Winterdienst und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften in Augsburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- CPV-Codes
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- Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000)
- Straßenreinigung (90611000)
- Schneeräumung (90620000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 186365-2026
- Verfahrensnummer
- 58851312-fd83-434e-bfab-e86b89af5164
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für drei Liegenschaften in Augsburg aus. Der Auftrag umfasst die Reinigung öffentlicher und nichtöffentlicher Flächen sowie den Winterdienst auf diesen Arealen. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienst und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Augsburg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Winterdienst und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Augsburg
a) WE 135122; Hauptzollamt, Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 229 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.501 m² 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 229 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.501 m² b) WE 135123; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Reinöhlstr. 72, 86156 Augsburg 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 444 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.793 m² 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 444 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.793 m² c) WE 135124; Zollamt, Depotstr. 8, 86199 Augsburg 1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 258 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.353 m² 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 258 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.353 m²
Frist: 19.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Winterdienst und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Augsburg
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 493647-2026
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