätten gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Ein Versammlungsraum, der mehr als 200 Besucherinnen fasst, oder mehrere Versammlungsräume mit gemeinsamen Rettungswegen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen fassen, sind eine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (§1 Ziff. 1 VStättV). Versammlungsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche müssen mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden (§ 17 Ziff. 2 VStättV). Für die Festlegung der Mindestaußenluftvolumenströme gilt QVH-L 4.3 „Bestimmung der Außenluftvolumenströme“. Die Anzahl der Personen ist gemäß § 1 (2) Ziff. 1 - 4 VStättV festzulegen.
Besonderheiten bei Versammlungsstätten in Schulen: Ein Versammlungsraum wird in der Regel temporär mit Sitzplätzen in Reihen und Stehplätzen ausgerüstet. Es ist daher § 1 (2) Ziff. 2 VStättV mit zwei Besucherinnen je m² Grundfläche anzuwenden. Die Grundfläche der Aula oder der Sporthalle wird nach schulischen Bedürfnissen berechnet und übersteigt in der Regel den Bedarf an Fläche für eine Versammlungsstätte. Somit muss eine zu große Personenanzahl für die Berechnungen zu Grunde gelegt werden. Das Referat für Bildung und Sport stellt daher zur Baugenehmigung einen Abweichungsantrag von § 1 (2) VStättV mit einer bestimmten Anzahl von Besucherinnen. Die Personenanzahl gemäß Abweichungsantrag ist für alle Berechnungen maßgebend.
Besonderheiten für kleine Versammlungsstätten: Nach § 17 Ziff. 2 VStättV benötigen Versammlungsräume mit einer Grundfläche ≤ 200 m² keine Lüftungsanlage. Bei einer Belegung mit 2 Personen / m² Grundfläche ist in jedem Einzelfall die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage zu prüfen. Ist eine Lüftungsanlage erforderlich, so ist die Luftmenge gemäß der Festlegung im zweiten Absatz zu berechnen.
Zusätzlich zur Be- und Entlüftung über eine RLT-Anlage muss eine Stoßlüftung über öffenbare Fenster entsprechend den Vorgaben aus der ASR 3.6 möglich sein. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen (freier Lüftungsquerschnitt, Raumtiefe) sind von den beauftragten
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Architekturbüros einzuplanen, darzustellen, auf geeignete Weise nachzuweisen und zu dokumentieren. Es ist ein energieeffizientes Lüftungskonzept für den Winter- und Sommerfall zu erarbeiten.
3.0.2 Brennöfen Die überschüssige heiße Luft aus dem Brennraum von Keramik-Brennöfen muss nach außen abgeleitet werden können. Aus dem Aufstellraum des Brennofens soll eine leitungsgebundene Abführung der Brenngase des Brennofens vorgesehen werden. Die Lage und Dimensionierung der Leitung ist im Projekt abzustimmen. Bei Außen- und Fortluftklappen ist darauf zu achten, dass diese in der Endlage dicht schließen. Falls im Raumprogramm (jede Schulart) noch kein Brennraum vorgesehen ist, klärt die Projektleitung zu Beginn der Planung mit der Bauherrenvertretung den Bedarf.
3.1 Bürogebäude 3.1.1 Büroräume 3.1.2 Sitzungsräume 3.1.3 Toilettenräume 3.1.4 Wasch- und Duschräume 3.1.5 Umkleideräume 3.1.6 Lager- und Nebenräume 3.2 Schulen
3.2.1 Allgemeine Unterrichtsräume Bei Neubaumaßnahmen von Bildungsgebäuden (Schulen und Kindertageseinrichtungen) ist das Hybride Lüftungskonzept stadteigener Gebäude zu berücksichtigen. Bei der umfänglichen Bestandssanierung ist der Einbau eines Hybriden Lüftungskonzeptes prüfen und im Regelfall einzuplanen.
