Rahmenvertrag für Telekommunikations-Hard- und -Software sowie Serviceleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.12.2023, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 32.773.109,24 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.12.2023
- CPV-Codes
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- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
- Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen (64213000)
- Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen (64214000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 763110-2023
- Verfahrensnummer
- 6a681781-1b04-4788-afbe-1b8afbcbfad1
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) in Duisburg beschafft eine Rahmenvereinbarung für Hardware, Software, Serviceleistungen und die Erweiterung der internen Telekommunikation der Polizei NRW. Der Leistungsumfang betrifft Sprachkommunikation und damit verbundene Dienste, nicht jedoch Providerleistungen für die externe Kommunikation. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 32,8 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 22. Dezember 2023 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das LZPD NRW beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lieferleistungen (Hardware, Software), Serviceleistungen sowie die Erweiterung der Telekommunikation der Polizei NRW. Die anzubietenden Leistungen und Services dienen der internen Telekommunikation im Bereich Sprache (Voice) und andere damit verbundene Dienste, betreffen jedoch nicht die Providerleistungen für die externe Kommunikation.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · TK-Rahmenvertrag: Lieferung von Hard- und Software, Serviceleistungen sowie Erweiterung des Telekommunikationsnetzes der Polizei NRW
Das LZPD NRW beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lieferleistungen (Hardware, Software), Serviceleistungen sowie die Erweiterung der Telekommunikation der Polizei NRW. Die anzubietenden Leistungen und Services dienen der internen Telekommunikation im Bereich Sprache (Voice) und andere damit verbundene Dienste, betreffen jedoch nicht die Providerleistungen für die externe Kommunikation.
Frist: 22.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Dieses Recht auf Nachforderung steht im alleinigen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot in jedem Fall zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · TK-Rahmenvertrag: Lieferung von Hard- und Software, Serviceleistungen sowie Erweiterung des Telekommunikationsnetzes der Polizei NRW
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erklärungen, Nachweise, Angaben und ggf. Preisangaben (darunter fallen nur unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen), die auf Anforderung der Vergabestelle zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von dem Bieter vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden (§ 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV). Dieses Recht auf Nachforderung steht im alleinigen Ermessen der Vergabestelle; die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt bzw. verweigert der Bieter die Nachforderung, wird das betroffene Angebot in jedem Fall zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 456239-2024
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