Dienstleistungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.200.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.01.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 42936-2025
- Verfahrensnummer
- cbe19641-38f9-4672-a00b-f43dcc4289f8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit Sitz in Eisenberg beschafft Dienstleistungen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Dazu gehören unter anderem die Weiterführung beziehungsweise Umsetzung auf Grundlage bereits durchgeführter Auditierungen, Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sowie der AOK-Guidelines zur digitalen Barrierefreiheit. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,2 Millionen Euro, die Laufzeit 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 27. Januar 2025 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen haben der AOK-Bundesverband und die AOKs bereits mit unterschiedlichen Dienstleistern Auditierungen durchgeführt, Erläuterungen in Leichter Sprache (LS) und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erstellen lassen. Dazu wurde eine umfangreiche Dokumentation, die AOK-Guidelines "Digitale Barrierefreiheit", erstellen lassen, um die gesetzlichen Anforderungen anwendungsfreundlich aufzuarbeiten und den einzelnen Projekten im Hause der AOK bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, z.B. über Arbeitsweisen, Umsetzungsempfehlungen, und Tool-Tips. In den Häusern der AOK wie im AOK-Bundesverband wird diese Arbeit mit externem Know-how fortgeführt, und die gesetzlichen Anforderungen laut BITV 2.0 werden weiterhin kontinuierlich verfolgt, deren interne Aufbereitung bei Bedarf aktualisiert und umgesetzt. Falls die BITV 2.0 durch eine andere Gesetzesvorgabe mit Geltungsbereich für öffentliche Stellen in Deutschland abgelöst wird, so ist auch diese im Zuge des hier ausgeschriebenen Mandats im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung umzusetzen. Auch Aktualisierungen der EN 301 549 oder deren Ablösung durch eine andere Europäische Norm sind jeweils umzusetzen, sofern sie für die digitalen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland rechtlich relevant sind. Alle digitalen Anwendungen (Web, App, Intranet, elektronische Verwaltungsabläufe) im Verantwortungsbereich des AOK-Bundesverbands und der AOKs werden dahingehend unterstützt, dass die gesetzlichen Vorgaben umfassend umgesetzt werden. Dazu wird das interne Know How rund um die gesetzlichen Anforderungen ständig aktualisiert und dokumentiert. Für dieses Vorgehen wird ein Dienstleister gesucht, der mit seinem Know-How, seiner Erfahrung und bei Bedarf unter Beauftragung und Steuerung weiterer externer Partner die Projektleiter und Produktverantwortlichen der digitalen Anwendungen im Hause der AOK über im Folgenden definierte Dienstleistungen rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zentral unterstützt.
Frist: 27.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
- Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die einzelnen Positionen des Preisblatts einzeln bewertet und jeweils mit allen weiteren Angeboten der gleichen Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt.
- 60 %
- Die Qualität wird anhand von 16 Bewertungskriterien und deren Bepunktung bewertet.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 221687-2025
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