Entsorgung, Lieferung und Analytik von Geschossfangsand in Bamberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
- CPV-Codes
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- Natursand (14211100)
- Labordienste (71900000)
- Beseitigung von Waffen und Munition (90523100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 408603-2024
- Verfahrensnummer
- 4ced982e-bd22-40e8-916a-f1bb9254ed96
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt für eine Außenschießanlage der Bundespolizei in Bamberg Leistungen in drei Losen aus: die Aufnahme und rechtskonforme Entsorgung belasteten Geschossfangsands einschließlich Sandsaustausch, die Lieferung von neuem Qualitätssand der Körnung 0 bis 2 Millimeter sowie die akkreditierte Probenahme, Laboruntersuchung und Einstufung des belasteten Sands. In der Haupttrefferzone sollen zweimal jährlich jeweils etwa 125 Tonnen Sand aufgenommen und durch neuen Sand ersetzt werden; die Analytik muss unter anderem die Ersatzbaustoffverordnung, die Deponieverordnung und bayerische Vorgaben berücksichtigen. Die Angebotsfrist endet am 27. August 2024 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit; der Leistungsort liegt in der Region Bamberg, Bayern.
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Leistungsbeschreibung
Es werden Entsorgungsleistungen ausgeschrieben und in drei Fachlose unterteilt: Fachlos 1 – Entsorgung: Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch. Fachlos 2 - Sandlieferung: Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand. Fachlos 3 - Deklarationsanalytik: Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung. --- Konkrete Angaben sind den Angaben in den Losen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch
Aufnahme und Entsorgung, hier vorzugsweise der Verwertung von Geschossfangsand (belasteter Sand) aus der Außenschießanlage (bestehend aus drei Schießständen) des Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrum inklusive zugehöriger Nebenleistungen. Es erfolgt anschließend nach Aufnahme und Entsorgung die Einbringung von neuem Sandfang im Austausch. Hierbei sind aus der sogenannten „Haupttrefferzone“ 2 x pro Kalenderjahr jeweils circa 125t Sand aufzunehmen. In Summe sind somit circa 250 t pro Kalenderjahr zu entsorgen. Einmal in vier Jahren ist aus Sicherheitsgründen ein Gesamtaustausch des Geschossfangsandes von circa 350t für alle 3 Schießstände zusammen vorgesehen und durchzuführen. Inklusive einem Pufffer von 15 % werden im Preisblatt aufgerundet 400 t angesetzt. Auftragsgegenstand ist im Einzelnen die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die AN und fachgerechte Aufnahme von belastetem Geschossfangsand mittels geeignetem und zugelassenem Saugfahrzeug, die Umlagerung in geeignete Transportcontainer, der Transport zur Behandlungsanlage / Entsorgungsanlage und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallart Geschossfangsand (AVV 170504). Zusätzlich ist im gleichen Verhältnis Neusand gemäß Spezifikation von Fachlos 2 fachgerecht einzubauen und dabei zu profilieren. - Volumenermittlung der Sandaustauschfläche (Haupttrefferzone) inkl. Umrechnung: Die „Haupttrefferzone“ wo der Sand auszutauschen ist, wird vor dem Beginn der Absaugtätigkeiten von der Bedarfsträgerin für die AN des Fachloses 1 eindeutig farblich markiert. - Maße der „Haupttrefferzone“ je Geschossfang der drei Schießstände: Breite: 13,00 m; Länge: 5,10 m; Absaugtiefe: 0,30 m - Kalkulatorisches Sandaustauschvolumen in Kubikmeter je Schießstand: 19,89 m³ Gesamtaustauschvolumen in Kubikmetern für die Aktion Austausch bei drei Schießständen: 59,67 m³ Das spezifische Gewicht des Sandes liegt, je nach Feuchtegehalt, bei circa 1,8 Tonnen/m³. Für die Austauschaktion ist damit kalkulatorisch von mind. circa 107 Tonnen je Aktion auszugehen zzgl. 15 % Schwankung/ Sicherheitsaufschlag. Berechnung: 59,67m³ x 1,8 t /m³= 107,40 t (zzgl. circa 15% Sicherheitsaufschlag) Ergibt je Austauschaktion aufgerundet ca. 125 to, die für drei Schießstände von der Auftragnehmerin zusammen zu entsorgen sind (Zur Info: Kalkulatorische Summe ist 123,52 t) - Wichtiger Hinweis zur Absaugtiefe: Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 50 cm. Die Bundespolizei schreibt aber eine Absaugung von nur 30 cm vor. Der Bieter muss dies bei der Angebotskalkulation berücksichtigen, da hierzu eventuell eine Reduzierung der Saugleistung nötig ist und sich dadurch die Absaugzeit verlängert. Der Bieter muss im Auftragsfall durch sein eingesetztes Personal und die Einstellung der Saugleistung sicherstellen, dass die Absaugtiefe von 30 cm eingehalten wird. --- Der Bieter legt die passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die