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2_Bewerbungsbedingungen_Gesundheitsfinder.pdf

Betrieb und Weiterentwicklung der BKK GesundheitsFinder-Webanwendungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 16:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Bewerbungsbedingungen

Vergabeverfahren

BKK GesundheitsFinder & Co. -

Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen

Offenes Verfahren, § 15 VgV

Ablauf der Angebotsfrist:

10.11.2026, 10.00 Uhr

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

  • 2_Bewerbungsbedingungen -

Inhaltsverzeichnis

  1. VORBEMERKUNGEN ........................................................................................................................ 3

  2. AUFTRAGSGEGENSTAND ................................................................................................................. 3

  3. KONTAKTSTELLE............................................................................................................................... 3

  4. VERGABEUNTERLAGEN UND KOMMUNIKATION ............................................................................ 3

  5. ANFORDERUNGEN AN DAS ANGEBOT ............................................................................................. 4

  6. EIGNUNGSPRÜFUNG ....................................................................................................................... 6

6.1 Eignungsnachweise .............................................................................. 6

6.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ................................... 8

6.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit .............................. 8

6.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ..................................... 9

6.5 Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen . 11

  1. BERUFUNG AUF DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND FACHKUNDE DRITTER (EIGUNGSLEIHE) ........... 13

  2. BIETERGEMEINSCHAFTEN ............................................................................................................. 14

  3. INHALTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTE .................................................................... 14

9.1 Angebotsschreiben ............................................................................ 14

9.2 Preise .................................................................................................. 15

9.3 Angebotskonzepte ............................................................................. 15

9.5 Eignungsnachweise ............................................................................ 17

  1. ZUSCHLAGSKRITERIUM UND GEWICHTUNG ................................................................................. 17

10.1 Preis (60 %) ........................................................................................ 17

10.2 Qualität (40%) .................................................................................... 18

10.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ...................................... 19

  1. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ ........................................................................................ 19

  2. NACHPRÜFUNGSVERFAHREN ........................................................................................................ 20

  3. Anlagenverzeichnis der Bewerbungsbedingungen ....................................................................... 21

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

  • 2_Bewerbungsbedingungen -

1. VORBEMERKUNGEN

(1) Auftraggeber ist der BKK Dachverband e.V. (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „BKK DV“).

Der BKK DV ist die Interessenvertretung von derzeit 65 Betriebskrankenkassen, auch Mitglie- der genannt.

2. AUFTRAGSGEGENSTAND

(1) Der BKK Dachverband stellt für seine Mitglieder, Mitarbeiter, Projektpartner und Dienstleister mehrere Web-Anwendungen im Internet bereit. Auftragsgegenständlich ist der Betrieb und Weiterentwicklung der Webanwendungen.

(2) Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung und den Mengenangaben enthält die 3_Leistungsbeschreibung.

(3) Die Leistung ist nicht in Fach- oder Teil-Lose aufgeteilt.

3. KONTAKTSTELLE

Folgende Stelle ist für das Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig:

BKK Dachverband e. V. Zentrale Dienste Vergabestelle vergaben@bkk-dv.de

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fragen an den Auftraggeber alleine über den Kommu- nikationsbereich der Vergabeplattform zu adressieren sind.

4. VERGABEUNTERLAGEN UND KOMMUNIKATION

(1) Das Vergabeverfahren inklusive der Kommunikation zwischen Bieter und Auftraggeber wird elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de) abgewickelt (im Folgen- den kurz "DTVP" oder "die Vergabeplattform"). Über die Vergabeplattform können die Verga- beunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Die Vergabeunterlagen umfassen folgende Dokumente:

• 1_Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe), • 2_Bewerbungsbedingungen • 3_Leistungsbeschreibung • 4_Vertrag nebst Anlagen (Vertragsbedingungen)

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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• 5_Preisblatt

(2) Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 VgV, § 41 Abs. 1 VgV keine Registrierung erforderlich. Jedes interessierte Unter- nehmen muss sich jedoch nach § 9 Abs. 3 S. 1 VgV auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren, um regelmäßig über zusätzliche Auskünfte zu den Verga- beunterlagen informiert zu werden.

