Erklärung Eignungsleihe
- Genaue Bezeichnung des Bewerbers/Bieters:
| Name des Unternehmens | Name des Unternehmens |
| Anschrift: | Anschrift des Unternehmens |
- Genaue Bezeichnung des Dritten (Unternehmen, Adresse, Telefon):
| Name des Unternehmens | Name des Unternehmens |
| Anschrift: | Anschrift des Unternehmens |
- Genaue Bezeichnung und Beschreibung der vom Dritten zu erbringenden Leistungen und zur Verfügung zu stellenden Mittel (falls erforderlich: Abgrenzung zu anderen Leistungsteilen):
| Genaue Bezeichnung und Beschreibung der vom Dritten zu erbringenden Leistungen |
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Unternehmen Klicken Sie hier, um Text einzugeben. beruft sich in seinem Angebot auf unsere
[ ] wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Formblatt 2.5 für den Dritten)
und / oder
[ ] technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Formblatt 2.6 für den Dritten).
Wir erklären, dass wir dem o.g. Unternehmen im Fall der Auftragserteilung die für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel unseres Unternehmens zur Verfügung stellen.
Unsere Eignung weisen wir nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung sowie der Bewerbungsbedingungen und der darin vorgeschriebenen Formblätter nach.
[ ] Zum Nachweis unserer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung reichen wir das ausgefüllte Formblatt 2.4 ein.
[ ] Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen reichen wir das ausgefüllte Formblatt 2.7 ein.
Nur im Fall der Verleihung der finanziellen Leistungsfähigkeit ankreuzen:
[ ] Wir erklären, im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung zu haften.
| Ort: Hier Ort eintragen | Datum: Datum eintragen | Vor- und Zuname des Eignungsverleihers: Unterschrift des Eignungsverleihers |
Wird der Name des Eignungsverleihers nicht angegeben (Textform gem. § 126b BGB), gilt die Erklärung als nicht abgegeben.
Hinweis: Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind Angebote in Textform nach § 126b BGB zu erstellen. Danach ist es ausreichend, wenn statt einer Unterschrift die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist für die Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit des Dokuments nicht erforderlich, auch keine eingescannte Unterschrift.