Erweiterung und Migration der Voice-over-IP-Telefonie auf Avaya Aura 10
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Programmierung von System- und Anwendersoftware (72211000)
- Programmierung von Anwendersoftware (72212000)
- Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)
- Systemberatung (72246000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Software-Implementierung (72263000)
- Software-Konfiguration (72265000)
- Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
- Wartung von Informationstechnologiesoftware (72267100)
- Reparatur von Informationstechnologiesoftware (72267200)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 330302-2024
- Verfahrensnummer
- 9c8bc4c0-1a07-43ca-b0db-fc0d9ee8882d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Wald und Holz NRW beschafft im Rahmen einer Vereinbarung die Lieferung und Einrichtung von Hardware, Software und Lizenzen zur Migration der bestehenden Voice-over-IP-Telefonie (VoIP) von Avaya Aura 8 auf das neueste Release von Avaya Aura 10. Die Leistung wird digital an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen erbracht und umfasst zusätzlich die Implementierung eines C3000-Systems sowie einen deutschsprachigen Servicevertrag über 48 Monate. Während der Vertragslaufzeit können bis zu drei weitere Standorte mit Lizenzen und Standardhardware ausgestattet werden; die Angebotsfrist endete am 16. Juli 2024.
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Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0002 · Kauf - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Frist: 16.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Einrichtung - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Frist: 16.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Miete Lizenzen - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Frist: 16.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Service - Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der Voice over IP Technologie "Avaya Aura" an verschiedenen Standorten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über ein Update der Avaya Aura 8 Umgebung auf das neuste Release, samt anschließendem Servicevertrag über 48 Monate für alle Komponenten, die im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 26 aufgeführt sind. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt digital, an 25 Standorten in Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Anlagen 1 bis 27 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechpersonen. Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten fachmännisch und im Rahmen aller gesetzlichen Vorgaben. Die zu erbringenden Leistungen werden im Folgenden im Detail beschrieben: Los 1 - Kauf: Es werden die in den Anlagen 1 bis 27 genannten Hardware, Software und Lizenzen benötigt, welche entsprechend geliefert und eingebaut werden muss. Die Hardware muss bedingt durch den zeitlichen Unterschied zwischen Ausschreibung und Ausführung, ggf. den aktuellen Servertypen und der Verfügbarkeit angepasst werden. Weiterhin muss die Hardware die unter Update genannten Dienste als Gäste in der Appliance Virtualization Platform hosten können, dabei ist eine Ausfallsicherheit durch redundanz unerlässlich. Los 2 - Einrichtung: Das System wird sanft von Avaya Aura 8 mit den Diensten (Secure Access Link, Application Enablement Services, Communication Manager, Systemmanger, Breeze, Session Manager, Avaya Aura Device Service Avaya, Aura Media Server und Avaya Session Border Controller for Enterprise), auf Avaya Aura 10 (neustes Release) migriert, ohne Rückwirkungen auf Betrieb und Anwender. Alle betriebsbezogenen Daten werden übernommen und alle bestehenden Anbindungen entsprechend konfiguriert (MACS, AIWS2, DECT, Media Gateway G430 / G450, 9611G, J169, 3750). Zusätzlich zum bisher bestehenden System, soll ein C3000 System implementiert werden. Los 3 - Miete Lizenzen: Avaya Enterprise Software Subscription License. Die Anzahl und Art der Lizenzen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Subscription Lösung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Erhöhung um bis zu 20%. Los 4 - Service: Es wird ein Servicevertrag mit einer Laufzeit über 48 Monate geschlossen, die Reaktionszeiten und Leistungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Support ist in Deutscher Sprache zu leisten. Während der Vertragslaufzeit können maximal drei weitere Standorte der Rahmenvereinbarung hinzugefügt werden und mit Lizenzen und Standardhardware versorgt werden. Zur Standardhardware zählen, Media Gateway, Telefone und System DECT Umgebungen. Die entstehenden Kosten für Kauf und Einrichtung werden entsprechend gesondert bezahlt. Die Kosten für Service und evtl. Miet- Lizenzen werden an die Restlaufzeit des Vertrags angepasst und mit der entsprechenden Service und Mietrechnung fällig. Einzelne Standorte können bei Auflösung aus dem Vertrag entfernt werden.
Frist: 16.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Wie wird das Angebot bewertet?
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- Preis
- 100 %
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- Preis
- 100 %
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Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 519918-2024
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