Betrieb und Weiterentwicklung der BKK GesundheitsFinder-Webanwendungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BKK Dachverband e.V.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 699142-2026
- Verfahrensnummer
- 4c3eeb3f-9ebd-42e8-99e9-1199ad9700d3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der BKK Dachverband e. V. in Berlin schreibt den Betrieb, die Pflege, den Support und die Weiterentwicklung seiner Webanwendungen aus. Dazu gehören die Übernahme und der technische Betrieb des BKK GesundheitsFinders, jährliche Importe und Veröffentlichungen von Qualitätsberichten beim BKK KlinikFinder sowie Wartung und Weiterentwicklung des GesundheitsFinders. Die Laufzeit beträgt 1.080 Tage, also knapp drei Jahre; BKK steht für Betriebskrankenkasse.
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Leistungsbeschreibung
Betrieb, Pflege, Support und Weiterentwicklung von Webanwendungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen
Folgende Leistungen sind von dem Auftrag erfasst. 1. Betriebsübernahme der bestehenden BKK GesundheitsFinder nebst Einarbeitung 2. Jährlicher Import und Veröffentlichung der Qualitätsberichte beim BKK KlinikFinder 3. Technischer Betrieb inkl. Softwarewartung und -pflege der BKK GesundheitsFinder 4. Weiterentwicklung der BKK GesundheitsFinder Es wird für weitere Einzelheiten zur Leistung auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die 3_Leistungsbeschreibung_Gesundheitsfinder verwiesen.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen. Eignungsleihe und Bietergemeinschaften: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehen-den Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungslei-he ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 0) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. (7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungs-aufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist. (2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter - 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, - 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und - 2.7_Erklärung Ausschlussgründe - 2.9_Qualifikation Personal gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen
- Siehe 2_Bewerbungsbedingungen_Gesundheitsfinder.
- 60 %
- Siehe 2_Bewerbungsbedingungen_Gesundheitsfinder.
- 40 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien · geladen 10.10.2026| Vertragsbedingungen | 161 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 229 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 56 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 56 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 50 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 45 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 57 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 52 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 82 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 268 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 58 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 487 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 928 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 366 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 23 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen. Eignungsleihe und Bietergemeinschaften: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehen-den Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungslei-he ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 0) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. (7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungs-aufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist. (2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter - 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, - 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und - 2.7_Erklärung Ausschlussgründe - 2.9_Qualifikation Personal gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4Y9MM2QV
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