AMEV RLT Anlagen 2023 schlägt im Anhang 7.1 als Auslegungsvolumenstrom für allgemeine Unterrichtsräume in schadstoffarmen Gebäuden 7 l/(sP) + 0,7 l/(sm²) vor und bezieht sich damit auf die Tabellen B.6 und B.7 aus DIN EN 16798-1 und auf Tabelle B6 aus PD CEN/TR 16798-2-2019-05-09.
Dieser Auslegungsvolumenstrom versteht sich als Gesamtaußenluftvolumenstrom und setzt sich beim Hybriden Lüftungskonzept stadteigener Gebäude zusammen aus einem definierten Anteil mechanischer Be- und Entlüftung [Baustein 1] plus gezieltes Einbinden der Nutzer*innen in puncto Fensteröffnen unterstützt durch eine geeignete Visualisierung des CO -Gehaltes (z.B. 2 Lüftungsampeln) [Baustein 2].
Der Anteil mechanischer Be- und Entlüftung beim Hybriden Lüftungskonzept stadteigener Gebäude wird für Unterrichtsräume in Schulen mit Münchner Lernhauskonzept auf 20 m³/(h Person) festgelegt (angelehnt an DIN EN 16798-1,Tabelle B.6 Kategorie III, schadstoffarmes Gebäude). Bei erheblichen Abweichungen zu den Standardvorgaben (wie Raumgrößen, Belegungsdichten, etc.) bzw. bei z.B. schallschutztechnischen Auflagen ist ggf. eine eigene Berechnung/Simulation anzustellen.
Weitere Details zum Hybriden Lüftungskonzept stadteigener Gebäude siehe Kapitel 2.1.8.
Das Hybride Lüftungskonzept ist sowohl in allgemeinen Unterrichtsräumen wie auch in Fachlehrsälen umzusetzen.
3.2.2 Aulen und Festräume Es gilt für die Festlegung der Mindestaußenluftvolumenströme Kap. 4.3. „Bestimmung der Außenluftvolumenströme“. Bei einer Nutzung der Aula als Versammlungsstätte gilt Kap. 3.0.1
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3.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume Die Bestimmungen gelten auch für 3.3.3 Laboratorien. Die zug- und staubfreie Nachströmung der konstant (z.B. aus Lagerschränken) bzw. bedarfsabhängig (z.B. aus Digestoren) abgesaugten Luftmengen ist sicher zu stellen. Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe Die Bestimmungen gelten auch für 3.3.3 Laboratorien Die zug- und staubfreie Nachströmung der konstant (z.B. aus Lagerschränken) bzw. bedarfsabhängig (z.B. aus Digestoren) abgesaugten Luftmengen ist sicher zu stellen.
3.2.4 Musikräume 3.2.5 Werkräume und Werkstätten
3.2.6 Lehrküchen Lehrküchen sind keine gewerblichen Küchen. Sie werden wie Fachlehrsäle betrachtet. Die Sicherstellung der Wärme- und Feuchteabfuhr muss unter Abstimmung mit der Küchenplanung berücksichtigt werden.
3.2.7 Toilettenräume in Schulen Vorhandene Fenster in Toilettenräumen sollen öffenbar sein. Auch bei vorhandener mechanischer Belüftung wird die Einhaltung der Lüftungsquerschnitte nach ASR 4.1 empfohlen.
3.3 Universitäten und Hochschulen 3.3.1 Seminarräume 3.3.2 Hörsäle
3.3.3 Laboratorien siehe 3.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume
3.3.3.1 Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe siehe 3.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume
3.3.4 Sonderbereiche Forschung 3.3.5 Reinräume 3.4 Krankenhäuser und Kliniken 3.5 Sportbauten
3.5.1 Sporthallen Bei einer Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte gilt Kap. 3.0.1
Für Sporthallen in Schulen ohne Zuschauerplätze gilt:
- Bei kleinen Hallen, typische Größe 15 x 27 m², sogenannte Einfach-Hallen, ist in der Regel keine raumlufttechnische Anlage erforderlich.
