Entwicklung und Betreuung eines webbasierten Controlling-Tools
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2025
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 623282-2025
- Verfahrensnummer
- d4c9928c-9616-41b3-9b73-17c6f47b4b2e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die NVBW vergibt einen Auftrag zur Entwicklung eines webbasierten Controlling-Tools sowie zur fortlaufenden Betreuung und zum Betrieb der Plattform. Das Tool soll Daten aus rund 100 bestehenden Schienenpersonennahverkehrsverträgen zusammenführen, automatisierte Abrechnungen und Forecasts ermöglichen und allen Berechtigten zugänglich sein. Die Leistung umfasst die komplette Softwareentwicklung, Datenbankaufbau, Integration verschiedener Datenquellen und den langfristigen Betrieb. Ein konkreter Vertragszeitraum wird in der Ausschreibung nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der ein Controlling-Tool entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt. Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg liefern die Vertragspartner während der anstehenden Vertragslaufzeit umfangreiche (v.a. betriebswirtschaftliche) Informationen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die NVBW erhält hierzu Informationen aus vielen verschiedenen Quellen, die es nun zu systematisieren und operationalisieren gilt und in einem Controlling-Tool allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen sind. Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten müssen auch verschiedene Auswertungen möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel ist eine automatisierte Abrechnung der Verkehrsverträge und eine Forecast Darstellung des zukünftigen Budgetbedarfes. In den Verdingungsunterlagen werden alle Bestandteile und Anforderungen an das neue Controlling-Tool (u.a. bestehend aus der Datenbank Controlling und aus der Datenbank Statusberichte) erläutert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei dieser Leistungsbeschreibung um den ersten Schritt hin zu einem vollständigen Controlling-Tool handelt und der Dienstleister gerne Optimierungsvorschläge unterbreiten darf. Die NVBW hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der finanziellen Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge und dazugehöriger Nachträge. Derzeit sind rd. 100 Verkehrsverträge abgeschlossen bzw. als Nachfolgeverträge im bestehenden Controlling-Tool angelegt. Diese beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter der jeweiligen vertraglichen Konditionen. Auf Grundlage der bereits vergebenen Verkehrsverträge erbringt das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die vereinbarte Verkehrsleistung im Schienenpersonennahverkehr. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jährlich zunächst auf Basis von Abschlagszahlungen, der hinterlegten Kalkulation(en) und der gemeldeten Abweichungen (Statusberichte, Erlösberichte, Qualitätsmesssystem). Die Schlussrechnung erfolgt im Folgejahr und berücksichtigt die Differenz aus der vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung sowie Entgeltabzüge für Minderleistungen. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen, die Berechnungen der Abschlagszahlungen/Abrechnungen und Forecast automatisiert durchzuführen und Management Reviews zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert (Datenbank Controlling), sondern auch die Daten (z.B. Statusberichte) unserer Vertragspartner. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen und diese zur Verfügung zu stellen. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert, sondern auch die Daten von Geschäftspartnern- oder den Infrastrukturunternehmen. Auf Basis der Controlling-Datenbank muss eine schnelle und effiziente Abbildung, Abrechnung und Hochrechnung der Verkehrsverträge, sowie die verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten effektiv und effizient gewährleistet werden. Die Datenbank Statusberichte muss die Informationen durch einen webbasierten Zugang aufnehmen, speichern, prüfen, abbilden, auswerten und für die Controlling Datenbank die jeweiligen Informationen zur Verfügung stellen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Entwicklung und Betreuung eines webbasierten Controlling-Tools
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der ein Controlling-Tool entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt. Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg liefern die Vertragspartner während der anstehenden Vertragslaufzeit umfangreiche (v.a. betriebswirtschaftliche) Informationen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die NVBW erhält hierzu Informationen aus vielen verschiedenen Quellen, die es nun zu systematisieren und operationalisieren gilt und in einem Controlling-Tool allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen sind. Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten müssen auch verschiedene Auswertungen möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel ist eine automatisierte Abrechnung der Verkehrsverträge und eine Forecast Darstellung des zukünftigen Budgetbedarfes. In den Verdingungsunterlagen werden alle Bestandteile und Anforderungen an das neue Controlling-Tool (u.a. bestehend aus der Datenbank Controlling und aus der Datenbank Statusberichte) erläutert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei dieser Leistungsbeschreibung um den ersten Schritt hin zu einem vollständigen Controlling-Tool handelt und der Dienstleister gerne Optimierungsvorschläge unterbreiten darf. Die NVBW hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der finanziellen Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge und dazugehöriger Nachträge. Derzeit sind rd. 100 Verkehrsverträge abgeschlossen bzw. als Nachfolgeverträge im bestehenden Controlling-Tool angelegt. Diese beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter der jeweiligen vertraglichen Konditionen. Auf Grundlage der bereits vergebenen Verkehrsverträge erbringt das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die vereinbarte Verkehrsleistung im Schienenpersonennahverkehr. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jährlich zunächst auf Basis von Abschlagszahlungen, der hinterlegten Kalkulation(en) und der gemeldeten Abweichungen (Statusberichte, Erlösberichte, Qualitätsmesssystem). Die Schlussrechnung erfolgt im Folgejahr und berücksichtigt die Differenz aus der vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung sowie Entgeltabzüge für Minderleistungen. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen, die Berechnungen der Abschlagszahlungen/Abrechnungen und Forecast automatisiert durchzuführen und Management Reviews zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert (Datenbank Controlling), sondern auch die Daten (z.B. Statusberichte) unserer Vertragspartner. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen und diese zur Verfügung zu stellen. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert, sondern auch die Daten von Geschäftspartnern- oder den Infrastrukturunternehmen. Auf Basis der Controlling-Datenbank muss eine schnelle und effiziente Abbildung, Abrechnung und Hochrechnung der Verkehrsverträge, sowie die verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten effektiv und effizient gewährleistet werden. Die Datenbank Statusberichte muss die Informationen durch einen webbasierten Zugang aufnehmen, speichern, prüfen, abbilden, auswerten und für die Controlling Datenbank die jeweiligen Informationen zur Verfügung stellen.
Frist: 04.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage 5 erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach §125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage 6 zu unterzeichnen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumenten zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Entwicklung und Betreuung eines webbasierten Controlling-Tools
- Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung aufgrund der Angebotsunterlagen (Darlegung der Methoden zur Termin- und Kostenverfolgung) 40 % davon -Konzept (Inhalt, Ziele, Meilensteine) der Umsetzung 50% -ER-Modell 40% -Zeitplan 05% -Mitarbeiterstruktur im Projekt 05%
- 40 %
- Preis 60% -Kosten der Entwicklung 70% -Kosten des laufenden Betriebes (incl. Plattformbereitstellung) 30%
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage 5 erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach §125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage 6 zu unterzeichnen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumenten zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 563792-2026
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