(3) Die Vergabeunterlagen enthalten eindeutig zwingend formulierte Anforderungen ("muss", "hat", "ist zu" etc.). Ein Verstoß gegen solche Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.

(4) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de) zu stellen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post, E-Mail etc. werden nicht beantwortet und können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) GWB zum Ausschluss führen. Antworten auf Bieterfragen werden, soweit sie wichtige Informationen für die Angebotserstellung enthalten, in anonymisierter Form allen Bietern, die sich auf der Vergabeplattplattform registriert haben, zeitgleich auf der Vergabe- plattplattform mitgeteilt. Rechtzeitig, d. h. bis zum 02.11.2026, 10 Uhr gestellte Fragen wer- den spätestens 6 Kalendertage (04.11.2026) vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

(5) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots be- einflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen.

(6) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind aus- schließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten bzw. abzugeben. Dies gilt auch, wenn sie zuvor schon in anderer Form gestellt bzw. abgegeben wurden.

(7) Antworten auf Bieterfragen werden, soweit sie wichtige Informationen für die Angebotser- stellung enthalten, in anonymisierter Form allen Bietern, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, zeitgleich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform angezeigt. Gleiches gilt für Bieterinformationen der Auftraggeber.

5. ANFORDERUNGEN AN DAS ANGEBOT

(1) Ein vollständiges Angebot besteht – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – aus den folgenden Unterlagen:

• dem vollständig ausgefüllten 2.1_Angebotsschreiben Seite 4 von 21

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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• allen geforderten Eignungsnachweisen unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter (Anlagen 2.2 bis 2.7), die vollständig auszufüllen sind, und ggf. weiterer selbst erstellter An- lagen,

• dem vollständig ausgefüllten 5_Preisblatt

• dem vollständig ausgefüllten Formblatt 2.9 _Qualifikation

(2) Das Angebot hat die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig zu enthalten (§ 53 Abs. 7 S. 2 VgV) und ist rechtzeitig über die Vergabeplattform einzureichen.

(3) Verfahrenssprache ist deutsch. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

(4) Die Bieter müssen die beigefügten Formblätter verwenden. Die zur Angebotserstellung zu verwendenden Formblätter sind gegen Veränderungen geschützt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen.

(5) Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

(6) Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.

(7) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

(8) Bestehen für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte oder sind solche vom Bieter oder Dritten beantragt, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben (§ 53 Abs. 8 VgV). Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

(9) Das vollständige Angebot ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform auf dem dafür vorgesehenen Weg zu übermitteln. Hierfür ist die Eintragung des Klarnamens des Unterzeichners an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern ausreichend.

Hinweis: Eine Einreichung eines Angebots in Schriftform, per Telefax oder per unverschlüs- selter E-Mail (oder über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals --- "Kommunikation") ist unzulässig, auch nicht ergänzend zu einem elektronisch eingereichten Angebot. Ein Ver- stoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss des Angebots.

(10) Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr. Angebote, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1

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VgV). Derartige Gründe sind vom Bieter glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerun- gen sind ausgeschlossen.

(11) Will der Bieter ein Angebot, das bereits abgegeben wurde, innerhalb der Angebotsfrist än- dern, so hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und ein neues An- gebot abzugeben. Das geänderte Angebot hat der Bieter innerhalb der Angebotsfrist abzuge- ben.

(12) Die Bieter sind an ihre Angebote bis zum 31.12.2026 gebunden (Bindefrist).

(13) Die eingereichten Angebote gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über, es sei denn, der Bieter verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabe- verfahrens.

(14) Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden aus- schließlich hierfür verarbeitet und gespeichert. Die von den Bietern zu leistenden Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Angebote. Auf das 2.8_Merkblatt DSGVO wird ergänzend hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebotsinhalte auch nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens der Vertraulichkeit unterliegen.

(15) Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaft- lichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlos- sen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen han- delt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Un- terlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden aus- geschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

6. EIGNUNGSPRÜFUNG

6.1 Eignungsnachweise

(1) Die Auftraggeberin prüft die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den anhand der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Auftraggeberin be- hält sich das Recht vor, von den Bietern zur Überprüfung der abgegebenen Eigenerklärungen Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.