- Bei größeren Hallen, sogenannte Zweifach- oder Dreifach-Hallen, mit zusätzlicher Nutzung durch den Freizeitsport (auch Sportvereine) ist die Möglichkeit der natürlichen Lüftung zu prüfen. Sollte ein ausreichender natürlicher Luftaustausch nicht möglich sein (z.B. bei unzulässiger Schallemission durch den Sportbetrieb oder auch bei Umbauten im Bestand) wird die raumlufttechnische Anlage gemäß DIN 18032-1 und AMEV RLT- Anlagen Anhang 7.1, 3.5.1 bemessen (Anlage A6).
Sporthallen mit Zuschauerplätzen sind grundsätzlich mit raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Es ist ein größtmöglicher Anteil natürlicher Belüftung über öffenbare Fensterflächen auch bei vorhandener RLT-Anlage anzustreben.
3.5.2 Gymnastikräume 3.5.3 Konditions- und Krafttrainingsräume
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3.5.4 Umkleideräume und
3.5.5 Wasch- und Duschräume Es sind Zu- und Abluftanlagen vorzusehen. Die Bemessung der Gesamtluftmenge Dusch- / Waschraum und zugehöriger Umkleide erfolgt nach Anhang 7.1, 3.1.4 und 3.1.5, AMEV RLT-Anlagen, nur mit dem Raumvolumen des Dusch-/Waschraumes (Anhang, Anlage A6). In einer Kontrollrechnung wird die Luftmenge bestimmt mit: Anzahl der Duschplätze x 100 m³/h. Die kleinere Luftmenge aus beiden Berechnungen ist der Auslegungswert. Die Luftführung soll mit Zuluft in den Umkleideräumen und Abluft aus den Dusch- und Waschräumen erfolgen. Eine ausreichend große und zugarme Überströmung zwischen den Bereichen ist vorzusehen.
3.6 Bäderbauten
3.6.1 Nebenräume in Bäderbauten Für Umkleide-, Wasch- und Duschräume gilt QVH-L 3.5.4 und 3.5.5.
3.7 Betriebsbauten 3.7.1 Werkstätten 3.7.2 Wäschereien 3.8 Kulturbauten 3.8.1 Bibliotheken und Archivbauten 3.8.2 Museen
3.9 Rechenzentren (RZ) einschl. RZ-Flächen/Bereiche Bei erforderlicher Kühlung sind Umluft-Kühlgeräte einzusetzen.
Die Ansaugtemperatur der Serverschränke (in Bodennähe) soll ≤ 26°C betragen.
3.9.1 Kernaspekt IT Sicherheitsgesetz 3.9.2 Bauliche Anforderungen 3.9.3 Planungshinweise 3.10 Speiseräum
3.11 Küchen Es sind die Qualitätsvorgaben Haustechnik – Küchenplanung (QVH_KUC_ENTWURF) zu beachten (Anlage A31).
Absatz 1 in der AMEV RLT-Anlagen gilt nicht für Schulen und Kindertagesstätten. Bei Kindertagesstätten mit bis zu zwei Gruppen (≤ 50 Vollessen) ist die Notwendigkeit einer Be- und Entlüftungs-Anlage in jedem Einzelfall zu prüfen. Bei Kindertagesstätten mit mehr als 50 Vollessen und in Schulen sind RLT-Anlagen Standard. RLT-Anlagen für Küchen dienen der Abfuhr von Wrasen und Wärme, in der Regel erhalten sie keine Kühlung. Die Anforderungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien sind zu berücksichtigen. Die Regelung der Zulufttemperatur erfolgt über eine Konstanttemperaturregelung. Die Außenlufterwärmung kann im begründeten Einzelfall auch mit einem Elektroheizregister erfolgen, wenn der Einsatz eines heizwasserbetriebenen Registers einen unvertretbar hohen Installations- oder Betriebsaufwand erfordern würde.
