Übernahme und Weiterentwicklung von AOK-Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und Firmenkundenportal

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.07.2024
CPV-Codes
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  • Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (48400000)
  • Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) (48445000)
  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
  • Systemberatung und technische Beratung (72220000)
  • Beratung im Bereich Software-Integration (72227000)
  • Systemberatung (72246000)
  • Software-Unterstützung (72261000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
448333-2024
Verfahrensnummer
8399b904-4821-4d76-88b2-b13fae10e259

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Beschafft werden die Bereitstellung eines wiederverwendbaren Portalrahmens sowie die Übernahme, Wartung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher AOK-Frontend-Anwendungen, darunter die App „Meine AOK“ und Webportale für Versicherte, Firmenkunden und Leistungserbringer. Als Auftraggeber ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse in Eisenberg angegeben; die AOK-Gemeinschaft soll durch die AML GbR vertreten werden. Die Leistungen betreffen die bundesweite Nutzung mit regionalen Ausprägungen und sind für 1.440 Tage vorgesehen; als Frist ist der 26. August 2024, 08:00 Uhr, angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Übergang von Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und OGS-FK (Los 1)

    Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Übergang von Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und OGS-FK (Los 1)

Qualität
12 %
Qualität
7.5 %
Qualität
12 %
Qualität
8 %
Qualität
5 %
Qualität
8 %
Qualität
2.5 %
Qualität
2.5 %
Qualität
2.5 %
Qualität
10 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 03.08.2026AuftragsänderungBekanntmachung 536508-2026
  2. 02.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 455895-2026
  3. 13.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 302345-2025

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