Betriebsunterstützung für elektronische Gerichtsakten und IT-Fachanwendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.300.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 483362-2026
- Verfahrensnummer
- a7b3f578-63d7-47ae-ba88-d180947a4748
- CPV-Codes
- 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Justiz aus. Beschafft werden insbesondere Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Ausbau, die Weiterentwicklung und den Betrieb des elektronischen Integrationsportals (eIP), der elektronischen Akte sowie angebundener Anwendungen und Fachverfahren bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,3 Millionen Euro, die Laufzeit umfasst 1.095 Tage; Angebote können bis zum 11. August 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Dienstleistungen aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · IT-PDL Justiz 2026
Die rheinland-pfälzische Justiz trat mit Wirkung zum 01.12.2016 dem "eIP-Verbund" bei. Sie hat, mithilfe der Software "elektronisches Integrationsportal" (eIP) zum 01.01.2026 bei allen Gerichten im Land die elektronische Akte eingeführt. Die elektronische Akte wird stetig weiterentwickelt und es werden über Schnittstellen weitere Anwendungen und Fachverfahren angebunden. Gegenstand der Ausschreibung des LDI sind Betriebsunterstützungsleistungen für den weiteren Auf- und Ausbau und den Betrieb der vorgenannten eJustice-Umgebungen in Verbindung mit der Anbindung der entsprechenden Justiz-Fachverfahren sowie vergleichbare Einsatzgebiete innerhalb des Rechenzentrumsbetriebs des LDI.
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 40 %
- Leistung
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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| LBLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg | Stuttgart | 9 | 31.07.2026 |
| RDRechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW | Düsseldorf | 8 | 25.06.2026 |
| IBInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund) | Bonn | 8 | 15.06.2026 |
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Land Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
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Laufende Rahmenverträge
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Letzte Verfahren
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| 18.08.2026 | Support-Dienstleistungen und Lizenzen für Firewall-Infrastruktur 2026 | Offen | - | 1,1 Mio. € |
| 13.07.2026 | Betriebsunterstützung für elektronische Gerichtsakten und IT-Fachanwendungen | Vergeben | VGVirtuell7 GmbH | 3,3 Mio. € |
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBetreuung, Wartung und Weiterentwicklung des Fachverfahrens Justus
Stuttgart · Offen · Frist 29.09.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Oberlandesgericht Stuttgart, beschafft eine Rahmenvereinbarung für die Betreuung, Wartung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung des Fachverfahrens Justus. Vorgesehen sind pro Jahr geschätzt 30 Personentage für die Betriebsunterstützung sowie jeweils 70 Personentage für Wartung und Fehlerbehebung und für die kontinuierliche fachliche und technische Weiterentwicklung. Die Leistungen werden für den Raum Stuttgart ausgeschrieben; Angebote sind bis zum 29. September 2026 um 09:00 Uhr einzureichen.
45 % ähnlichRahmenvertrag für Betreuung und Erweiterung eines Dokumentenmanagementsystems auf ELO-Basis sowie Lexware-Betreuung
München · Offen
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern in München sucht einen Rahmenvertrag für die Betreuung und Erweiterung ihres Dokumentenmanagementsystems (DMS) auf Basis von ELO sowie für die Betreuung von Lexware. Das System umfasst unter anderem Workflowmanagement, Webzugriff, externen Portalzugriff, E-Mail-Archivierung, Vertragsverwaltung, die Anbindung an Lexware und elektronische Akten für mehr als 15.000 Praxisanleiter und Kursanbieter sowie die Mitgliederverwaltung. Weitere Funktionalitäten sollen ergänzt werden.
41 % ähnlichService- und Betriebsleistungen für die Software Ref.Care
Offen · Frist 21.09.2026
Das Land Baden-Württemberg vergibt ein offenes Verfahren für Service- und Betriebsleistungen der Software Ref.Care, die vom Ministerium für Justiz und Migration genutzt wird. Die Beschaffung umfasst Wartung, Betrieb und Support der Anwendung. Der Zuschlag soll bis zum 21. September 2026 erteilt werden. Es handelt sich um IT‑Dienstleistungen ohne Angabe eines konkreten Auftragswertes.
38 % ähnlichServer- und Storagetechnik mit Software und Unterstützungsleistungen
Potsdam · Offen · Frist 22.09.2026
Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg beschafft Server- und Storagetechnik einschließlich Software und Unterstützungsleistungen. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt: Servertechnik, Storagetechnik, Software sowie Unterstützungsleistungen. Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsschluss ist der 22. September 2026.
37 % ähnlichRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
35 % ähnlichRahmenvertrag für Beratung, Support, Betrieb und Weiterentwicklung der Softwarelösung GDI-DE Monitor
Bonn · Offen · Frist 20.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft Beratungs-, Support-, Pflege-, Betriebs- und Weiterentwicklungsleistungen für die Softwarelösung „GDI-DE Monitor“. Die Abkürzung „BMI“ steht für Bundesministerium des Innern; eine Auflösung von „GDI-DE“ ist in den Ausschreibungsdaten nicht angegeben. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann nach zwei Jahren jährlich gekündigt werden; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:30 Uhr, als Region ist DE712 angegeben.