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(2) Als Eignungsnachweise sind die Formblätter zu verwenden, die den Bewerbungsbedingungen als Anlage beigefügt sind (Ziffer 13).

(3) Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter selbst erstellte Anlagen beigefügt werden. Eigene Anlagen sind gesondert zu kennzeichnen (z. B. durch Verwendung des Präfixes "B" ("Anlage B1")).

(4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit die in den Zif- fern 6.2 bis 6.5 geforderten Nachweise durch das Standardformular für die Einheitliche Euro- päische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden können, dürfen Bieter diese anstatt der Ziffern 6.2 bis 6.5 zu diesen Bewerbungsbedingungen verwenden. Soweit die in den Ziffern 6.2 bis 6.5 geforderten Nachweise über die EEE hinausgehen, muss der Bieter diese Nachweise zu- sätzlich unter Beachtung der Vorgaben der EU-Bekanntmachung und dieser Bewerbungsbe- dingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter erbringen. Ein kostenloser Webdienst für Bewerber, die eine EEE elektronisch ausfüllen möchten, findet sich unter:

ESPD (publicprocurement.be)

Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und als Teil des Angebots übermittelt werden. Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe der Auftraggeberin ver- wendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informatio- nen weiterhin zutreffend sind. Der Auftraggeberin bleibt es vorbehalten, die Bieter jederzeit während des Verfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in den Ziffern 6.2 bis 6.5 geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, wenn dies zur angemessenen Durchfüh- rung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung wird der für den Zuschlag vorgesehene Bieter aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen (§ 50 Abs. 2 S. 2 VgV). Die Bieter müssen im Falle der Aufforderung zur Beibringung der Unterlagen diese nicht vorlegen, soweit die Unterlagen über eine für die Auftraggeberin kostenfreie Daten- bank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssys- tems erhältlich sind oder der Auftraggeberin bereits vorliegen.

(5) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssys- tems erfolgen.

(6) Die Auftraggeberin prüft die Eignung des Bieters gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bieter eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen nur, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und Angaben damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß ausführen wird. Von der

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Wertung ausgeschlossen werden in jedem Fall Angebote von Unternehmen, die eine Min- destanforderung nicht erfüllen.

6.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende An- gaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:

• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er nieder- gelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

• Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Part- nerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereini- gung).

(2) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

6.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter fol- gende Erklärungen abzugeben:

• Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlosse- nen Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist.

• Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2025, 2024 und 2023). Der Tätigkeitsbereich umfasst die Weiterentwicklung und Betrieb von Online-Applikationen.

Mindestanforderung:

− Der Gesamtumsatz muss mindestens 800.000 Euro pro Jahr betragen. − Der spezifische Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro pro Jahr betragen.

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• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögens- schäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeit- punkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.

Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:

− - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 − - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 − - Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00

Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestan- forderungen an die Deckungssummen nicht vollständig erfüllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit er- klärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungs- schutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

(2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

6.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfol- genden Erklärungen abzugeben:

(a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten vier Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit fol- genden Angaben:

• Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeiten (insb. Betrieb) • und /oder (Weiter-) Entwicklung mehrerer hochverfügbarer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack/ Auftrag im Branchenumfeld des Gesundheitswesens / und/oder Weiterentwicklung mehrerer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP- Stack /Betrieb und/oder Weiterentwicklung von Leistungserbringerauskunftssystemen im Arzt-/Hebammen-/Krankenhaus-/Pflegebereich/Umgang mit Qualitätsdaten im Kontext des SGB V/XI • erhöhten Datenschutz-Anforderungen und IT-Security • Auftragswert in EUR (netto) • Leistungszeitraum

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• Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragneh- mer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft • Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber (Referenzgeber) mit Kontaktdaten

Mindestanforderung:

Es sind mindestens drei Referenzen (jeweils separate Aufträge) über Leistungen nach- zuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Leistungsbe- reiche und der Auftragsumfang vollständig durch die Referenzen erfüllt sind:

