Erklärung Bietergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen, beteiligen uns am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft.
Mitglied Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Mitglied Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Mitglied Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Bevollmächtigter Vertreter:
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Anschrift: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Wir erklären, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
-
alle Mitglieder im Fall der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften.
Die Aufteilung der Leistungsbereiche innerhalb unserer Bietergemeinschaft lautet wie folgt:
| Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft | Leistungsbereich(e) |
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ort: Ort eingeben | Datum: Datum eintragen | Mitglied der Bietergemeinschaft: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Vor- und Zuname des Erklärenden: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ort: Ort eingeben | Datum: Datum eintragen | Mitglied der Bietergemeinschaft: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Vor- und Zuname des Erklärenden: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ort: Ort eingeben | Datum: Datum eintragen | Mitglied der Bietergemeinschaft: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
| Vor- und Zuname des Erklärenden: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |
Wichtiger Hinweis: Wird der Name des/der Erklärenden nicht angegeben (Textform gem. § 126b BGB), gilt die Erklärung als nicht abgegeben.
Hinweis: Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind Angebote in Textform nach § 126b BGB zu erstellen. Danach ist es ausreichend, wenn statt einer Unterschrift die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist für die Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit des Dokuments nicht erforderlich, auch keine eingescannte Unterschrift.