Mobilfunk-, Sprach- und Datendienste mit virtueller Telefonanlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.12.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.235.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.11.2023
- CPV-Codes
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- Mobiltelefondienste (64212000)
- Internet-Telefondienste (64215000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 704559-2023
- Verfahrensnummer
- 3182b52f-2ca6-4ca9-94de-af3d49b7392d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, beschafft Mobilfunk- sowie Sprach- und Datendienste einschließlich Smartphones, SIM-Karten, eSIM-Verwaltung, Zubehör und Serviceleistungen. Zusätzlich soll die bestehende Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage ersetzt werden; vorgesehen sind derzeit rund 500 dienstliche Einzelverträge, wobei der geschätzte Auftragswert 1.235.000 Euro beträgt. Die Leistungen werden in Berlin (Region DE300) benötigt, die Mobilfunkdienste sollen ab dem 29. Februar 2024 betriebsbereit sein und der Rahmenvertrag ist auf 720 Tage ausgelegt. Angebote mussten bis zum 21. Dezember 2023 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen. Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein. Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Mobilfunk und Telefondienstleistungen1.235.000 EUR
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen. Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein. Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.
Frist: 21.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV: --- Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. --- Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Mobilfunk und Telefondienstleistungen
- Der Preis wird wie nachfolgend beschrieben untergewichtet: Mobilfunktarif: 40 % Monatliche Grundkosten für Mobilfunktarif gem. Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung 5 % optionale Erhöhung des Datenvolumens gem. Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung ---- Festnetz-Sprachtarif: 5 % Monatliche Grundkosten gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung ---- sonstiges: 10 % Rabattsatz für Endgeräte und Zubehör gem. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ----- Virtuelle Telefonanlage gem. Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung: 30 % Monatliche Lizenzgebühren je Lizenz bei Abnahme von 475 Lizenzen 5 % Optionale Erweiterung je 5 Lizenzen 5 % Monatliche Lizenzgebühren je Lizenz für Chef-Sekretariatsfunktion (50)
- 50 %
- Für die Angaben des Bieters in der Anlage „Anforderungskatalog“ werden nach dem dort erläuterten Vorgehen Punkte vergeben. Die dort erreichte Gesamtpunktzahl ist die Grundlage der Bewertung der angebotenen Leistung.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV: --- Abs. 2: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. --- Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 226859-2024
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