Übernahme, Wartung und Weiterentwicklung von AOK-Apps und Webportalen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.07.2024
CPV-Codes
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  • Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (48400000)
  • Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) (48445000)
  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
  • Systemberatung und technische Beratung (72220000)
  • Beratung im Bereich Software-Integration (72227000)
  • Systemberatung (72246000)
  • Software-Unterstützung (72261000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
446004-2024
Verfahrensnummer
481f182b-e5e2-4afb-b2e2-e4ac0230812a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse in Eisenberg beschafft Leistungen für die Übernahme, Wartung und Weiterentwicklung gemeinsamer digitaler Anwendungen der AOK-Gemeinschaft. Dazu gehören die App „Meine AOK“ sowie Webportale für Versicherte, Unternehmen und Leistungserbringer; außerdem soll ein einheitlicher, wiederverwendbarer Portalrahmen bereitgestellt werden. Die Anwendungen richten sich an rund 27 Millionen Versicherte und Partner von 11 regionalen AOKs und sollen bundesweit mit regionalen Ausprägungen eingesetzt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; die Teilnahmefrist endete am 26. August 2024 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)

    Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)

Qualität
3.5 %
Preis
30 %
Qualität
17.5 %
Qualität
14.5 %
Qualität
17.5 %
Qualität
3.5 %
Qualität
3.5 %
Qualität
10 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 301530-2025

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