34 % ähnlichFachberatung und Planung für polizeiliche Informationssysteme
Markkleeberg · Offen
Das Polizeiverwaltungsamt, Referat 32 Logistikzentrum, in Markkleeberg beschafft Fachberatungs- und Planungsleistungen für polizeiliche Informationssysteme auf Basis der PASS/IVO-Technologieplattform. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Die Leistungen sind der Region DED52 zugeordnet; weitere Angaben zum konkreten Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor.
32 % ähnlichBereitstellung eines zentralen Dokumenten-Management-Systems für elektronische Akten
Neuruppin · Offen
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit Sitz in Neuruppin passt einen Vertrag zur Bereitstellung eines zentralen Dokumenten-Management-Systems (DMS) an. Das System soll der Kreisverwaltung zur Verwaltung elektronischer Akten dienen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage.
32 % ähnlichBundesweite förmliche Zustellungen und elektronische Erfassung von Zustelldaten
Coburg · Offen · Frist 05.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts Coburg, beschafft Dienstleistungen für das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg. Gegenstand sind die Abholung, Frankierung und bundesweite Ausführung förmlicher Zustellungen sowie die Bereitstellung von Transportbehältern und Vordrucken. Zusätzlich sollen Zustellungsdaten elektronisch erfasst und ausgewertet, werktäglich als Datensätze und Bilddateien bereitgestellt sowie die bearbeiteten Urkunden gebündelt zurückgeführt werden. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
32 % ähnlichUnterstützungsleistungen für den IT-Betrieb
Strausberg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Strausberg sucht Unterstützungsleistungen für den IT-Betrieb. Weitere Angaben zu Leistungsumfang, Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:30 Uhr.
32 % ähnlichImplementierung und Betrieb einer mandantenfähigen Datenmanagementplattform als SaaS
Gießen · Offen
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Implementierung und zum Betrieb einer offenen urbanen beziehungsweise regionalen Datenmanagementplattform. Die Plattform soll kommunale Mitglieder bei der Entwicklung und dem Betrieb datenbasierter Smart-City- und Smart-Region-Dienste unterstützen und mandantenfähig betrieben werden. Der Betrieb erfolgt als Software as a Service (SaaS), also als über das Internet bereitgestellte Softwareleistung, über eine Laufzeit von 2.160 Tagen.
31 % ähnlichRahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen in Beschaffung, Sach- und IT-Haushalt
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit Sitz in Bonn beschafft Rahmenverträge für die Überlassung von Arbeitskräften in den Bereichen zentrale Dienste sowie Sach- und IT-Haushalt. Die Ausschreibung umfasst sechs Gebietslose; Los 1 betrifft den Bereich Sach- und IT-Haushalt bundesweit, weitere Lose beziehen sich auf zentrale Dienste an verschiedenen Standorten. Die Rahmenverträge werden für maximal 48 Monate geschlossen, die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
31 % ähnlichRahmenvereinbarung für Java-Entwicklung und IT-Projektleistungen
Schwerin · Offen · Frist 05.10.2026
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH in Schwerin beschafft Java-Entwicklungsleistungen zum Ausgleich fehlender personeller Ressourcen. Die Rahmenvereinbarung umfasst IT-Dienstleistungen, IT-Werkleistungen sowie optional Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung für anstehende IT-Projekte, Vorhaben und Programme in Mecklenburg-Vorpommern. Die Laufzeit beträgt 720 Tage; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
31 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Entwicklung und Pflege von Web- und mobilen Anwendungen
München · Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, beschafft Dienstleistungen zur Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Web- und mobilen Anwendungen. Die Leistungen werden in den Referenzarchitekturen Racy10 und Racy25 erbracht und sind in fünf Lose aufgeteilt; je Los sind etwa 75.000 Arbeitsstunden über vier Jahre vorgesehen, mit einem angegebenen geschätzten Wert von 9,375 Millionen Euro. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichRahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatzgeräte (PCs, Notebooks, Convertibles, Monitore)
München · Offen · Frist 01.10.2026
Das Bayerische Landeskriminalamt beschafft IT-Arbeitsplatzgeräte für die bayerische Polizei im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit vier Losen: PCs, Notebooks, Convertibles und Monitore mit optionalen Komponenten und Support. Die Gesamtbeschaffung hat einen geschätzten Wert von etwa 60,8 Millionen Euro und läuft über 24 Monate mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate. Die Ausschreibung erfolgt in Bayern (Region Oberfranken) mit Abgabefrist am 1. Oktober 2026.