• Leistungsbereiche: o Leistungsbereich 1: Ein Referenzprojekt , das den Betrieb mehrerer Web-An- wendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack und/oder Weiterentwicklung mehre- rer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack umfasst. o Leistungsbereich 2: Betrieb und / oder Weiterentwicklung von Leistungserbrin- gerauskunftssystemen im Arzt-/Hebammen-/Krankenhaus-/Pflegebereich. o Leistungsbereich 3: Umgang mit Qualitäts- und Transparenzdaten im Kontext der §§ 136 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V und 115 Absatz 1a sowie 7 Ab- satz3 SGB XI.

Eine Referenz kann alle drei muss aber mindestens einen der vorstehenden Leistungsbereiche umfassen. Entscheidend für die Erfüllung der Mindestanfor- derung ist es, dass jeder Leistungsbereich von mindestens einer Referenz ab- gedeckt wird und jede der mindestens drei einzureichenden Referenzen einen Leistungsbereich zum Gegenstand hat.

o Auftragsumfang: Der Projektumfang je Referenz muss > 300.000,00 € netto be- tragen. (b) Personal: Erklärung, aus der jeweils die jährliche Zahl

• der festangestellten Mitarbeiter, • der Führungskräfte, • der festangestellten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „ Projektmanagement“, • der festangestellten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Software-Entwicklung, Soft- ware testen“ und • der festangestellten Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „UX/UI-Design, Web Design“

des Bewerbers in den letzten drei Jahren (2024, 2025, 2026) ersichtlich ist.

Mindestanforderung:

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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Im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen die nach- stehenden Mindestbeschäftigtenzahlen je Tätigkeitsbereich erfüllt sein:

• Festangestellte Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Projektmanagement“: mindestens 3 • Festangestellte Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Software-Entwicklung, Software testen“: mindesten 5 • Festangestellte Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „UX/UI-Design, Web-Design“: min- destens 3

(2) Zur Abgabe der gemäß Abs. 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

6.5 Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen

(1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Aus- schlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.

(2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweili- gen Ausschlussgründe anzufordern.

(3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Aus- gleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusam- menarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfas- send geklärt hat, und

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  1. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

(4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhal- tens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so be- gründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.

(5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 BTTG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässig- keit nachgewiesen hat.

(6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder be- standskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unter- bleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Ab- gaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlä- gen verpflichtet hat.

(7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht ins- besondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unterneh- men, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die ent- sprechende Erklärung im Rahmen der 2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. An- gebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszu- schließen.

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7. BERUFUNG AUF DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND FACHKUNDE

DRITTER (EIGUNGSLEIHE)

(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis sei- ner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) be- dienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten beste- henden Verbindungen.

(2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die 2.3_Erklärung Eignungs- leihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss die- ser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfä- higkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieser Bewer- bungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.5_Erklärung wirtschaftli- che und finanzielle Leistungsfähigkeit und 2.6_Erklärung technische und berufliche Leis- tungsfähigkeit in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft.

(3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Be- fähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 0) nach Maßgabe der Auftragsbe- kanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und 2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen.

(4) Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leis- tung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

(5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitä- ten der Bieter für die Erfüllung der Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die ent- sprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.

(6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist ge- setzt.

(7) Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsaus- führung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.

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8. BIETERGEMEINSCHAFTEN

(1) Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungs- aufwand darf allerdings nicht bei der Auftraggeberin liegen. Ist eine Teilnahme als Bieterge- meinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das 2.1_Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren An- sprechpartner der Bietergemeinschaft für die Auftraggeberin ist.

(2) Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zum Nachweis der Eignung vorgegebenen Formblätter

• 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,

• 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

• 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und

• 2.7_Erklärung Ausschlussgründe

• 2.9_Qualifikation Personal

gesondert auszufüllen.

Zusätzlich füllt die Bietergemeinschaft 2.2_Erklärung Bietergemeinschaft aus, in dem auch der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter benannt wird.

(3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 6.2) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 6.5) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bieterge- meinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.

9. INHALTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTE

9.1 Angebotsschreiben

(1) Zur Erstellung des Angebotsschreibens ist das Formblatt 2.1_Angebotsschreiben zu verwen- den. Dieses ist vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen (Text- form gem. § 126b BGB).

(2) Der Bieter benennt im Angebotsschreiben einen verantwortlichen Ansprechpartner, mit dem die Kontaktstelle (siehe Ziffer 3) während des gesamten weiteren Vergabe-verfahrens in allen Angelegenheiten, die das Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen kann.

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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9.2 Preise

(1) Die Bieter kalkulieren die geforderten Preise und tragen diese vollständig in die vorgesehenen Felder des Dokumentes 5_Preisblatt ein und versehen es mit dem Namen des Erklärenden (Textform gem. § 126b BGB). Das ausgefüllte Preisblatt ist dem Angebot beizufügen.

(2) Alle Preise sind als Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Durch die angegebenen Preise sind alle vertraglichen Leistungen, insbesondere auch Nebenleistungen, Nebenkosten und sonstige Auslagen abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(3) Die Auftraggeberin wird sämtliche Preisangaben der Bieter einzeln prüfen, plausibilisieren und insbesondere die Angemessenheit der Preise prüfen. Die Auftraggeberin behält sich vor, wei- tere Erläuterungen zur Kalkulation anzufordern, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig er- scheinen. Es wird kein Zuschlag auf ein Angebot erteilt, das Preise beinhaltet, die in einem Missverhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen stehen.

9.3 Angebotskonzepte

(1) Die Bieter erarbeiten ein qualitativ hochwertiges Angebotskonzept auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, insbesondere der 3_Leistungsbeschreibung und des 4_Vertrags unter Ein- haltung der hier vorgegebenen Anforderungen. Die Bieter müssen darin schlüssig und wider- spruchsfrei darlegen, wie sie die auftragsgegenständlichen Leistungen erbringen. Das Konzept wird im Falle einer Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil. Es wird darum gebeten, das Angebotskonzept auf den Umfang von 25 DIN A4 Seiten zu begrenzen. Deckblatt und Verzeichnisse bleiben bei der jeweiligen Beschränkung unberücksichtigt.

(a) Vorgehensweise zur Leistungserbringung (40 %)

Die Vorgehensweises zur Leistungserbringung ist ausgehend von den Inhalten der Leistungs- beschreibung und den Vertragsbedingungen darzustellen. Insbesondere ist dabei auf folgende Punkte einzugehen:

• Betriebsübernahme der bestehenden Umgebung. Ausgehend von der dargelegten ak- tuellen Betriebsumgebung und den vorhandenen Dokumentationen, ist ein Konzept zur Betriebsübernahme zu erarbeiten. (Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung). • Jährlicher Import und Veröffentlichung der Qualitätsberichte BKK KlinikFinder. Der Bie- ter erläutert dabei, wie der regelmäßige Import und die notwendigen Anpassungen an die Veröffentlichung gewährleistet werden (Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung). • Technischer Regelbetrieb inkl. Software-Wartung und –Pflege. Die Hosting-Infrastruk- tur sowie die dazugehörigen Leistungen werden vom Bieter dargelegt. Insbesondere ist auf die Bereitstellung eines Service-Helpdesk einzugehen. (Kapitel 4.3 der Leis- tungsbeschreibung). Seite 15 von 21

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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• Weiterentwicklung und Projektmanagement. Es ist vom Bieter darzustellen, wie die BKK GesundheitsFinder weiterentwickelt werden sollen. Zudem ist das Projektma- nagement die Weiterentwicklung betreffend darzustellen (Kapitel 4.4 der Leistungs- beschreibung). • Projekttracking. Der Bieter stellt dar, wie das Projekttracking und das Dokumentati- onssystem umgesetzt werden sollen (Kapitel 4.6 der Leistungsbeschreibung).

