Ersatzneubau zweier Brücken an der Bundesautobahn A30 bei Melle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bau von Straßenbrücken (45221111)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
551160-2026
Verfahrensnummer
4a110be6-0163-45d5-9dcd-4b988fbdb2b7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beauftragt den Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke an der Bundesautobahn A30 im Bereich Melle sowie Straßenbauarbeiten an der K206 (Europastraße). Der Umfang umfasst unter anderem etwa 2.500 bis 3.000 m³ Beton, 350 bis 450 Tonnen Bewehrungsstahl, 1.200 bis 1.500 m³ Spannbeton-Fertigteile, den Abbruch bestehender Bauwerke und umfangreiche Erd- und Straßenbauarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

A30, ENB 3816566, K206 Europastraße, VE 1: Brücke

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · VE 1: Brücke

    Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke im Zuge der BAB A30 im Bereich Melle. Dazu: - Brückenbau: • ca. 2.500 - 3.000 m³ Beton • ca. 350 - 450 t Bewehrungsstahl • ca. 1.200 - 1.500 m³ Spannbeton-Fertigteile - Abbruch: • ca. 1.200 - 1.800 m³ Stahlbeton / Spannbeton • ca. 120 - 180 t Bewehrungsstahl • ca. 1.500 - 2.000 m² Fahrbahn- und Kappenbeläge • mehrere 100 m³ Fundamentrückbau - Straßenbau K206: • ca. 3.000 m³ Erdarbeiten • ca. 1.180 m³ Frostschutzschicht • ca. 2.000 m² Schottertragschicht • ca. 2.450 m² Asphalttragschicht • ca. 2.420 m² Asphaltdeckschicht • ca. 550 m² Asphalttragdeckschicht - Brückenausstattung mit Fahrzeug Rückhaltesystemen, Markierung, Geländern und Übergangskonstruktionen

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · VE 1: Brücke

Preis
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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 750246-2026
  2. 10.08.2026Berichtigung 1Angebotsöffnung und Angebotsfrist wurde geändert

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