Für die in Schulen und Kindertagesstätten angewendete Verpflegungsart ist der Volumenstrom in Anlehnung an VDI 2052 zu ermitteln.
Die Gleichzeitigkeitsfaktoren sind mit der Küchenplanung und H71 abzustimmen. Die Abluftanlagen werden nach VDI 2052 bemessen. Von den Standardwerten abweichende, tatsächlich zu erwartende Feuchte- und Wärmeabgaben der Geräte sind zu berücksichtigen.
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Die Wrasen der Kocheinheiten (Herd, Heißluftdämpfer) werden mit ausreichend bemessenen Abzugsanlagen erfasst. Es ist energetisch, technisch, wirtschaftlich und betriebstechnisch zu prüfen, ob Dunstabzugshauben oder Lüftungsdecken zum Einsatz kommen. Die Abstimmung erfolgt mit H71 und der Küchenplanung.
Eine Feuerlöschanlage nach DIN EN 16282-7 muss grundsätzlich nicht eingebaut werden. Jedoch kann sie z.B. durch:
- eine Verpflichtung aus dem Brandschutzkonzept,
- die Umsetzung der DGUV-R 110-003/2019, insb. Kap. 3.3.1
- privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Sachversicherer, erforderlich sein. Hierzu ist die Presseinformation vom 07.02.2017 des Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. HKI zu beachten (Anlage A19).
Spülmaschinen erhalten eine separate Abluftanlage. Die Wrasen werden je nach Erfordernis und Spülmaschinentyp über Direktanschluss oder eine Haube erfasst. Bei Einsatz von Induktions- und Kondensationshauben ist die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Die Argumente und Gewichtungen sind mit der Küchenplanung und H71 abzustimmen.
Die Fortluftführung erfolgt immer über Dach (höchster Punkt des Gebäudes). Bei möglicher Belästigung von Nachbarn ist die Lage der Fortluftöffnung mit den zuständigen städtischen Dienststellen abzustimmen.
Dunstleitungen müssen innen glatt und gegen den Austritt von Fett und Kondensat abgedichtet sein. Sie müssen in ihrer ganzen Länge überprüfbar sein. Reinigungsöffnungen sind im Einvernehmen mit der/dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister*in festzulegen. Sie sollen bei jedem Knick und in Abständen von ca. 2 m in horizontalen Leitungen angeordnet werden. An geeigneten Stellen müssen leicht öffen- und verschließbare Ablaufstutzen angeordnet werden, immer in unmittelbarer Nähe zu einer Reinigungsöffnung. Höhenversprünge in der horizontalen Leitung sowie der Übergang der horizontalen zur vertikalen Dunstleitung sind mit einer Reinigungsöffnung und einem Ablaufstutzen zu versehen. Unter den Reinigungsöffnungen sind in der Unterdecke Durchstiegsöffnungen vorzusehen; die Größe ist abzustimmen auf die Dunstleitung, mindestens jedoch 600mm x 600mm (vgl. Pkt. 2.2.2).
Schnittstellen mit der Küchenmöblierung sind schon in der Vorplanung zu klären, um die uneingeschränkte Zugänglichkeit sicherzustellen.
Dunstleitungen sind im Unterdruck zu betreiben (siehe auch 2.2.1 Luftleitungen). Die notwendige Druckleitung zwischen Ventilator und Austritt über Dach ist möglichst kurz und mit druckdichten Leitungen auszuführen.
Die Anlagen sind mindestens zweistufig auszuführen und mit einer Bedarfs-Regelung auszustatten. Für die Steuerung der Abluftanlage wird in der Küche eine Schalttafel mit Tastern und Kontrollleuchten mit folgenden Schaltmöglichkeiten angeordnet:
- Abluft Dunstabzugsanlage: Schaltmöglichkeit „Aus - Kleine Stufe - Große Stufe“. „Kleine Stufe“ entspricht dabei ca. 50%, "Große Stufe" entspricht 100% des maximalen Abluftvolumenstromes der Dunstabzugsanlage.