(b) Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber (10 %)

Weiterhin ist die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber darzustellen. Insbesondere ist auf folgende Aspekte einzugehen:

• Abstimmung und Informationsaustausch zwischen Auftragnehmer und dem BKK Dachverband e. V. • Beschwerdemanagement

(c) Zeitplan (20 %)

Es ist ein Konzept für einen Zeitplan für die Betriebsübernahme vorzulegen, das folgende As- pekte umfasst:

• Eine übersichtliche grafische Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Betriebsüber- nahme unter Berücksichtigung der zu leistenden Aufgaben. • Wie soll auf zeitliche Verzögerungen reagiert und wie mit solchen umgegangen wer- den? • Zudem ist darzulegen, welche Risiken für die Betriebsübernahme gesehen werden und wie diesen entgegengewirkt werden soll.

(d) Qualifikation des Personals (30 %)

Die Bieter stellen ausgehend von den in der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungsin- halten und Leistungsanforderungen hochqualifiziertes Personal zur Verfügung. Hierzu sind im Formblatt „2.9_Formblatt_Qualifikation_Personal“ die nachfolgend geforderten Angaben für insgesamt sechs Mitarbeiterprofile einzureichen

• Namen, Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikation der für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen und verantwortlichen Personen sind anzu- geben.

• Es sind Angaben zu persönlichen Projektreferenzen zu machen. Insbesondere ist auf Erfahrungen (in Jahren) in folgenden Bereichen einzugehen:

• LAMP-Stack Technologien (Linux, Apache, MySQL, PHP) sowie CSS und HTML.

• UX / UI-Design, Web-Design.

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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• nachweisliche Erfahrung im Umgang mit Qualitäts- und Transparenzdaten im Kontext der §§ 136 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V und 115 Absatz 1a sowie 7 Absatz3 SGB XI gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung

Zu den benannten Personen ist anzugeben, ob diese über eine oder mehrere nachstehender Zertifizierungen (oder vergleichbar – in diesem Fall ist ein Gleichwertigkeitsnachweis beizu- bringen) verfügen. Eine Vorlage der Zertifikate mit dem Angebot ist nicht erforderlich:

• ITIL (V3 oder höher)

• MOF

• Symfony

• Laravel

• Zend

.

Für die Darstellung ist das Formblatt 2.9_Qualifikation Personal zu verwenden.

9.5 Eignungsnachweise

Mit dem Angebot sind auch die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 6.1 einzureichen.

10. ZUSCHLAGSKRITERIUM UND GEWICHTUNG

(1) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zu- schlagskriterien und der im Folgenden erläuterten Vorgehensweise.

(2) Zuschlagskriterien sind der Preis (60 %) und die nach dem Angebot zu erwartende Qualität der Leistung (40 %).

10.1 Preis (60 %)

(1) Es wird ein Wertungspreis (WP) gebildet, der fiktiv die Gesamtkosten für den Auftraggeber über die Vertragslaufzeit abbildet. Der WP dient ausschließlich der Vergleichbarkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren und stimmt ggf. nicht mit den Umsätzen während der Vertragslaufzeit überein. Ein Anspruch auf Abruf aus der Rahmenver- einbarung besteht nicht.

(2) Der WP ist der fiktive Gesamtangebotspreis (brutto) in Tabellenblatt „Gesamt“, Zeile 28 des 5_Preisblattes

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

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10.2 Qualität (40%)

(1) Grundlage der Bewertung ist die nach dem schriftlichen Angebotskonzept (siehe Ziffer 9.3) zu erwartende Qualität der Leistung. Diese wird je bewertetes Konzept – (a) bis (d) – gesamthaft unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen mit 0 bis 10 Punkten bewertet, wobei 0 die schlechteste und 10 Punkte die beste Bewertung darstellt. Die Bewertung der Qua- lität der einzureichenden Darstellungen in den einzelnen Unterkriterien erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt:

0 Punkte: Ungenügende Darstellung, das Angebotskonzept enthält mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung, dem Anforderungskatalog und den Vertragsbedin- gungen definierten Ziele keine wertungsfähigen Angaben.

1-2 Punkt: Das Angebotskonzept lässt mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung, dem Anforderungskatalog und den Vertragsbedingungen definierten Ziele eine aus- reichende Qualität der Leistung erwarten.

