Reinigungsdienstleistungen für den Campus der Fachhochschule Dortmund
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Fachhochschule Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 249706-2026
- Verfahrensnummer
- 180d0ced-20d0-4fd1-92cf-28943b53eb62
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Fachhochschule Dortmund schreibt Reinigungsdienstleistungen für ihren Campus an der Emil-Figge-Straße aus. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung inklusive Nebentätigkeiten sowie Grundreinigungen auf Abruf. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend am 1. September 2026.
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Leistungsbeschreibung
Reinigungsdienstleistungen an der Fachhochschule Dortmund, Campus Emil-Figge-Str.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Reinigungsleistungen
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung inkl. Nebentätigkeiten, z. B. Außenreinigung - Grundreinigung (auf Abruf) Vertragbeginn 01.09.2026 Vertragsende 31.08.2028
Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt, mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausschlusskriterien, unberührt. Der Auftraggeber kann die Nach-forderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern. Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien, für die eine Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen wird: - Überschreitung der vorgegebenen Obergrenzen der Reinigungsleistung - fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Reinigungsleistungen
- Angebotspreis Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
- 50 %
- Höhe der angegebenen Produktivstunden Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
- 40 %
- Objektleiterstunden Das Angebot mit den höchsten Objektleiterstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Objektleiterstunden von den höchsten angebotenen Objektleiterstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
- 10 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt, mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausschlusskriterien, unberührt. Der Auftraggeber kann die Nach-forderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern. Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Folgende Bedingungen sind Ausschlusskriterien, für die eine Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen wird: - Überschreitung der vorgegebenen Obergrenzen der Reinigungsleistung - fehlende, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Preisblätter
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 506326-2026
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