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Planungsleistungen zur Eigenenergieversorgung von vier Klärwerken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
149061-2026
Verfahrensnummer
f0662388-3f91-4c3f-97e6-b98e65b3ad5c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beauftragen Planungsleistungen für die Eigenenergieversorgung ihrer Klärwerke in Weiden, Rodenkirchen, Wahn und Langel. Dazu gehören unter anderem Energiekonzepte sowie die Planung von Biogas-Erzeugung und -Speicherung, Blockheizkraftwerken, Gas- und Wärmetechnik und Heizkesselanlagen; vorgesehen sind außerdem die Begleitung von Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Umsetzung. Die Leistungen werden je Klärwerk stufenweise vergeben und sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen Eigenenergieversorgung: Energiekonzepte und BHKW Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (kurz: StEB Köln), sind ein Dienstleister der Wasserwirtschaft und als Kommunalunternehmen der Stadt Köln öffentlicher Auftraggeber. Neben der Kernaufgabe, dem Sammeln, Ableiten und Reinigen von Abwasser, tritt auch die Energieerzeugung aus z. B. Klärgas, Fotovoltaik und inzwischen auch Windkraft immer stärker in den Vordergrund. Es ist hierbei Ziel die Kläranlagen nicht nur energieneutral aufzustellen, sondern auch CO2-neutrale Überschussenergie zu produzieren und so einen Betrag für die Klimaneutralität der gesamten Stadt Köln zu leisten. Erforderliche Planungsleistungen zur Eigenenergieversorgung sind dabei insbesondere: Biomethangaserzeugung, Speicherung, Gastransport, Aufbereitung der vorhandenen BHKW und Neubeschaffung der BHKW incl. BimSchV und TA-Luft Genehmigungen, Gassicherheitstechnik, Wärmeerzeugung und Heizkesselanlagen Dies gilt es für alle vier Klärwerke Weiden, Rodenkirchen, Wahn und Langel zu beplanen und umzusetzen. Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (netto) ergeben sich wie folgt: AKW Langel KG 300 13.300 Euro KG 400 1.114.540 Euro AKW Rodenkirchen KG 300 14.900 Euro KG 400 1.248.620 Euro AKW Weiden KG 300 61.000 Euro KG 400 5.111.800 Euro AKW Wahn KG 300 10.800 Euro KG 400 905.040 Euro Es ist geplant, die folgenden Leistungsbilder zu beauftragen: Objektplanung Ingenieurbauwerk, § 41 HOAI, LP 1-9 einschließlich der Technischen Gebäudeausrüstung, § 53 HOAI, LP 1-9 Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Beauftragt werden zunächst - jeweils die Leistungsphasen 1-2, - sodann die Leistungsphasen 3-7 einschließlich der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieser die Mitwirkung bei der Vergabe der Unternehmerleistung sowie die Begleitung des BImSch-Verfahrens (auf Grundlage der Anlagentechnik des Unternehmers) erfolgt, - sodann die Leistungsphasen 8–9, die Überwachung und Qualitätssicherung einschließlich der späteren Objektbetreuung. Ein Abruf der dargestellten Stufen erfolgt je Objekt/AKW. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ingenieurleistungen „AKW Eigenenergieversorgung"

    Planungsleistungen Eigenenergieversorgung: Energiekonzepte und BHKW Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (kurz: StEB Köln), sind ein Dienstleister der Wasserwirtschaft und als Kommunalunternehmen der Stadt Köln öffentlicher Auftraggeber. Neben der Kernaufgabe, dem Sammeln, Ableiten und Reinigen von Abwasser, tritt auch die Energieerzeugung aus z. B. Klärgas, Fotovoltaik und inzwischen auch Windkraft immer stärker in den Vordergrund. Es ist hierbei Ziel die Kläranlagen nicht nur energieneutral aufzustellen, sondern auch CO2-neutrale Überschussenergie zu produzieren und so einen Betrag für die Klimaneutralität der gesamten Stadt Köln zu leisten. Erforderliche Planungsleistungen zur Eigenenergieversorgung sind dabei insbesondere: Biomethangaserzeugung, Speicherung, Gastransport, Aufbereitung der vorhandenen BHKW und Neubeschaffung der BHKW incl. BimSchV und TA-Luft Genehmigungen, Gassicherheitstechnik, Wärmeerzeugung und Heizkesselanlagen Dies gilt es für alle vier Klärwerke Weiden, Rodenkirchen, Wahn und Langel zu beplanen und umzusetzen. Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (netto) ergeben sich wie folgt: AKW Langel KG 300 13.300 Euro KG 400 1.114.540 Euro AKW Rodenkirchen KG 300 14.900 Euro KG 400 1.248.620 Euro AKW Weiden KG 300 61.000 Euro KG 400 5.111.800 Euro AKW Wahn KG 300 10.800 Euro KG 400 905.040 Euro Es ist geplant, die folgenden Leistungsbilder zu beauftragen: Objektplanung Ingenieurbauwerk, § 41 HOAI, LP 1-9 einschließlich der Technischen Gebäudeausrüstung, § 53 HOAI, LP 1-9 Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Beauftragt werden zunächst - jeweils die Leistungsphasen 1-2, - sodann die Leistungsphasen 3-7 einschließlich der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieser die Mitwirkung bei der Vergabe der Unternehmerleistung sowie die Begleitung des BImSch-Verfahrens (auf Grundlage der Anlagentechnik des Unternehmers) erfolgt, - sodann die Leistungsphasen 8–9, die Überwachung und Qualitätssicherung einschließlich der späteren Objektbetreuung. Ein Abruf der dargestellten Stufen erfolgt je Objekt/AKW. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ingenieurleistungen „AKW Eigenenergieversorgung"

Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
30 %
• 0-3 Punkte, dass Risiken im Rahmen der Planung nicht hinreichend berücksichtigt und/oder ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine zügige Umsetzung nicht erwarten lässt. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine strukturierte und qualitative Herangehensweise sowie eine zügige Umsetzung grundsätzlich erwarten lässt und bei dem auch eine Betrachtung von Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. • 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, dass eine gut strukturierte und hohe qualitative Herangehensweise erwarten lässt, eine Identifikation mit dem Projekt und den Zielen darlegt und bei dem eine Methode für eine Betrachtung von realistischen Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. Daneben erfordert eine entsprechende Bewertung eine personelle Ausstattung des Projektes, die eine qualitativ hochwertige und beschleunigte Leistungserbringung erwarten lässt.
25 %
• 0-3 Punkten, bei dem auf ein Qualitätsmanagement keinen oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung • 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung • 7-10 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen hinaus erfolgt, durch das eine besondere Qualität der Planung und deren Umsetzung sichergestellt wird.
10 %
• 0-3 Punkte, das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. • 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
30 %
•0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. • 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. • 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. • 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
5 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 664093-2026

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