3-5 Punkte: Das Angebotskonzept lässt mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung, dem Anforderungskatalog und den Vertragsbedingungen definierten Ziele eine be- friedigende Qualität der Leistung erwarten.

6-8 Punkte: Das Angebotskonzept lässt mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung, dem Anforderungskatalog und den Vertragsbedingungen definierten Ziele eine gute Qualität der Leistung erwarten.

9-10 Punkte: Das Angebotskonzept lässt mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung, dem Anforderungskatalog und den Vertragsbedingungen definierten Ziele eine sehr gute Qualität der Leistung erwarten.

(2) Die erzielten Punkte werden je Kriterium wie folgt gewichtet:

(a) Vorgehensweise zur Leistungserbringung (40 %)

(b) Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber (10 %)

(c) Zeitplan (20 %)

(d) Qualifikation des Personals (30 %)

Beispiel: Wenn das Angebotskonzept in dem Kriterium (a) "Vorgehensweise bei Leistungser- bringung" mit 10 Punkten bewertet wird, entspricht dies einer gewichteten Punktzahl von 4 Punkten (10 x 0,4).

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10.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

(1) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die nach der folgenden Formel ermittelt wird.

Z = 40% x L / L + 60% x WP / WP (Angebot) max min (Angebot)

Hier sind:

L(Angebot) = Punktzahl des Angebots

WP(Angebot) = Wertungspreis des Angebots

(2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

11. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

(1) Mit der Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Die Vergabeunterlagen dürfen von den Bietern nicht Dritten unbefugt weitergegeben werden.

(2) Von dem Weitergabeverbot sind lediglich Berater und Unterauftragnehmer der Bieter ausge- nommen, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise und demselben Umfang verpflichtet worden sind. Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum der Auftraggeberin.

(3) Bieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere In- formationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin vornehmen.

(4) Im Rahmen des Vergabeverfahrens erhobene personenbezogene Daten werden im Zuge des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung zur Vertragsdurchführung und -ab- wicklung verarbeitet und zu diesen Zwecken gespeichert. Die Angabe der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, sie ist allerdings Voraussetzung für die Berücksichtigung von Angeboten in diesem Vergabeverfahren. Sofern die entsprechenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, kann dies somit den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.

(5) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung die- ses Vergabeverfahrens sowie ggf. zur Vertragsdurchführung und -abwicklung erforderlich ist.

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Vergabeverfahren: „GesundheitsFinder“

  • 2_Bewerbungsbedingungen -

(6) Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des vorgesehenen Zwecks, ins- besondere der gesetzlichen Aufgaben der Auftraggeberin erforderlich ist oder berechtigte Gründe im Sinne des Art. 17 Abs. 3 DSGVO, wie z.B. vergaberechtliche und sonstige gesetzliche Aufbewahrungsfristen, eine Speicherung erforderlich machen. Solange vergaberechtliche oder sonstige gesetzliche Aufbewahrungspflichten, wie z.B. steuer- und handelsrechtliche Vor- schriften, einer Löschung der personenbezogenen Daten entgegenstehen, schränkt der Ver- antwortliche die Verarbeitung der Daten ein; anschließend werden die Daten nach den gesetz- lichen Vorschriften gelöscht. Die Vergabedokumentation, den Vergabevermerk sowie die An- gebote, die Teilnahmeanträge sowie Kopien des abgeschlossenen Vertrags und deren Anlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (vgl. § 8 Abs. 4 VgV).

(7) Ergänzend wird auf das 2.8_Merkblatt DSGVO hingewiesen.

12. NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

(1) Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der un- ter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ge- rügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.

(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungs- antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

(4) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes

Bundeskanzlerplatz 2 53113 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de

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13. Anlagenverzeichnis der Bewerbungsbedingungen

2.1_Angebotsschreiben

2.2_Erklärung Bietergemeinschaft

2.3_Erklärung Eignungsleihe

2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

2.5_Erklärung finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.7_Erklärung Ausschlussgründe

2.8_Merkblatt DSGVO

2.9_Qualifikation Personal

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