Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gewerblicher, gefährlicher und biologischer Abfälle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
12
Auftraggeber
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.02.2026
Bekanntmachungsnummer
72841-2026
Verfahrensnummer
a841d832-c1e6-4a1c-aee1-1ad2e5adc4ff
CPV-Codes
90000000 · Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige Entsorgung verschiedener Abfallarten aus. Beschafft werden die Entsorgung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle sowie biologisch abbaubarer Küchen- und Kantinenabfälle einschließlich Speiseölen und -fetten. Die Leistungen sind in 12 Lose für die Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Südwest und Südost aufgeteilt und betreffen Liegenschaften der Bundesanstalt in Süddeutschland. Die Angebotsfrist endet am 11. März 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die zu vergebenden Leistungen sind in 12 Lose (3 Fachlose mit jeweils 4 Teil-/Regionallosen) aufgeteilt. Die jeweiligen 4 Teil-/Regionallose wurden in den Regionen Baden Württemberg, Bayern, Südwest und Südost aufgeteilt. Die drei Fachlose beinhalten die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen, gefährlichen Abfällen und biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten. Weitere Angaben zu der in Rede stehenden Beschaffung sind aus den Beschreibungen der einzelnen Lose sowie der Rahmenvereinbarung, ergänzenden Vertragsbedingungen und der allgemeinen Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (12)

  • LOT-0001 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Speiseabfälle in der Region Baden-Württemberg

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Bayern

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Gefährliche Abfälle in der Region Bayern

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Speiseabfälle in der Region Bayern

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südwest

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Gefährliche Abfälle in der Region Südwest

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Speiseabfälle in der Region Südwest

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südost

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Gefährliche Abfälle in der Region Südost

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Speiseabfälle in der Region Südost

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0004 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Bayern

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0001 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0002 · Gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0003 · Speiseabfälle in der Region Baden-Württemberg

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0005 · Gefährliche Abfälle in der Region Bayern

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0006 · Speiseabfälle in der Region Bayern

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0007 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südwest

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0008 · Gefährliche Abfälle in der Region Südwest

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0009 · Speiseabfälle in der Region Südwest

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0010 · Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südost

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0011 · Gefährliche Abfälle in der Region Südost

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0012 · Speiseabfälle in der Region Südost

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 358858-2026
Vergleichbare Verfahren285vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag197 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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Entsorgung nicht gefährlicher, gefährlicher und biologisch abbaubarer Abfälle in NorddeutschlandBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland11.03.2026 -
Rahmenvertrag für Abfallbeseitigung und Abfallentsorgung an Autobahn-RastanlagenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordbayernNürnberg, Deutschland28.04.2026530 Tsd. €
Entsorgung biologisch abbaubarer Speise- und Kantinenabfälle sowie SpeisefetteBundeswehr-Dienstleistungszentrum BerlinBerlin, Deutschland05.01.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Entsorgung verschiedener AbfallartenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordbayernNürnberg, Deutschland30.09.202576 Tsd. €
Rahmenvereinbarungen für die Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im infrastrukturellen GebäudemanagementBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland19.06.2026 -
Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle für BundeswehrliegenschaftenBundeswehr-Dienstleistungszentrum OldenburgOldenburg, Deutschland20.05.2026 -
Leerung und Verwertung von Abfällen an Rastanlagen im Bereich Fulda und HönebachDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, Deutschland05.03.2026252 Tsd. €
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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
PEPersch Entsorgung Verwertung und Transporte GmbH & Co. KGKnetzgau-Westheim3018.05.2026615 Tsd. €steigend
RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG - 2024.08.2026209 Tsd. €steigend
SDSULO Deutschland GmbHHerford2020.07.20261 €steigend
CMCleanAgent Mehlfeld+Göring GmbHKabelsketal / OT Gröbers2016.07.2026 - steigend
KGKES GmbHVellmar2013.07.2026252 Tsd. €steigend
VUVeolia Umweltservice Nord GmbHRostock2013.07.2026 - steigend
WUWurzer Umwelt GmbHEitting2008.07.2026495 Tsd. €steigend
RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGLünen2023.06.2026 - steigend
RSRETERRA Südwest GmbHMannheim2008.06.20260,01 €steigend
AHallpremio Handel GmbHDüsseldorf2008.05.2026440 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (65) · Nordrhein-Westfalen (45) · Berlin (41) · Baden-Württemberg (39) · Rheinland-Pfalz (16) · Sachsen (12)

Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg
  • Wartungs-, Service- und Reinigungsleistungen für LadeinfrastrukturAuftragnehmer nicht veröffentlichtStadtwerke Stuttgart GmbHStuttgart, Deutschland
    05.11.2025noch 13 Monate31.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung mineralischer Abfälle aus Klärwerken und KanalbetriebREMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KGLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler EinkaufStuttgart, Deutschland
    28.02.2024noch 22 Monate28.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Abtransport und thermische Verwertung von entwässertem KlärschlammHans Schmid GmbHAbwasserzweckverband Mariatal, c/o Stadt RavensburgRavensburg, Deutschland
    07.10.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Abholung und Entsorgung flüssiger und fester GefahrstoffabfälleALBA Süd GmbH & Co. KG +1 weitereUniversität HeidelbergHeidelberg, Deutschland
    250 Tsd. €
    11.03.2025noch 30 Monate11.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Aktiv seit 2023 · 283 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr97Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 283 seit 2023Spitze KW 24 · 2026 · 13

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG517.08.2026406 Tsd. €
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH426.06.2026560 Tsd. €
PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG317.08.2026507 Tsd. €
TGTreevolution.de GmbH327.07.2026525 Tsd. €
RSReigenia Service GmbH & Co. KG329.06.20261,1 Mio. €
TPTLD Planungsgruppe GmbH317.01.2025633 Tsd. €
WSWackler Service Group GmbH Co. KG214.09.2026254 Tsd. €
DMDEGAS mbH228.08.2026530 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,9 Mio. €
    24.09.2024läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,7 Mio. €
    04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    637 Tsd. €
    29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1 €
    29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    116 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    559 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    627 Tsd. €
    19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    241 Tsd. €
    23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,1 Mio. €
    23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,2 Mio. €
    31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in der Region FreiburgVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH687 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH838 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH376 Tsd. €
14.09.2026Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und GarchingOffen - -
11.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner HeideOffen - -
08.09.2026Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in RegensburgVergebenGDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere0 €
08.09.2026Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte BielefeldVergebenCEClean Excellence GmbH0 €
08.09.2026Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in MünchenVergeben - -
07.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei BundesliegenschaftenVergebenIIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere128 Tsd. €
04.09.2026Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in DeutschlandVergebenRGRosa GmbH82 Tsd. €
04.09.2026Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf BundeswehrgebäudenOffen - -
03.09.2026Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in RheinbachVergeben - -
31.08.2026Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und KölnVergebenAMApleona Mitte-West GmbH5,6 Mio. €
27.08.2026Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-HolsteinOffen - -
25.08.2026Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) BerlinOffen - -
24.08.2026Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-AnlageOffen - -
24.08.2026Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit FilterwechselOffen - -
21.08.2026Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-WürttembergOffen - -
20.08.2026Wohnungsneubau mit Tiefgarage und AußenanlagenVergebenGSGOLDBECK Südwest GmbH17,4 Mio. €
20.08.2026Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in PotsdamVergebenKGKeller Grundbau GmbH4,7 Mio. €
19.08.2026Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier VerwaltungsregionenOffen - -
13.08.2026Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und EschweilerOffen - -
11.08.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-WestfalenOffen - -
11.08.2026Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in PotsdamOffen - -
07.08.2026Offenlandpflegeleistungen und Mahd im Bundesforstbetrieb Vorpommern-StrelitzVergebenSZSebastian Ziemann +2 weitere295 Tsd. €

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