Entwicklung und Implementierung eines landesweiten Tourismus-Dashboards
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- CPV-Codes
- Entwicklung von branchenspezifischer Software (72212100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 670320-2026
- Verfahrensnummer
- 75b6500a-d128-4cb3-88a3-4e9fe819b6f5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) beauftragt die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren, modularen Dashboard-Lösung. Sie soll touristische Kennzahlen aus verschiedenen Datenquellen für ganz Baden-Württemberg zusammenführen, aufbereiten und visualisieren; vorgesehen sind außerdem eine agile Konzeption und die schrittweise Weiterentwicklung von Auswertungs- und Darstellungsformen. Die Frist endet am 27. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) schreibt die Entwicklung und Implementierung einer landesweiten, modular aufgebauten Dashboard-Lösung zur zentralen Zusammenführung, Aufbereitung und Visualisierung touristischer Kennzahlen aus unterschiedlichen Datenquellen aus. Die TMBW erwartet die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren Software-Lösung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe zur Entwicklung und Implementierung eines Tourismus-Dashboards für Baden-Württemberg
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Inbetriebnahme einer produktiv nutzbaren Software-Lösung. Dieser als Basismodell bezeichnete Leistungsbestandteil umfasst sowohl die technische und visuelle Umsetzung eines Kernsets an Indikatoren und Kennzahlen als auch die agile, gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführte Konzeption und iterative Weiterentwicklung innovativer Auswertungs- und Darstellungsformen. Diese agile Vorgehensweise ist als integraler Bestandteil der Basisleistung zu verstehen. Das vergabegegenständliche Dashboard soll modular aufgebaut sein. Mit Zuschlagserteilung wird die TMBW zunächst die Entwicklung einer Basisversion für zentrale touristische Kennzahlen beauftragen. Diese Basisversion muss bereits vollständig einsatzfähig sein. Sie ist zugleich Grundlage für spätere Erweiterungen (weitere Datenquellen, Analysefunktionen und perspektivisch KI-Anwendungen), deren Entwicklung optionaler Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist. Hosting und Betrieb der Software-Lösung, Softwarepflege sowie die Dateneingabe sind für die Dauer der Projektförderung des NZT bis zum 31. Dezember 2028 ebenfalls als Leistungen Gegenstand der Ausschreibung. Die Software-Lösung ist so zu konfigurieren, dass diese nach Ablauf der Projektförderung am 31. Dezember 2028 auch von einem anderen Dienstleister betreut und weiterentwickelt werden kann. Nach Fertigstellung und Abnahme des stabilen Basismodells können auf dessen Grundlage weitere, inhaltlich oder funktionale Ausbaustufen als optionale Erweiterungsleistungen umgesetzt werden. Der ausgeschriebene Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Diese ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend den vertraglichen Vorgaben zu beginnen. Die Inbetriebnahme der Basisversion des Dashboards soll bis Herbst 2027 abgeschlossen sein.
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (d) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe zur Entwicklung und Implementierung eines Tourismus-Dashboards für Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen
4 Dateien · geladen 30.09.2026| Formular | 377 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 184 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 214 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 221 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
(1) Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. (2) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG); (d) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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