Planungs- und Prognoseplattform mit integrierten Fachmodulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.03.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Software-Implementierung (72263000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
144070-2026
Verfahrensnummer
f8e8b4f2-495a-4647-a836-25d9b3ac2d00

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) in Dortmund beschafft eine zentrale, skalierbare Planungs- und Prognoseplattform mit Modulen für unter anderem Controlling, Liquidität, Netz und Vertrieb. Die als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Lösung soll das bestehende Business-Intelligence-System sowie bisher getrennt betriebene Einzellösungen ablösen und Planungs-, Prognose- und Reportingprozesse über standardisierte Schnittstellen verbinden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Die DEW21 verfolgt künftig einen datenplattformzentrierten Ansatz, bei dem eine zentrale, skalierbare und hochflexible Planungsplattform das Herzstück aller Planungs-, Prognose- und Reporting-prozesse bildet. Integrierte Fachmodule (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, usw.) werden dieser Datenplattform untergeordnet und über standardisierte, bidirektionale Schnittstellen angebunden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · DEW21; Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS)

    Ziel der Beschaffung ist sowohl die Ablösung des bestehenden BI-Systems als auch bisher autark betriebene Insellösungen mit der Gesamtplanung optimaler zu verbinden. Die Planungs- und Prognoseplattform fungiert hierbei als verbindendes Element um sämtliche Planungs-, Prognose- und Reportingmodule konsistent zu unterstützen. Die Planungs- und Prognoseplattform soll insbesondere folgende Funktionen erfüllen: - Zentrale Speicherung, Harmonisierung und Provisionierung aller relevanten Daten (Plan, Ist, Prognose) - Bidirektionale Anbindung an moderne Cloud-Datenplattformen wie Snowflake - Flexible Integration von Modulen (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, ...). - Sicherstellung einer einheitlichen Datenlogik und Governance. Erwartet wird darüber hinaus, dass vorkonfigurierte Best-Practice-Module als Startpunkt im Rahmen der Implementierung eingebracht werden und diese gemeinsam mit DEW21 zielgerichtet anpasst werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht allein auf dem Standardprodukt, sondern auf der qualitätsgesicherten Modellierung, der Integration (ETL/Schnittstellen) sowie der Befähigung von Power Usern zur eigenständigen Weiterentwicklung sowie Administrierung des Systems. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · DEW21; Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS)

Angebote werden nach der erweiterten Richtwertmethode bewertet. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597886-2026

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