Reinigungsdienstleistungen für den Campus der Fachhochschule Dortmund

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.04.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
249706-2026
Verfahrensnummer
180d0ced-20d0-4fd1-92cf-28943b53eb62

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fachhochschule Dortmund schreibt Reinigungsdienstleistungen für ihren Campus an der Emil-Figge-Straße aus. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung inklusive Nebentätigkeiten sowie Grundreinigungen auf Abruf. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend am 1. September 2026.

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Leistungsbeschreibung

Reinigungsdienstleistungen an der Fachhochschule Dortmund, Campus Emil-Figge-Str.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Reinigungsleistungen

    Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung inkl. Nebentätigkeiten, z. B. Außenreinigung - Grundreinigung (auf Abruf) Vertragbeginn 01.09.2026 Vertragsende 31.08.2028

    Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt, mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausschlusskriterien, unberührt. Der Auftraggeber kann die Nach-forderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern. Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien, für die eine Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen wird: - Überschreitung der vorgegebenen Obergrenzen der Reinigungsleistung - fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Reinigungsleistungen

Angebotspreis Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
50 %
Höhe der angegebenen Produktivstunden Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
40 %
Objektleiterstunden Das Angebot mit den höchsten Objektleiterstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Objektleiterstunden von den höchsten angebotenen Objektleiterstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
10 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt, mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausschlusskriterien, unberührt. Der Auftraggeber kann die Nach-forderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern. Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien, für die eine Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen wird: - Überschreitung der vorgegebenen Obergrenzen der Reinigungsleistung - fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 506326-2026

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