- Abluftanlage Spülmaschine: Schaltmöglichkeit "Aus - Ein". "Ein" entspricht 100% des maximalen Abluftvolumenstromes der Spülmaschine.
Eine Übererfüllung dieser Anforderungen ist nicht erwünscht. Die unkomplizierte Bedienung der Anlagen steht im Vordergrund. Bei digitalen Steuerungen sind die geforderten Schaltmöglichkeiten in der ersten Bedienebene anzuordnen. Eventuell weitere Stellmöglichkeiten in tieferen Ebenen.
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Die Zuluftanlage wird automatisch in Abhängigkeit vom Schaltzustand der Abluftanlagen gesteuert.
Es ergeben sich folgende mögliche Betriebszustände:
| Abluftanlage | Zuluftanlage | ||
|---|---|---|---|
| (Schaltung manuell an Schalttafel) | (automatische Folgeschaltung) | ||
| Dunstabzug | Spülmaschine | Bemerkung | |
| Aus | Aus | Aus | für Küchen mit Ein- oder Mehrschichtbetrieb |
| Stufe 1 | Aus | Stufe 1 | |
| Stufe 2 | Aus | Stufe 2 | |
| Aus | Ein | Stufe 1 | |
| Stufe 1 | Ein | Stufe 2 | |
| Stufe 2 | Ein | Stufe 3 | Nur bei Mehrschichtbetrieb |
Eine übergeordnete automatische Abschaltung erfolgt grundsätzlich nach Betriebsschluss (ggf. Festlegung mit den Nutzer*innen). Eine Störungsmeldung an eine übergeordnete Stelle ist vorzusehen.
Beim Einbringen der Zuluft ist gemäß ASR 3.6, Kap 6.4 (1) unbedingt darauf zu achten, dass die Zuluft so verteilt wird, dass sie frei von unzumutbarer Zugluft und in ausreichendem Maße in den Aufenthaltsbereich gelangt.
Die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-R 110-003/2019 sowie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.5 und das Arbeitsschutzgesetz sind einzuhalten.
3.11.1 Küchennebenräume Die Lüftung von Küchennebenräumen erfolgt unabhängig von der Küchenlüftung mit den Luftmengen gemäß VDI 2052, Punkt 9.5, Tabelle 4. Eine eventuell notwendige Belüftung aufgrund von zusätzlich anfallenden Wärmelasten in Räumen mit Tiefkühlschränken ohne außenliegende Rückkühler ist zu berücksichtigen. Die Feuchteabfuhr in Räumen mit Tiefkühl- / Kühlschränken mit außenliegenden Rückkühlern ist sicherzustellen (Schimmelbildung durch Kondenswasser an den Geräten). Eine eventuell notwendige (Hinter-) Lüftung der Toträume bei Kühl- und Tiefkühlräumen ist mit der Küchenplanung abzustimmen. Überströmungen von der Küche aufgrund von Druckunterschieden sind zu vermeiden.
3.12 Unterkunftsgebäude
3.13 Wohnung THV Der Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ist nachzuweisen.
- Planung und Ausführung 4.1 Integrale Planung
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4.2 Vermeidung stofflicher Verunreinigungen
4.3 Bestimmung der Außenluftvolumenströme Grundsätzlich werden die Mindest- Außenluft bzw. Zuluftvolumenströme gemäß „Anhang 7.1 – „Auslegungsdaten für übliche Raumarten“ der AMEV RLT-Anlagen zur Dimensionierung verwendet.
Erfolgt die Be- und Entlüftung zum Erreichen der geforderten Raumluftqualität nach dem Hybriden Lüftungskonzept stadteigener Gebäude, so orientiert sich die Auslegung des Außenluftvolumenstromes der RLT-Anlage [Baustein 1] an DIN EN 16798-1, Tabelle B.6 und Tabelle B.7, Kategorie III, schadstoffarmes Gebäude).
