Dienstleistungen für Energie- und Wärmeinfrastrukturen in Nordrhein-Westfalen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Allgemeine Managementberatung (79411000)
- Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
- Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
- Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten (79421200)
- Bekanntmachung
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 658379-2025
- Verfahrensnummer
- 0d266e27-21ed-43e9-a317-eaa9f7312808
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Rahmenvereinbarung bei der Weiterentwicklung von Energie- und Wärmeinfrastrukturen. Gegenstand sind unter anderem Analysen und Beratungsleistungen zu sicheren Energiesystemen, integrierten Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserstoffnetzen, Speichern, digitalen Verteilnetzen, dem Kohleausstieg und dem Strommarktdesign. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,4 Millionen Euro; die Vergütung ist auf netto 600.000 Euro pro Jahr einschließlich einer möglichen Laufzeitverlängerung begrenzt, ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Die Leistungen betreffen Nordrhein-Westfalen, und Angebote müssen bis zum 7. November 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: • Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemsteuerung, IT- und Systemsicherheit), • Integrierte Energieinfrastrukturen (energieträgerübergreifende Schnittstellen (insb. Transport-, Fernleitungs- und Verteilinfrastrukturen zwischen Strom, Gas, Wärme und Wasserstoff sowie der aufzubauenden Kohlendioxidinfrastruktur); Übertragungsnetz- und Verteilnetze; Szenariorahmen- und Netzentwicklungsplanung im grenzüberschreitenden Kontext, Netzausbauplanung der Verteilnetzbetreiber), • Smart Grids und Verteilnetze der Zukunft (Integration neuer Energiewandler und Verbraucher in die Stromverteilnetze und Fragen der Versorgungsqualität und -sicherheit; Roll-out und die Verwendung von digitalen Technologien sowie digitale Geschäftsmodelle), • Flexibilität und Speicher (Geschäftsmodelle für die Flexibilitätsvermarktung, Nachfrageflexibilität als auch um Flexibilität bei der Energiebereitstellung sowie Kombination beider; Energiespeicher; Gas- und Wasserstoffspeicher, Wärmespeicher), • Energetische Organisation des Kohleausstiegs und Begleitung der Kraftwerksstrategie auf Bundesebene (energiewirtschaftliche und systemtechnische Betrachtungen und Berechnungen der weiteren Ausgestaltung des Kohleausstiegs auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit), • Änderungen durch ein neues Strommarktdesign (bspw. Kapazitätsmarkt, Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke oder Anpassung des Förderrahmens für Erneuerbare Energien und PPA) und deren Auswirkungen auf die heutige Stromwelt (inkl. Preismechanismen). Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von netto 600.000,- EUR p.a. inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistungen im Bereich Energieinfrastrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen2.400.000 EUR
Nordrhein-Westfalen soll die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden und bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaften. Dazu braucht es eine verlässliche, wirtschaftliche und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung. Den Weg dorthin beschreibt die Energie- und Wärmestrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Strategie ist die umfassende, konzeptionelle Grundlage für das politische Handeln im Land und die strukturierte Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Umbau des Energie- und Wärmesystems. Um die Landesregierung zu unterstützen, bündelt die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ihre Expertise in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie & Produktion, Wärme & Gebäude und Mobilität, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind. Ziel ihrer Aktivitäten ist es, die Transformation sektorenübergreifend so zu beschleunigen, dass Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral und gleichzeitig als Industrie- und Dienstleistungsstandort für die Zukunft gestärkt wird. Um die NRW.Energy4Climate bei seinen Aktivitäten zu unterstützen, wird eine Rahmenvereinbarung vergeben. Nachfolgend werden die thematischen Schwerpunkte sowie Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der übergeordneten Ziele des AG zu erbringen hat, wenn und soweit der AG solche Leistungen und Aufgaben im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Infrastrukturen, die für den Energie- und Wärmetransport sowie für die Speicherung notwendig sind. Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: • Innovative versorgungssichere Energiesysteme (flexible und hocheffiziente (KWK-) Kraftwerke, modulare Kraftwerke (u.a. Gasturbinen, BHKWs), Wärmespeicher, Power-to-X-Technologien (u.a., PtH, Brennstoffzellen, Elektrolyseure) und Wasserstoff als Brennstoff sowie die Digitalisierung von Erzeugung und Versorgung (u.a. Systemsteuerung, IT- und Systemsicherheit), • Integrierte Energieinfrastrukturen (energieträgerübergreifende Schnittstellen (insb. Transport-, Fernleitungs- und Verteilinfrastrukturen zwischen Strom, Gas, Wärme und Wasserstoff sowie der aufzubauenden Kohlendioxidinfrastruktur); Übertragungsnetz- und Verteilnetze; Szenariorahmen- und Netzentwicklungsplanung im grenzüberschreitenden Kontext, Netzausbauplanung der Verteilnetzbetreiber), • Smart Grids und Verteilnetze der Zukunft (Integration neuer Energiewandler und Verbraucher in die Stromverteilnetze und Fragen der Versorgungsqualität und -sicherheit; Roll-out und die Verwendung von digitalen Technologien sowie digitale Geschäftsmodelle), • Flexibilität und Speicher (Geschäftsmodelle für die Flexibilitätsvermarktung, Nachfrageflexibilität als auch um Flexibilität bei der Energiebereitstellung sowie Kombination beider; Energiespeicher; Gas- und Wasserstoffspeicher, Wärmespeicher), • Energetische Organisation des Kohleausstiegs und Begleitung der Kraftwerksstrategie auf Bundesebene (energiewirtschaftliche und systemtechnische Betrachtungen und Berechnungen der weiteren Ausgestaltung des Kohleausstiegs auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit), • Änderungen durch ein neues Strommarktdesign (bspw. Kapazitätsmarkt, Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke oder Anpassung des Förderrahmens für Erneuerbare Energien und PPA) und deren Auswirkungen auf die heutige Stromwelt (inkl. Preismechanismen). Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von netto 600.000,- EUR p.a. inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Frist: 07.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. §§ 123, 124 GWB vgl. § 56 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Dienstleistungen im Bereich Energieinfrastrukturen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Angebotskonzept inhaltliches Grobkonzept 10 % Angebotskonzept Personalkonzept 30 % Angebotskonzept interne und externe Organisation 10 %
- 50 %
- Erfahrungen und Fachkunde Projektleiter / Stellvertreter
- 25 %
- Preis gemäß Formular P - Preisblatt
- 25 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
vgl. §§ 123, 124 GWB vgl. § 56 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 5827-2026
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