30 % ähnlichRahmenvereinbarung für Planung und Bauüberwachung elektrotechnischer Gebäudeausrüstung
München · Offen · Frist 19.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft e.V., Vergabestelle Bau in München, sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Fachplanung und Bauüberwachung der Technischen Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach HOAI. Dies umfasst Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen, insbesondere in bestehenden und hochtechnisierten Gebäuden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro; der Leistungsort liegt in der Region München, und Angebote sind bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) einzureichen.
30 % ähnlichRahmenvereinbarung für Unterstützung im Bereich der IT-Sicherheit
Kiel · Offen · Frist 12.10.2026
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, das zentrale Förderinstitut des Landes mit knapp 900 Beschäftigten, sucht drei Dienstleistungsunternehmen für Unterstützungsleistungen im Bereich der IT-Sicherheit. Die Leistungen werden abhängig von Arbeits- und Projektsituation, Qualifikation und Verfügbarkeit über Mini-Wettbewerbe abgerufen. Der Auftrag betrifft den Standort Kiel beziehungsweise Schleswig-Holstein; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
30 % ähnlichRahmenvertrag zum Ausbau des elektronischen Dokumentenmanagements Enaio
Oldenburg · Offen
Die Stadt Oldenburg beschafft den weiteren Ausbau und die Weiterentwicklung ihres elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS) Enaio. Das System umfasst unter anderem Vertragsmanagement, Rechnungsworkflows und Schnittstellen zu zahlreichen Fachverfahren. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren beziehungsweise 1.460 Tagen haben und gilt für die Stadt Oldenburg in Niedersachsen.
30 % ähnlichImplementierungs-, Projekt- und Betriebsleistungen für IT-Anwendungen im Krankenhaus
Heidelberg · Offen · Frist 30.09.2026
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt einen Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen im IT-Applikationsmanagement klinischer und betrieblicher Anwendungen aus. Die Leistungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Februar 2027 schrittweise von einem bestehenden externen Betrieb übernommen und über einen geplanten Zeitraum von vier Jahren einschließlich Verlängerungsoptionen erbracht werden. Der Auftrag betrifft den Standort Heidelberg; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
30 % ähnlichElektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
Offen · Frist 29.09.2026
Die Regionale Vergabestelle Trier des Auftraggebers LBB beschafft Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen nach den Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) 18382 und 18299. Der Auftrag umfasst ein Los in der Region Trier beziehungsweise Rheinland-Pfalz; ein Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Virtuell7 GmbH
Zuschlagswert: 3.300.000 EUR · Vertragsschluss: 03.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
292 vergleichbare Verfahren, davon 203 mit erfasstem Zuschlag · 354 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.621.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 58 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Accenture GmbH · Kronberg
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
adesso SE
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Seven Principles Solutions & Consulting GmbH
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
adesso SE · Dortmund
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FourEnergy GmbH
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IQUL GmbH · Bergisch-Gladbach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Vision Consulting GmbH
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
operational services GmbH & Co. KG · Frankfurt am Main
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REDNET GmbH · Mainz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Rheinland-Pfalz, nach Vertragsende sortiert.
- Projektmanagement-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Dokumentenmanagement
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.09.2026
Auftragnehmer: Accenture
Vertragsschluss: 20.09.2024
Zuschlagswert: 18.907.500 EUR
- Softwarepflege für Matrix42 Workspace-Management
Zweites Deutsches Fernsehen · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2026
Auftragnehmer: Consulting4IT GmbH
Vertragsschluss: 31.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterstützungsleistungen für die Konzeption und Planung von Netzwerk- und Infrastruktursystemen
Zweites Deutsches Fernsehen · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.11.2026
Auftragnehmer: siticom GmbH
Vertragsschluss: 14.11.2024
Zuschlagswert: 2.400.000 EUR
- Administration und Inbetriebnahme von Medienmanagementsystemen
Zweites Deutsches Fernsehen · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: 14A IT Services GmbH
Vertragsschluss: 11.02.2025
Zuschlagswert: 550.000 EUR
- Internet-Uplink mit 2 × 10 Gbit/s und DDoS-Schutz für die Landesverwaltung Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: WiTCOM GmbH
Vertragsschluss: 09.12.2024
Zuschlagswert: 4.213.459 EUR
- Unterstützungsleistungen für Public-Key-Infrastrukturen und digitale Zertifikate
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: SINC GmbH
Vertragsschluss: 24.01.2025
Zuschlagswert: 5.887.200 EUR
- Unterstützungs- und Beratungsleistungen für SAP-Standardisierung und Automatisierung mit Streamworks
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Arvato Systems Digital GmbH
Vertragsschluss: 13.03.2025
Zuschlagswert: 474.320 EUR
- IT-Dienstleistungen für Datenmanagement, Medienplanung und Softwarepflege
Zweites Deutsches Fernsehen · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.08.2027
Auftragnehmer: Accso GmbH
Vertragsschluss: 12.08.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Land Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
55118 · Mainz
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-60505 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de00496131162234
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 14:06 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:05 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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