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Honorarangebot_HOAI_Technische Ausrüstung_Allach_HLS_FB_20251118.xlsx

Fachplanung der technischen Ausrüstung für ein Feuerwehrgerätehaus in München-Allach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Honorar gemäß HOA

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
Honorarangebot zum VertragFachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 1, 2, 3, 8
Fachplanung Technische AusrüstungFFW München, Abteilung Allach
§1, Ziff. 2.1AG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
§1, Ziff. 2.2AG 2 - Wärmeversorgungsanlagen
§1, Ziff. 2.3AG 3 - Lufttechnische Anlagen
§1, Ziff. 2.5AG 8 - Gebäudeautomation
Bieter (Name, Anschrift):
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen wie folgt an:
1.0Honorar gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen Fassung)
§7, Ziff. 5:EUR
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.1 betragen voraussichtlich:250000
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.2 betragen voraussichtlich:410000
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.3 betragen voraussichtlich:50000
Die anrechenbaren Kosten für §1, Ziff. 2.5 betragen voraussichtlich:100000
Die anrechenbaren Kosten beinhalten jeweils auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Die Summe der anrechenbaren Kosten entspricht der Obergrenze nach §12 des Vertrages.
2.0Honorarzuschläge
§7, Ziff. 1.5: Für Umbauten und Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen wie folgt erhöht:
v.H.-Satz
Zu §1, Ziff. 2.1entfällt
Zu §1, Ziff. 2.2entfällt
Zu §1, Ziff. 2.3entfällt
Zu §1, Ziff. 2.5entfällt
3.0Zu- oder Abschläge
§7, Ziff. 1.4: Auf das Gesamthonorar der Grundleistungen gem. den Nummern 1.1 mit 9.1 wird ein Zu- oder Abschlag vereinbart:
v.H.-Satz
Zu §1, Ziff. 2.1zuzüglich (+) / abzüglich (-)
Zu §1, Ziff. 2.2zuzüglich (+) / abzüglich (-)
Zu §1, Ziff. 2.3zuzüglich (+) / abzüglich (-)
Zu §1, Ziff. 2.5zuzüglich (+) / abzüglich (-)
4.0Besondere Leistungen
§7, Ziff. 2: Die Besonderen Leistungen werden wie folgt pauschal oder mit v.H.-Sätzen bezogen auf das Grundhonorar (netto) angeboten:
v.H.-SatzEUR netto pauschal
Vergütung erfolgt gemäß Vertrag
5.0Stundensätze
§ 7 Ziff. 2.2.2: Für alle anderen zusätzlich zu honorierenden Leistungen erhält der Auftragnehmer ein Honorar unter Zugrundelegung der folgenden Stundensätze (netto): Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Stunden dienen nur dem Zweck der Angebotswertung, es besteht kein Anspruch auf Abruf von Stundenhonorarleistungen, weder in diesen noch in anderen Mengen.
Mengen-vordersatz in hStundensatz in EUR/StundeGesamtpreis
Für Leistungen, die ausschließlich von der*dem Büroinhaber*in/ Geschäftsführer*in erfüllt werden können100
Für ingenieurtechnische oder wirtschaftliche Leistungen, sofern sie nicht unter §7 Ziff. 2.2.2.1 oder 2.2.2.4 fallen200
Für technische Zeichnungen, CAD Bearbeitung oder sonstige technische oder wirtschaftliche Aufgaben, die keine Ausbildung / Zulassung als Ingenieur (oder andere akademische Grade) voraussetzen300
6.0Nebenkosten
§7, Ziff. 3.1: Die Nebenkosten werden insgesamt wie folgt in Rechnung gestellt:
v.H. vom Nettohonorar
8.0Arbeitsgemeinschaft
§9: Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer muss die Federführung im Rahmen des Vertrages hiermit benannt werden:

Tabelle2

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Tabelle3

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