Der Zuluftvolumenstrom ist mit den Heiz-, Feuchte- bzw. Kühllasten oder Emissionen im Raum, die durch die Lüftung zu übernehmen sind, zu bestimmen. Ist der Abluftvolumenstrom durch Einrichtungen im Raum (z.B. in Fachlehrsälen durch Digestoren oder Chemikalienlagerschänke) vorgegeben, so ist dieser als Mindestvolumenstrom in der Berechnung zu verwenden.
4.3.1 Berechnung nach Personen- und Flächenbezug (Verfahren 1) 4.3.2 Berechnung nach Stoffkonzentrationen und deren Richtwerte (Verfahren 2) 4.3.3 Berechnung nach pauschal vorgegebenen Kenngrößen (Verfahren 3) 4.4 Lüftungseffektivität 4.5 Auslegung Nur-Luft-System 4.6 Anwendung von Luft-Wasser-Systemen 4.7 Luftbe- und Entfeuchtung 4.8 Auslegung der Anlagenteile 4.9 Lebenszykluskosten 4.10 Energiekonzept 4.10.1 Wärmeversorgung
4.10.2 Kälteversorgung Bei Projekten mit PV-Anlage ist zu prüfen, ob bei vorhandenem Kühlbedarf eine Kälteerzeugung durch Strom die Nutzung von Eigenstrom erhöht und somit die Überschusseinspeisung reduziert werden kann.
Die Schnittstellen zu H8 müssen frühzeitig im Projekt abgestimmt werden
4.10.3 Sicherheitsstrom-/Ersatzstromversorgung 4.11 Abnahme und Inbetriebnahme 4.12 Dokumentation 4.12.1 Anlagenkataster und CAFM-System 4.13 Inbetriebnahmemanagement 4.14 Bauliche und technische Hinweise 4.14.1 Technikzentrale
4.14.2 Außenluftansaugöffnung/Fortluftaustrittsöffnung Anordnung von Außenluft- Ansaugöffnungen und Fortluft- Austrittsöffnungen erfolgt gemäß DIN EN 16798-3 in Verbindung mit CEN/TR 16798-4.
4.14.3 Schall- und Brandschutz 4.14.3.1 Schallschutz Für die Auslegung der zulässigen Schalldruckpegel im Raum werden die Angaben in der AMEV RLT-Anlagen zu Grunde gelegt (Anlage A6). 4.14.3.2 Brandschutzmaßnahmen bei RLT- Anlagen 4.14.3.3 Entrauchung von Gebäuden
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4.14.3.4 Rauchfreihaltung von Rettungswegen
-
Beispielhafte Systemlösungen 5.1 Allgemeine Unterrichtsräume (z. B. Seminarräume) 5.2 Hörsaal 5.3 Laborgebäude 5.4 Große Versorgungssysteme mit Mehrzonenanlage 5.5 Küchen 5.6 Rechenzentrum
-
Betreiben von RLT-Anlagen 6.1 Betreiberpflichten 6.2 Inbetriebnahme und Übergabe/Übernahme 6.3 Bedienen 6.3.1 Stellen 6.3.2 Überwachen 6.4 Instandhaltung 6.4.1 Inspektion 6.4.2 Wartung 6.4.3 Instandsetzung und Verbesserung 6.4.4 Instandhaltungsmanagement 6.5 Energetische Inspektion 6.6 Energiemonitoring und -controlling
-
Anhänge 7.1 Zusammenstellung von Auslegungsdaten für ausgewählte Anwendungsbereiche 7.1.1 Lüftung unter Pandemiebedingungen, insbesondere von Schulen und vergleichbarer Räume 7.1.2 Systemkriterien zur Raumbelüftung 7.1.3 Vergleich zentraler und dezentraler Systeme 7.2 Checkliste Betreiben von RLT-Anlagen 7.2.1 Gesamtanlage 7.2.2 Ventilatoren 7.2.3 Motoren 7.2.4 Wärmeübertrager 7.2.5 Filter 7.2.6 Luftbefeuchter 7.2.7 Jalousieklappen 7.2.8 Brandschutzklappen 7.2.9 Luftleitungen, Kammern, RLT-Gerätetüren 7.2.10 Kälteanlagen 7.2.11 Steuerung, Regelung, Gebäudeautomation 7.2.12 Checkliste zur systematischen Fehlersuche 7.3 Begriffe und Definitionen 7.3.1 Entfeuchtung 7.3.2 Heizlast/Heizleistung 7.3.3 Kühllast/Kühlleistung 7.3.4 Luftwechselrate 7.4 Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften und Regelwerke 7.4.1 Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) 7.4.2 Gesetze und Verordnungen, insbesondere 7.4.3 Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), insbesondere: 7.4.4 Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), insbesondere:
