Betrieb von stationären und mobilen Kundenservice-Standorten (Point of Sales)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 800.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- CPV-Codes
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- Kundendienst (79342300)
- Kundenbetreuung (79342320)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 83832-2026
- Verfahrensnummer
- 62d5a829-893d-476b-a882-c8c7231a4ee0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) schreibt den Betrieb von sechs stationären und zwei mobilen Kundenservice-Filialen im Raum Dortmund und Herdecke aus. Ziel ist die Stärkung der Markenpräsenz und Kundenbindung durch dezentrale Anlaufstellen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) beabsichtigt den Ausbau ihres persönlichen Kundenservices im Raum Dortmund und Herdecke. Ziel der Ausschreibung ist die Übernahme von sechs stationären und zwei mobilen Filialen für den Kundenservice der DEW21 im Raum Dortmund und Herdecke. Bei den mobilen Filialen handelt es sich um sog. Energiemobile, die sich wechselnd vor Bürgerdiensten, auf Wochenmärkten und Supermarktparkplätzen auf dem Stadtgebiet der Städte Dortmund und Herdecke platzieren.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · DEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb
DEW21 möchte die Sichtbarkeit für Kundinnen und Kunden stärken und die bestehenden Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlasten. Die Präsenz von DEW21 trägt dabei maßgeblich zur Steigerung der Sichtbarkeit und Markenbekanntheit bei. Durch den persönlichen Service vor Ort positioniert sich DEW21 klar gegenüber Online-Wettbewerbern und schafft ein unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal. Wohnortnahe und vertrauenswürdige Anlaufstellen fördern die Kundenbindung und stärken die Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig werden zentrale Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlastet, was zu einer effizienteren Betreuung führt. Der Fokus liegt dabei gezielt auf werthaltiger Kundschaft sowie auf Stadtteilen mit besonders hohem Servicebedarf, um die Ressourcen optimal einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzielen. Dabei soll der persönliche Kundenkontakt im Vordergrund stehen und langfristige Kundenbindungen gestärkt und ausgebaut werden. Folgender Leistungsumfang ist im Rahmen der Übernahme der festen und mobilen Filialbetriebe vorgesehen: - Bearbeitung von Kundenanfragen - Akquise - Cross-Selling/Up-Selling/Leads/Opts-Ins Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · DEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb
- Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 50 %
- Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 15 %
- Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 15 %
- Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 5 %
- Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 15 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 403677-2026
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