Rahmenvereinbarung für Innovaphone-Telekommunikationskomponenten und Cloud-Telefonie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.03.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Dataport AöR
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.02.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fernsprechausrüstung (32550000)
  • Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegrafietechnik (32552000)
  • Telefonapparate (32552100)
  • Installation von Kommunikationsgeräten (51300000)
  • Internet-Telefondienste (64215000)
Bekanntmachungsnummer
105660-2024
Verfahrensnummer
e109fa7f-ebc1-4335-8caa-372974eaca7c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Dataport AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) mit Sitz in Altenholz beschafft Telekommunikationskomponenten des Herstellers Innovaphone für Cloud-Telefonie, einschließlich Lizenzen, Betrieb und Implementierung. Die Rahmenvereinbarung gilt für 720 Tage in der Region Altenholz beziehungsweise Schleswig-Holstein; der Höchstwert ist auf 150 Prozent des bezuschlagten Auftragswerts begrenzt. Angebote müssen bis zum 18. März 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Telekommunikationskomponenten auf Basis des Herstellers Innovaphone (Cloud-Telefonie); inklusive Lizenzen, Betrieb und Implementation. Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung zu benennende Höchstwert wird vorliegend festgelegt auf 150% des bezuschlagten Auftragswerts.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · dPhonebox

    Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Telekommunikationskomponenten auf Basis des Herstellers Innovaphone (Cloud-Telefonie); inklusive Lizenzen, Betrieb und Implementation. Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung zu benennende Höchstwert wird vorliegend festgelegt auf 150% des bezuschlagten Auftragswerts.

    Frist: 18.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · dPhonebox

Bewertung der Angebote nach der Einfachen Richtwertmethode
Bewertung der Angebote nach der Einfachen Richtwertmethode Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis (brutto) für die angebotene Leistung; ergibt sich aus dem Gesamtpreis gem. Preisblatt Der (Gesamt-)Leistungspunktwert aus der Leistungsbewertungsmatrix wird durch den Auftraggeber – nach Auswertung des durch den Bieter einzureichenden Cloud-Konzepts (vgl. Anlage Konzeptbewertung) und unter Beachtung der vom Bieter in der Leistungsbewertungsmatrix zu den übrigen Leistungskriterien gemachten Angaben – ermittelt. Insoweit ist die dem Bieter bei vollständig ausgefüllter Leistungsbewertungsmatrix angezeigte Leistungspunktzahl nur eine vorläufige Angabe. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Gleichstand zwischen zwei Angeboten bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 271979-2025

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