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7.4.5 Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE) 7.4.6 Arbeitsblätter des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) 7.4.7 Technische Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) 7.4.8 Richtlinien und Hinweise des Bundes 7.4.9 Unfallverhütungsvorschriften 7.4.10 Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/Teil C), insbesondere:
Mitarbeiter
Anhang Ergänzende Anlagen der Landeshauptstadt München Hinweise für Intranet-Anwender*innen: Es ist der vollständige Pfad zu dem jeweiligen Dokument innerhalb der Digitalen Hochbaubibliothek (Dibib) bzw. im jeweiligen Laufwerk angegeben.
Hinweise für Externe: Bitte rufen Sie die jeweils aktuellen Dokumente über die angegebenen Bezugsquellen ab. Nicht extern abrufbare Anlagen erhalten Sie über H7.
A4 Qualitätsvorgaben Haustechnik –Gebäudeautomation (QVH-GA)
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\02_Planungsgrundlagen_Haustechnik\Gebäudeautomation_QVH_GA
A6 AMEV-RLT-Anlagen (Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude) Stand 01.07.2023
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\01_AMEV\RLT_Anlagen_Bau
A8 AMEV-Gebäudeautomation (Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb der Gebäudeautomation in öffentlichen Gebäuden) Stand: August 2023
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\01_AMEV\Gebäudeautomation
A10 Checkliste Baubestandsdokumentation Lüftungsarbeiten DIN 18379 (BBD_Muster_HLS_CL_Anl_Lüftung)::
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\I_Baubestandsdokumentation
Baustandards, Qualitätsvorgaben Haustechnik – Lüftung QVH-L, Stand06/2025 19/20
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A12 Checkliste Baubestandsdokumentation Gebäudeautomation DIN 18386 (MSR- H/L/S) (BBD_Muster_HLS_CL_Anl_MSR):
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\I_Baubestandsdokumentation
A13 entfällt
A19 Presseinformation vom 07.02.2017 des „Industrieverband Haus-, Heiz-und Küchentechnik e.V“ HKI
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\02_Planungsgrundlagen_Haustechnik\QVH_Anlagen\A19_Küchenabluf t_Feuerlöschanlagen_HKI_INFO_H7.pdf
A28 Auszug aus der Anlage 3b zum „Grundsatzbeschluss II / Klimaneutrales München 2035 und Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion“ vom 19.01.2022, (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040) - Seite 13 \fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\02_Planungsgrundlagen_Haustechnik\QVH_Anlagen
A31 Qualitätsvorgaben Haustechnik – Küchenplanung (QVH_KUC_ENTWURF)
\fsbau.muenchen.de\bau-ablage\H-DA- Digitale_Hochbaubibliothek\C_Standards_und_Technik_Hochbau\CH04_Technische_Gebäude ausrüstung_H7_H8_H9\02_Planungsgrundlagen_Haustechnik\Küchenplanung
Baustandards, Qualitätsvorgaben Haustechnik – Lüftung QVH-L, Stand06/2025 20/20