auch den Umgang mit den zu erwartenden Staubemissionen regeln (siehe auch TRGS400 -Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Zudem ist die Einhaltung der DGUV - Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ von der AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss von der AN mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutzfiltrierenden Halbmasken nach DIN EN 149 - Typ FFP2 (siehe hierzu bitte auch Sicherheitsdatenblatt Munition). --- Es muss eine Fachaufsicht seitens der AN für die Tätigkeiten Sandabsaugung und Sandeinbau gestellt und vor der jeweiligen Auftragsausführung der AG gegenüber namentlich benannt werden. Die Fachaufsicht muss die Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals kontrollieren und dokumentieren. --- Für die genannten Tätigkeiten muss die AN zusätzlich zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader), auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte stellen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Frist: 27.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand.
Im Zuge des Gesamtprojektes ist im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung aus Fachlos 1 die Lieferung von geeignetem Geschoßfangsand erforderlich. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die Lieferung von natürlichem, mineralischem Qualitätssand in loser Schüttung als Geschossfangsand für die Außenschießanlage der Bundespolizei. Zur Mengenangabe des auszutauschenden Volumens siehe Punkt Volumenermittlung der Sandaustauschfläche in Los 1. Eine Feinjustierung der v.g. Mengen wird direkt mit der Bedarfsträgerin abgestimmt. - Anlieferzeiten: Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 20 Uhr, und nach Absprache und Vereinbarung. Liefertermine und Planung (lose Schüttung): Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung voraussichtlich im vierten Quartal 2024. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der oben genannten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Abruf im Februar/März eines Vertragsjahres geplant. Pro Vertragsjahr sind somit jeweils zwei Abrufe geplant, einmal im Spätsommer-Herbst und einmal im Frühjahr. Der Frühjahrstermin ist aber von der Witterungslage abhängig. Es ist aber zulässig, dass die Auftraggeberin und hier im weiteren Sinne die Bundespolizei, die Termine zum Austausch in Absprache mit der Auftragnehmerin ändert bzw. verschiebt. Der Bieter sichert als Fachbetrieb die für die termingerechte Auftragsausführung notwenigen Ressourcen zu. Vereinbart werden feste, verbindliche Lieferzeiten (Zeitfenster) und Liefermengen (innerhalb der Zeitfenster), die einen termingerechten Sandeinbau durch die Fachfirma des Los 1 ermöglichen. Der Sand ist auf dem Gelände der Außenschießanlage auf dem Abladeplatz nach Anweisung abzukippen. - Verwiegung: Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch die Auftragnehmerin gewogen werden. Die Kosten für die Verwiegung und die Wiegenote müssen in die Transportkosten (Tonnagepreis) eingerechnet werden. Es muss bei der Anlieferung in loser Schüttung immer eine Voll-/Leerwiegung erfolgen, die Wiegung mit hinterlegten Taragewichten und grundsätzlich die Handwiegung sind nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Wiegeart zu prüfen. - Prüfberichte/Nachweise bei Angebotsabgabe: Die geforderte Sandqualität muss erstmalig mit der Angebotsabgabe mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden. Zudem ist die entsprechende Konformitätserklärung für den zu liefernden Sand vorzulegen. Der externe Prüfbericht muss die geforderte Einklassifizierung nach DIN 12620 umfassen und muss von einem akkreditierten, externen Labor (Fremdüberwachung) erstellt worden sein. - Der gelieferte Sand muss aufgrund des Einsatzes als Geschossfangsand von hoher Qualität und hoher Reinheit sein. Zusätzlich muss der Sand so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Gefordert wird ein mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der feinen Gesteinskörnung 0 - 2 mm als natürliches Rundkorn (kein Bruch- oder Brechsand) mit hohem Quarzanteil, der frei von Lehm-/Tonanteilen sein muss und der DIN-EN 12620:2008-07 entspricht. Die Fachbezeichnung für den hier ausgeschriebenen Qualitätssand lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” Erläuterung zur Schwankungsbreite des Sulfatgehaltes „AS“: Da der Sulfatgehalt grundsätzlich nicht relevant für die Geschossfangkapazität des Sandes ist, ist auch der erhöhte Grenzwert nach DIN V 20.000-103 mit ≤ 0,8 Masse-% als Mindestanforderung zulässig. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Frist: 27.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung.
Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen (aus der sog. „Haupttrefferzone“) wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt der Auftragnehmerin, anhand der in der Listungsbeschreibung aufgeführten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Auftraggeberin gibt aber vor, dass alle Mischproben zu analysieren und auszuwerten sind. Die Proben der drei Schießstände dürfen nicht vermischt werden, jeder Schießstand muss als eigenes Haufwerk betrachtet, beprobt und analysiert werden. Die Probenahmen der drei Schießstände müssen jeweils mit einer Anfahrt ausgeführt werden. Die Proben müssen bis zur abgeschlossenen Entsorgung von der Auftragnehmerin als Rückstellproben aufbewahrt werden (i. d. R. 2 Monate). - Hinweis zum Analyseumfang: Ergänzend zu den Standardparametern nach ErsatzbaustoffV sowie Deponieverordnung fordert das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusätzliche Prüf-Parameter, die wiederum um Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Umweltschutz und Verbraucherschutz (StMUV) ergänzt bzw. erweitert werden, ist prioritär eine Verwertung / Entsorgung gemäß Verfüllleitfaden vorgesehen. Den letztlich aktuellen Umfang muss der Bieter im Vorfeld der Ausschreibung beim bayerischen LfU und StMUV eigenständig in Erfahrung bringen und in die Einheitspreise des Angebotes einkalkulieren. Zusätzlich fordert die Auftraggeberin, dass der Antimonwert im TS und Eluat bei jeder Analyse mit ermittelt wird. - Zusätzlich Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält (Ausschreibung über Fachlos 1 - Entsorgung) können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. - Die analytische Grundlage zur Umsetzung der Entsorgungsleistungen, wie im Fachlos 1 – Entsorgung beschrieben, und mit dem Zweck der fachgerechten Einstufung des Abfalls gemäß den geltenden grundsätzlichen abfallrechtlichen Vorgaben und der länderspezifischen Vorgaben des jeweils betroffenen Bundeslandes (Hier: Fortsetzung des Verfüllleitfadens des Landes Bayern) folgend, wird durch die jeweilige Deklarationsanalyse sichergestellt. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang (in der Regel 2 x pro Jahr (Frühjahr / Herbst) für die Teilentsorgung und einmal als Paket für die Gesamtentsorgung alle 4 Jahre neu zu erstellen. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. - Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen. Zusätzlich wird eine „Bodenansprache“ nach DIN 4023 2023-02 bzw. DIN EN ISO 14688-1:2020-11 gefordert, die unter anderem Aussagen zur Korngröße und zum Material enthält. Je Schießstand muss ein Prüfbericht mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang erstellt werden. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Frist: 27.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) (nur für Los 3) siehe Los 1
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
LOT-0002 · Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand.
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
LOT-0003 · Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung.
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) (nur für Los 3) siehe Los 1
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 733463-2024
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